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Kultroller „Vespa“ urheberrechtlich geschützt

Turin: Kultroller Vespa habe den Status eines Kunstwerkes und genieße daher urheberrechtlichen Schutz. Klone dürfen daher nicht mehr vertrieben werden.

Am 6. April 2017 entschied ein Gericht in Turin, dass der Kultroller Vespa als industrielles Design-Kunstwerk gelte. Alle Varianten der Blechroller ab 1948 seien Kunstwerke und aufgrund dessen urheberrechtlich geschützt. Zugleich untersagte das Gericht der chinesischen Gesellschaft Zhejiang Zhongneng Industry Groups den vertrieb seiner „Klone“ in Italien.

Chinesischer Hersteller baut Vespa-Klon

Zhejiang Zhongneng vertrieb sein Rollermodell „Ves“ unter anderem in Italien. Jedoch sah das Modell einer „Vespa LX“ aus dem Jahre 2005 erstaunlich ähnlich, weshalb sich der Vespa-Hersteller Piaggio vor den italienischen Gerichten gegen den Vertrieb des Vespa-Klons wehrte.

Vespa-Modelle genießen urheberrechtlichen Schutz

Laut dem Turiner Gericht sei jede „Vespa“ ein industrielles Design-Kunstwerk und stehe daher unter dem Schutz des Urheberrechts. Auf dieser Grundlage verbot das Gericht daher dem chinesischen Produzenten Zhejiang Zhongneng den Roller „Ves“ in Italien zu vermarkten. Im Gegensatz zu anderen Herstellern verfügte Zhejiang Zhongneng über keine gültige Lizenz zur Nutzung des Designs.

Urheberrechtlicher Schutz auch nach deutschem Recht denkbar

Auch nach dem deutschen Recht wäre ein urheberrechtlicher Schutz denkbar. So könnte die „Vespa“ ein Werk der angewandten Kunst sein, § 1, 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG. Der Kultroller besitzt einen Gebrauchszweck, ist zugleich aber künstlerisch gestaltet. Die Anforderungen an die Schöpfungshöhe sind jedoch höher als die der reinen Kunst. Neben den technischen Vorgaben der Gestaltung muss zusätzliche eine künstlerische Schöpfungshöhe erreicht werden. Die künstlerische Gestaltung der Vespa folgt nicht nur der technischen Funktion, sondern ist gerade durch ihre ästhetische Gestaltung geprägt.

Soweit das Design der Vespa beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) eingetragen wäre, könnte es neben dem urheberrechtlichen Schutz einen designrechtlichen Schutz genießen.

Nachbau nur mit gültiger Lizenz

Der Firma LML in Indien ist der Nachbau der Vespa PX, wie sie von 1977 bis 1995 gebaut wurde, nach wie vor gestattet. Nach einer endenden Zusammenarbeit mit Piaggio hat das indische Unternehmen weiterhin die Lizenz die Roller mit originalen Piaggio-Werkzeugen nachzubauen.

Piaggio begrüßt das Urteil derweilen als ein „historisches Urteil“ im Kampf gegen die Produktpiraterie.

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