Die Bewerbung eines Produkts, das über den sog. Graumarkt in die Sortimente von Internet- und Einzelhändlern sowie Drogeriemarktketten gelangt, als „exklusiv in der Apotheke erhältlich“ durch dessen Hersteller ist auch dann objektiv unzutreffend und daher irreführend, wenn der Hersteller des Produkts selbst dieses ausschließlich an Apotheken vertreibt (LG Hamburg, Urteil v. 17. November 2016, 327 O 90/16).
Unzulässiger Medienbruch: In Werbebrief nicht auf AGB im Internet verweisen
Unzulässiger Medienbruch: Werbebriefe dürfen nicht auf AGB im Internet verweisen – wichtige Entscheidung des OLG Düsseldorf.