Account oder Beitrag gesperrt
Eine Sperre kommt ohne Vorwarnung, und die Plattform antwortet mit einem Textbaustein. Seit dem Digital Services Act muss sie mehr: die Maßnahme konkret begründen, Ihre Beschwerde von einem Menschen prüfen lassen und Ihnen eine unabhängige Streitbeilegung anbieten. Wir gehen diese Stufen mit Ihnen, und wenn die Plattform sie verweigert, den Weg vor Gericht.
Ihre Rechte gegen die Plattform
Der Digital Services Act gilt für alle großen Plattformen, von Instagram über YouTube und TikTok bis zum Google-Unternehmensprofil und den Marktplätzen. Er verpflichtet die Plattform, jede Sperre oder Löschung zu begründen, Art. 17 DSA, und ein internes Beschwerdeverfahren anzubieten, das mindestens sechs Monate offensteht und nicht rein automatisiert entscheidet, Art. 20 DSA. Bleibt die Beschwerde erfolglos, können Sie eine zertifizierte Streitbeilegungsstelle anrufen, Art. 21 DSA, und daneben einen Verstoß der Plattform bei der Bundesnetzagentur melden, Art. 53 DSA.
Warum Tempo zählt
Für ein Unternehmen ist ein gesperrter Account ein Umsatzausfall: Kampagnen laufen ins Leere, Kunden finden das Profil nicht, das Unternehmensprofil verschwindet aus der Karte. Wer wirtschaftlichen Schaden erleidet, kann eine einstweilige Verfügung beantragen, aber nur, solange die Sache dringlich ist; je nach Gericht sind das wenige Wochen ab der Sperre. Deshalb beginnen wir mit der Beweissicherung am ersten Tag und führen die Beschwerde so, dass sie vor Gericht als Vorstufe taugt.
Was Sie sofort tun sollten
Sichern Sie die Sperrmeldung mit Datum, die Adresse des Kontos und laufende Kampagnen. Heben Sie jede Ticketnummer und jede Bestätigungsmail auf. Und eröffnen Sie kein Ersatzkonto: Die Plattform wertet das als Umgehung und sperrt auch dieses.
Unsere Leistungen

Prüfung der Sperre.
Und der Begründung, mit Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Beschwerde bei der Plattform.
In der Form, die der DSA verlangt, mit Nachweis der Kontoinhaberschaft.

Streitbeilegungsstelle.
Auswahl und Anrufung der für Ihre Plattform zuständigen Stelle.

Aufsicht.
Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

Gericht.
Aufforderungsschreiben an die europäische Gesellschaft der Plattform, einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung.

Amazon.
Markenbeschwerde und Freischaltung gesperrter Angebote, siehe ASIN-Sperre und Markenbeschwerde.
Sprechen Sie uns an, am Tag der Sperre, die Fristen für ein Eilverfahren sind kurz, oder rufen Sie direkt an: 0228 387 560 200.
Häufige Fragen
Die Plattform hat nur „Verstoß gegen die Richtlinien“ geschrieben. Reicht das?
Nein. Die Begründung muss so konkret sein, dass Sie nachvollziehen können, welcher Inhalt gegen welche Regel verstoßen haben soll. Eine pauschale Meldung ist selbst ein Verstoß gegen den DSA.
Wie lange habe ich Zeit für die Beschwerde?
Das interne Beschwerdeverfahren steht mindestens sechs Monate offen. Für eine einstweilige Verfügung sind es je nach Gericht nur wenige Wochen; melden Sie sich deshalb früh.
Kann ich die Streitbeilegungsstelle selbst anrufen?
Ja, das Verfahren ist für Nutzer kostenfrei. Nicht jede Stelle ist aber für jede Plattform zuständig; wir prüfen vorher, welche Stelle Ihre Plattform abdeckt.
Gilt das auch für mein privates Profil, das ich beruflich nutze?
Ein gemischt genutztes Konto wird nicht automatisch wie ein Verbraucherkonto behandelt. Wir prüfen, welche Regeln für Ihr Konto gelten.
Mein Amazon-Angebot wurde wegen einer Markenbeschwerde gesperrt. Ist das dasselbe?
Der Weg ist ein anderer, das Ziel dasselbe. Für Amazon haben wir eine eigene Seite.
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Beitrag und Podcast-Folge 081 vom 17. Juli 2026.

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