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SoundGuardian GmbH und die Berechtigungsanfrage – Risiken für TikTok-Nutzer

Erhalten Sie Post von der SoundGuardian GmbH? Wir erklären, was eine Berechtigungsanfrage bedeutet, welche Risiken bestehen und wie Sie reagieren sollten.

Immer mehr TikTok-Nutzer erhalten Post von der SoundGuardian GmbH. In diesen Schreiben – bezeichnet als Berechtigungsanfrage – werden Auskünfte über die Nutzung bestimmter Songs auf TikTok verlangt. Gleichzeitig unterbreitet SoundGuardian häufig Lizenzangebote mit teils hohen Kosten. Für viele Betroffene ist unklar: Handelt es sich nur um eine Anfrage oder schon um eine rechtliche Abmahnung?

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Im Urheberrecht wird unterschieden:

  • Abmahnung: Sie enthält konkrete Vorwürfe einer Urheberrechtsverletzung. Typischerweise werden Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung gefordert. Erfolgt keine Reaktion, droht eine Klage.
  • Berechtigungsanfrage: Sie gilt als Vorstufe. Der Rechteinhaber – hier die SoundGuardian GmbH – möchte prüfen, ob eine Nutzung berechtigt war, und fordert eine Stellungnahme oder Lizenzierung.

Die Schreiben von SoundGuardian sind daher noch keine Abmahnungen im Sinne von § 97a UrhG, können aber der Vorbereitung einer solchen Abmahnung dienen.

Warum verschickt die SoundGuardian GmbH Berechtigungsanfragen auf TikTok?

  • TikTok stellt eine Musikbibliothek bereit, die in erster Linie für private Zwecke freigegeben ist.
  • Gewerbliche Nutzer – etwa Unternehmer, Selbstständige oder Markenaccounts – sind davon oft nicht umfasst.
  • Rechteinhaber wie die SoundGuardian GmbH richten ihr Augenmerk gezielt auf diese kommerziellen Nutzungen.

Damit geraten vor allem gewerblich genutzte Accounts in den Fokus von Berechtigungsanfragen.

Typische Inhalte einer SoundGuardian-Berechtigungsanfrage

Nach unserer Erfahrung enthalten die Schreiben der SoundGuardian GmbH regelmäßig:

  • Behauptung exklusiver Rechte an bestimmten Songs,
  • Hinweis auf eine konkrete TikTok-Nutzung,
  • Lizenzangebot mit festem Preis (oft mehrere tausend Euro),
  • Aufforderung zur Rückmeldung per E-Mail oder Online-Formular.

Wichtig: Ob SoundGuardian tatsächlich über exklusive Rechte verfügt, ist von außen nicht ohne Weiteres zu prüfen.

Handlungsempfehlungen bei einer Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH

  1. Ruhe bewahren und Fristen prüfen: Auch wenn die Schreiben druckvoll formuliert sind: Es handelt sich (noch) nicht um eine klassische Abmahnung.
  2. Keine vorschnellen Zahlungen leisten: Ob SoundGuardian berechtigt ist, die geforderten Lizenzen zu verlangen, sollte rechtlich überprüft werden.
  3. Nutzung überprüfen
    • Wurde der genannte Titel tatsächlich eingesetzt?
    • War es private oder geschäftliche Nutzung?
    • Ist das Video noch online?
  4. Juristische Prüfung einholen
    • Rechtekette klären: Ist die SoundGuardian GmbH überhaupt berechtigt?
    • Lizenzhöhe prüfen: Sind die Kosten angemessen?
    • Strategie entwickeln: Schweigen, reagieren oder Gegenargumente vorbringen?
  5. Präventiv handeln
    • Nur Musik einsetzen, deren Rechte eindeutig geklärt sind.
    • Bei geschäftlichen Accounts die TikTok Commercial Music Library nutzen.
    • Alternativ auf eigene oder GEMA-freie Musik zurückgreifen (aber beachten: GEMA-frei ≠ rechtefrei).

Fazit: Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH ernst nehmen

Die Berechtigungsanfragen der SoundGuardian GmbH sind ein klares Signal: Rechteinhaber kontrollieren die Musiknutzung auf TikTok zunehmend. Während private Accounts meist wenig zu befürchten haben, besteht für gewerbliche Nutzer ein erhebliches Risiko.

Empfehlung: Eine Berechtigungsanfrage keinesfalls ignorieren – aber auch nicht vorschnell zahlen. Entscheidend ist die fachkundige Prüfung, ob die Ansprüche der SoundGuardian GmbH tatsächlich bestehen.

Unterstützung durch unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Urheberrecht und Social-Media-Recht. Wir prüfen Berechtigungsanfragen der SoundGuardian GmbH sorgfältig und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Strategie.

👉 Über unser Formular können Sie Ihre Berechtigungsanfrage oder Abmahnung direkt hochladen und unverbindlich prüfen lassen.

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