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Google nimmt Wartezeitanzeige nach Klage des Wirtes offline

Der Wirt des Tegernseer Bräustüble hatte vor dem Landgericht München geklagt, da Google Wartezeiten von bis zu 90 min angezeigt hatte, obwohl in der Gaststätte Tische leer standen.

Die Wartezeitanzeige von Google gibt auf Grundlage von anonymen Nutzerdaten Auskunft darüber wie lange ein Kunde im Schnitt auf einen verfügbaren Tisch warten muss. Dass diese Anzeige aber wohl nicht immer die tatsächliche Wartezeit wiedergibt, zeigt der Fall eines Tegernseer Brauhauses, dessen Wirt gegen die Anzeige Klage erhob.

Google nahm Wartezeitanzeige für Tegernseer Bräustüble im Juli 2019 offline

Bereits seit 2017 versuchte der Wirt Google dazu zu bringen, die Wartezeitanzeige offline zu nehmen, was Google schließlich im Juli 2019 tat. 

Allerdings fehlte dem Wirt hierbei die Gewissheit, dass die Funktion auch weiterhin für das Tegernseer Bräustüble gesperrt bleibt, doch Google akzeptierte die Zustellung der Klage an ihre deutsche Tochtergesellschaft in Hamburg nicht und verwies auf den Hauptsitz in den USA. 

Termin beim Landgericht München I aufgehoben

Das Landgericht München I hatte einen Termin zur mündlichen Verhandlung für den 28.8.2019 angesetzt, welcher nun kurzfristig aufgehoben wurde. Grund dafür war die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezüglich der Wartezeitenanzeige durch Google.

Ein Erfolg für das Tegernseer Bräustüble, allerdings zeigt dieser Fall auch wie schwer es für kleine- und mittelständische Unternehmen sein kann, sich rechtlich gegen Google und Co zu wehren. 

Irreführende Wartezeitanzeigen kein Einzelfall

Auch handelt es sich hierbei um keinen Einzelfall. Laut dem Bayrischen Hotel- und Gaststättenverband liegen etwa weitere 20-30 branchenübergreifende Fälle vor, welche sich über die irreführende Wartezeitenanzeige von Google beschweren.

Ordnungsmäßigkeit der Klagezustellung bleibt offen

Die Frage nach der ordnungsgemäßen Zustellung der Klage wird das Landgericht München I nun nicht mehr beantworten müssen. 

Allerdings hatte bereits im Jahr 2017 die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Microsoft vor dem Landgericht München geklagt. Auch dort hatte Microsoft die Klagezustellung an ihre deutsche Tochtergesellschaft als nicht zulässig erachtet. Nachdem das Landgericht München I zunächst zu Gunsten von Microsoft entschieden hatte, wurde die Klagezustellung aber in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht München als zulässig erachtet (OLG München, Urteil v. 2. März 2017, Az.: 6 U 2940/16).

Weitere rechtliche und wirtschaftliche Implikationen für Unternehmen

Dieser Fall zeigt exemplarisch, welche Herausforderungen Unternehmen bei der Wahrung ihrer Interessen gegenüber großen Tech-Konzernen haben. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verfügen oft nicht über die notwendigen Ressourcen, um sich in einem langen Rechtsstreit gegen globale Unternehmen wie Google durchzusetzen. In Fällen wie dem des Tegernseer Bräustübles bedeutet dies nicht nur eine potenziell hohe finanzielle Belastung, sondern auch eine erhebliche Investition an Zeit und rechtlichen Kapazitäten, die KMUs oft schlichtweg nicht haben. So sind sie auf spezialisierte Anwälte angewiesen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Auch rechtliche Unsicherheiten, wie im Fall der Zustellung, erschweren den Zugang zu einem schnellen und effizienten Rechtsweg.

Grenzen der Rechtsdurchsetzung gegenüber internationalen Tech-Giganten

Die Zustellproblematik in diesem Fall unterstreicht die Schwierigkeiten, die sich ergeben, wenn nationale Unternehmen versuchen, gegen internationale Konzerne mit Sitz im Ausland vorzugehen. Selbst wenn eine deutsche Tochtergesellschaft existiert, ist es für viele KMU oft ein erheblicher Aufwand, die Zustellung an den internationalen Hauptsitz zu erwirken. Die Weigerung großer Konzerne, Klagen im Inland entgegenzunehmen, hat weitreichende Konsequenzen für die Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen. Dies führt in der Praxis zu einem Machtungleichgewicht, das den Konzernen einen Vorteil verschafft und nationalen Unternehmen Steine in den Weg legt.

Ausblick: Gesetzliche Neuregelungen zur Bekämpfung von Marktmissbrauch

In der EU wird bereits seit längerem über gesetzliche Rahmenbedingungen diskutiert, um die Stellung von KMUs gegenüber digitalen Großunternehmen zu stärken. Im Rahmen des Digital Services Act und des Digital Markets Act sollen neue Vorgaben eingeführt werden, die unter anderem die Durchsetzung von Rechten für kleinere Unternehmen verbessern und den Missbrauch von Marktmacht verhindern sollen. Das Beispiel der Wartezeitanzeige zeigt, wie notwendig solche gesetzlichen Anpassungen sind, um den fairen Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft zu gewährleisten. Wenn große Unternehmen gezwungen werden, für Transparenz und eine wahrheitsgetreue Darstellung ihrer Dienste zu sorgen, profitieren nicht nur KMUs, sondern auch Verbraucher.

Fazit: Ein Präzedenzfall für die Zukunft

Der Fall des Tegernseer Bräustübles könnte zum Präzedenzfall für weitere kleine und mittelständische Unternehmen werden, die sich gegen die oft intransparente Informationspolitik von Tech-Giganten wehren wollen. Der Rechtsstreit zeigt, dass Unternehmen sich durchaus gegen unfaire Praktiken zur Wehr setzen können, auch wenn dies oft ein langer und kostenintensiver Prozess ist. Dennoch könnte die Hartnäckigkeit des Wirts und das Ergebnis dieses Falls anderen KMUs Mut machen, ihre eigenen Rechte aktiv zu verteidigen und bei Bedarf den Rechtsweg zu beschreiten.

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