„Exklusiv in der Apotheke erhältlich“ kann irreführend sein

Die Bewerbung eines Produkts, das über den sog. Graumarkt in die Sortimente von Internet- und Einzelhändlern sowie Drogeriemarktketten gelangt, als „exklusiv in der Apotheke erhältlich“ durch dessen Hersteller ist auch dann objektiv unzutreffend und daher irreführend, wenn der Hersteller des Produkts selbst dieses ausschließlich an Apotheken vertreibt (LG Hamburg, Urteil v. 17. November 2016, 327 O 90/16).

AnsprechpartnerIn

Picture of Dennis Tölle

Dennis Tölle

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Kostenloser Newsletter

Passende Beiträge

Suche

Anfrage