Ob jemand bewusst oder versehentlich das falsche Geschlecht anspricht, kann zivilrechtliche Folgen haben – oder rechtlich völlig unbedenklich sein. Worauf es ankommt, zeigen aktuelle Entscheidungen der Frankfurter Gerichte.
Was bedeutet Misgendern?
Von Misgendern spricht man, wenn eine Person bewusst oder unbewusst mit einem Geschlecht angesprochen oder bezeichnet wird, das nicht ihrer Geschlechtsidentität entspricht. Häufig geschieht dies durch die Verwendung falscher Pronomen oder einer unzutreffenden geschlechtlichen Bezeichnung.
Davon zu unterscheiden ist das sogenannte Deadnaming. Dabei wird eine transgeschlechtliche Person mit ihrem früheren Vornamen angesprochen, obwohl sie einen anderen Namen führt. Auch dies kann für Betroffene eine erhebliche persönliche Belastung darstellen.
Ob eine solche Bezeichnung rechtlich zulässig ist, lässt sich jvdoch nicht pauschal beantworten. Vielmehr kommt es stets auf den konkreten Sachverhalt an.
Ist Misgendern strafbar?
Eine gesetzliche Vorschrift, die Misgendern ausdrücklich unter Strafe stellt, existiert nicht. Wer eine transgeschlechtliche Person mit einem unzutreffenden Geschlecht bezeichnet, macht sich daher nicht automatisch strafbar.
Das bedeutet jedoch nicht, dass entsprechende Äußerungen ohne rechtliche Folgen bleiben. Je nach Inhalt, Form und Zusammenhang können zivilrechtliche Ansprüche bestehen oder – in besonderen Konstellationen – auch andere strafrechtliche Vorschriften einschlägig sein, etwa wenn weitere Beleidigungen oder ehrverletzende Äußerungen hinzukommen.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als entscheidender Maßstab
Im Mittelpunkt der rechtlichen Bewertung steht häufig das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses schützt die persönliche Identität und das Recht jedes Menschen, seine Persönlichkeit frei zu entfalten.
Wird eine transgeschlechtliche Person bewusst und wiederholt entgegen ihrer Geschlechtsidentität bezeichnet, kann dies ihr Persönlichkeitsrecht verletzen. Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei spielen unter anderem die Art der Äußerung, ihr Kontext, die Reichweite der Veröffentlichung und die Absicht der handelnden Person eine Rolle.
Die Gerichte nehmen in solchen Fällen regelmäßig eine Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der betroffenen Person und der Meinungsfreiheit des Äußernden vor.
Aktuelle Rechtsprechung: Es kommt auf den Einzelfall an
Die jüngere Rechtsprechung zeigt, dass Misgendern rechtliche Konsequenzen haben kann, wenn dadurch das Persönlichkeitsrecht einer konkret identifizierbaren Person verletzt wird.
In aktuellen Entscheidungen haben Gerichte betont, dass die wiederholte Verwendung einer unzutreffenden Geschlechtsbezeichnung gegenüber einer transgeschlechtlichen Person unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig sein kann. In solchen Fällen können Betroffene Unterlassungsansprüche geltend machen. Je nach Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung kommen außerdem Geldentschädigungsansprüche in Betracht.
So bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 30. April 2026 (Az. 16 U 90/25) eine Geldentschädigung von 6.000 Euro, weil ein Onlineportal eine transgeschlechtliche Frau wiederholt mit dem falschen Geschlecht bezeichnet hatte. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte mit Beschluss vom 16. Juni 2026 (Az. 2-03 O 254/26) zugleich klar, dass Misgendern nicht generell verboten ist – entscheidend ist, ob die betroffene Person erkennbar ist und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wird.
Gleichzeitig machen die Entscheidungen deutlich, dass Misgendern nicht generell verboten ist. Maßgeblich bleibt stets die konkrete Interessenabwägung. Weder das Persönlichkeitsrecht noch die Meinungsfreiheit genießen einen uneingeschränkten Vorrang.
Welche Folgen können drohen?
Liegt eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, können verschiedene zivilrechtliche Ansprüche entstehen.
Betroffene können unter anderem verlangen, dass die beanstandete Äußerung künftig unterlassen wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Geldentschädigung in Betracht kommen, wenn die Persönlichkeitsverletzung besonders schwer wiegt und auf andere Weise kein angemessener Ausgleich möglich ist.
Darüber hinaus können Veröffentlichungen in sozialen Medien oder auf Internetplattformen gelöscht werden müssen. Gerade bei öffentlich verbreiteten Äußerungen ist das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen erhöht.
Welche Bedeutung hat das für Unternehmen?
Auch Arbeitgeber, Unternehmen und Medien sollten sich der rechtlichen Risiken bewusst sein. Ein respektvoller Umgang mit Beschäftigten und Geschäftspartnern trägt nicht nur zu einem guten Betriebsklima bei, sondern kann auch rechtliche Konflikte vermeiden.
Insbesondere im Arbeitsverhältnis empfiehlt es sich, klare Leitlinien für eine diskriminierungsfreie Kommunikation zu schaffen. Kommt es zu Konflikten zwischen Beschäftigten, sollten diese ernst genommen und sorgfältig aufgearbeitet werden. Je nach Sachverhalt können neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auch arbeitsrechtliche oder gleichbehandlungsrechtliche Vorschriften von Bedeutung sein.
Auch Unternehmen, die Inhalte in sozialen Medien veröffentlichen oder journalistisch tätig sind, sollten sorgfältig prüfen, wie über transgeschlechtliche Personen berichtet wird. Unzutreffende oder herabwürdigende Bezeichnungen können – abhängig vom Einzelfall – rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Respektvolle Kommunikation schafft Rechtssicherheit
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass es keine allgemeingültige Antwort auf die Frage gibt, ob Misgendern rechtlich unzulässig ist. Entscheidend sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls sowie die sorgfältige Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit.
Für Privatpersonen, Unternehmen und Medien gilt daher gleichermaßen: Ein respektvoller und sorgfältiger Umgang mit der Geschlechtsidentität anderer Menschen hilft nicht nur, Konflikte zu vermeiden, sondern reduziert auch das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen.
Ist Misgendern automatisch strafbar?
Nein. Es gibt keine Vorschrift, die Misgendern als solches unter Strafe stellt. Ob rechtliche Folgen drohen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Kann Misgendern das Persönlichkeitsrecht verletzen?
Ja. Wird eine transgeschlechtliche Person bewusst oder wiederholt entgegen ihrer Geschlechtsidentität bezeichnet und dadurch in ihren Rechten verletzt, können zivilrechtliche Ansprüche bestehen.
Welche Ansprüche können Betroffene geltend machen?
Je nach Sachverhalt kommen insbesondere Unterlassungsansprüche und – bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen – Geldentschädigungsansprüche in Betracht.
Welche Rolle spielt die Meinungsfreiheit?
Die Meinungsfreiheit ist grundrechtlich geschützt. Sie endet jedoch dort, wo die Rechte anderer Menschen unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Deshalb wägen Gerichte beide Rechtspositionen im Einzelfall gegeneinander ab.
Welche Bedeutung haben die aktuellen Gerichtsentscheidungen?
Sie verdeutlichen, dass Misgendern nicht generell verboten ist. Gleichzeitig zeigen sie, dass eine unzutreffende Geschlechtsbezeichnung unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen und zivilrechtliche Folgen haben kann.
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