Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

KI vor Gericht: Wer haftet für die Maschine?

In Folge 51 unseres Podcasts Kaffeerecht werfen wir einen juristischen Blick auf die brisantesten und wegweisendsten Entscheidungen rund um künstliche Intelligenz – und was sie für Kreative, Unternehmen und Organisationen bedeuten.

Zentrale Themen sind:

  • Transparenzpflichten beim Scoring: Der EuGH verpflichtet Auskunfteien dazu, ihre automatisierten Entscheidungsprozesse offen und verständlich darzulegen. Ein wichtiges Urteil – besonders für alle, die auf algorithmische Entscheidungen vertrauen (müssen).
  • Urheberrecht und KI-Training: Das Landgericht Hamburg bewertet das massenhafte Scraping von Bildern durch den LAION-Datensatz als wissenschaftlich zulässig – solange es nicht kommerziell genutzt wird. Was bedeutet das für Künstler:innen?
  • Haftung für KI-Fehler: Ob falsche Wirtschaftsauskunft oder Chatbot-Aussagen – das LG Kiel und ein kanadisches Gericht stellen klar: Wer KI nutzt, muss auch für deren Irrtümer einstehen.
  • Blick über den Tellerrand: Die Klagen gegen Meta (LLaMA) und Stability AI zeigen, wie heftig der Streit um Trainingsdaten international geführt wird – mit Milliardenforderungen im Raum.

Diese Folge zeigt: Der rechtliche Rahmen für den Einsatz von KI wird konkreter – und die Anforderungen an Transparenz, Sorgfalt und Haftung steigen. Wer KI nutzt, sollte sich mit den rechtlichen Entwicklungen vertraut machen.

Shownotes

Weitere Folgen

Arbeitsrecht trifft Datenschutz – was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Bewerbung, Arbeitsvertrag, Home-Office oder Kündigung – überall werden personenbezogene Daten verarbeitet. In Folge 54 von Kaffeerecht zeigen wir, wo sich Arbeitsrecht und Datenschutz überschneiden, welche Regeln aus § 26 BDSG und der DSGVO gelten und wann Einwilligungen wirklich freiwillig sind.

Wir sprechen über:
• zulässige vs. verbotene Fragen im Bewerbungsprozess
• Lösch- und Aufbewahrungsfristen für Bewerbungs- und Personaldaten
• Home-Office, Bring-Your-Own-Device & Leistungs­kontrolle
• Video- und Software-Monitoring – wo die rote Linie verläuft
• Sonderfall Gesundheitsdaten und Krank­meldungen
• Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO

Zum Schluss erfährst du, welche Dokumentations- und Schulungs­pflichten Arbeitgeber beachten müssen, um Bußgelder und Reputations­schäden zu vermeiden.

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Die Urhebernennung im Urheberrecht

In dieser Episode widmen wir uns dem essentiellen Thema des Urheberrechts in der Fotografie, speziell dem Urheberpersönlichkeitsrecht, das die tiefe Verbindung zwischen Fotografen und ihren Werken schützt. Wir beleuchten die Bedeutung der Urhebernennung – eine nicht nur aus Respekt gebotene, sondern auch gesetzlich geforderte Praxis, die die Anerkennung der kreativen Leistung des Fotografen sichert. Dabei diskutieren wir, dass die Nennung des Urhebers in verschiedenen Formen erfolgen kann, von anonym bis hin zu einem Pseudonym, und erörtern die Unterschiede zwischen der Nennung des Urhebers und der Quellennennung, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bildherkunft zu gewährleisten.

Wir gehen auch auf die aktuellen Herausforderungen und Richtlinien für die Urhebernennung ein, die sich durch die Nutzung von Microstock-Portalen und die Digitalisierung ergeben. Ein besonderer Fokus liegt auf einer jüngsten Entscheidung des BGH, die unter bestimmten Umständen einen Verzicht auf die Urhebernennung in AGBs zulässt – ein Punkt, der viel Diskussionsstoff bietet und die Landschaft des Urheberrechts möglicherweise nachhaltig verändert.

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Model Release Verträge

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über Model Release Verträge. Wir erläutern allgemeine vertragliche Aspekte die zu beachten sind und besprechen die wichtigsten Punkte es Model Release. Dabei geht es z.B. um die Frage, wie ein solcher Vertrag geschlossen werden kann, wie man Rechte einräumt und welche Besonderheiten Fotograf und Model jeweils berücksichtigen sollten. Viel Spaß beim Zuhören!

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