Der Essener E-Zigarettenhersteller Niko Liquids darf nicht mehr mit dem Slogan „Genuss ohne Reue“ werben. Bei der Aussage handele es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, die in der Werbung verboten sei. DieAussage suggeriere dem Verbraucher, dass die Kapseln mit Flüssigkeiten (Liquids) völlig unschädlich seien. Zudem darf der Hersteller seine Kapseln nicht als „apothekenreine Liquids“ bewerben. Ein Grund: Liquids müssen laut Gesetz ohnehin einen bestimmten Reinheitsgrad vorweisen – die Aussage sei also eine Selbstverständlichkeit. Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist wettbewerbsrechtlich unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Hersteller kann in Berufung gehen. (LG Essen, Urteil v. 25. Oktober 2019, Az.: 41 O 13/19).
OS-Plattform wird abgeschaltet: Impressum jetzt anpassen
Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU wird zum 19. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Ab dem 20. Juli 2025 darf der entsprechende Hinweis nicht mehr im Impressum erscheinen. Unternehmen, die den Link