In einer aktuellen Entscheidung hat das Landgericht Kiel (LG Kiel, Urteil vom 29.02.2024 – 6 O 151/23) den Schutz von Unternehmenspersönlichkeitsrechten gestärkt. Einem mittelständischen Familienunternehmen, das durch eine fehlerhafte Meldung auf einer Plattform wirtschaftlich beschädigt wurde, wurde Recht gegeben. Die Plattform nutzte Künstliche Intelligenz (KI), um Wirtschaftsinformationen automatisiert auszuwerten und zu verbreiten – ein Vorgang, der durch einen Fehler zur Verbreitung einer Falschinformation führte. Das Urteil zeigt deutlich, dass KI-gestützte Systeme kein Freifahrtschein für Falschinformation durch KI sind.
Was war geschehen?
Das Unternehmen, das sich auf den Bau und Vertrieb von Wintergärten und Terrassendächern spezialisiert hat, wurde auf einer Plattform zur Abfrage von Wirtschaftsinformationen fälschlicherweise als von Insolvenz bedroht dargestellt. Die Meldung bezog sich eigentlich auf eine andere Firma, doch ein automatisierter Prozess auf der Plattform führte zu einem Zuordnungsfehler. Dieser Fehler in der KI-Verarbeitung führte zur Verbreitung einer Falschinformation. Als das Unternehmen die Plattformbetreiber auf diesen Fehler aufmerksam machte, wurden die Informationen zwar gelöscht, jedoch verweigerte die Plattform eine Unterlassungserklärung für zukünftige Fälle.
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass KI-basierte Datenverarbeitung zwar effiziente Informationsquellen schaffen kann, jedoch auch zu gravierenden Folgen führen kann, wenn fehlerhafte Daten verarbeitet und veröffentlicht werden. Falschinformation durch KI, vor allem wenn sie falsche wirtschaftliche Informationen enthält, kann den Ruf eines Unternehmens nachhaltig schädigen und Vertrauen bei Geschäftspartnern oder Kunden zerstören.
Wie können Unternehmen gegen Falschinformation durch KI vorgehen?
Unternehmen haben einen rechtlichen Anspruch, gegen die Verbreitung von Falschinformation durch KI vorzugehen. Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht schützt den sozialen Geltungsanspruch und das Recht auf eine korrekte Darstellung der eigenen wirtschaftlichen Lage. Dieser Schutz ist in der digitalen Welt, in der KI-gestützte Plattformen automatisiert große Mengen an Daten verarbeiten und verknüpfen, besonders relevant.
Falls Unternehmen falsche Informationen entdecken, die durch KI-generierte Daten verbreitet wurden, können sie wie folgt vorgehen:
- Kontaktaufnahme mit der Plattform: Unternehmen sollten die Plattformbetreiber sofort über die fehlerhaften Informationen informieren und deren Löschung verlangen. Bei Falschinformation durch KI kann dies besonders bei wiederkehrenden Fehlern eine klare Kommunikation zur Fehlerquelle erfordern.
- Aufforderung zur Unterlassungserklärung: Zur Sicherstellung, dass der Fehler durch die KI nicht erneut auftritt, können Unternehmen eine Unterlassungserklärung verlangen. Damit sichern sie sich das Recht, bei erneuter Falschinformation durch KI eine Schadensersatzforderung geltend zu machen.
- Rechtsweg: Wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt der Klageweg zur Durchsetzung von Unterlassung und Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten offen. Der Schutz vor Falschinformation durch KI kann hierbei in verschiedenen rechtlichen Bereichen geltend gemacht werden, vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht bis hin zum Wettbewerbsrecht.
Risiken der Falschinformation durch KI im Unternehmenskontext
Die Entscheidung des LG Kiel zeigt eindrücklich, dass auch automatisierte Systeme und KI für die Verarbeitung und Veröffentlichung von Daten sorgfältig kontrolliert werden müssen. Die Digitalisierung bringt enorme Vorteile, aber auch Risiken – besonders wenn falsche Informationen über ein Unternehmen kursieren. Falschinformation durch KI kann dazu führen, dass Kunden verunsichert werden und Geschäftspartner die Zusammenarbeit infrage stellen. Gerade in Branchen mit hoher Transparenz, wie etwa im Wirtschafts-, Medien- und Urheberrecht, können solche Fehlinformationen erhebliche Schäden verursachen.
Was ist Falschinformation durch KI?
Falschinformation durch KI bezeichnet die unbeabsichtigte Verbreitung falscher oder irreführender Informationen durch automatisierte Systeme. Dies kann passieren, wenn eine KI unzureichend trainiert wurde, auf veraltete Daten zugreift oder wie in diesem Fall durch einen Zuordnungsfehler irreführende Informationen veröffentlicht. Diese Art der Falschinformation kann für Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben, da sie die Reputation, den sozialen Geltungsanspruch und den wirtschaftlichen Status eines Unternehmens bedroht.
Wie lässt sich Falschinformation durch KI vermeiden?
Für Unternehmen, die auf KI-gestützte Plattformen zur Datenerhebung zurückgreifen, ist es wichtig, einen vertrauenswürdigen Anbieter zu wählen, der Fehler in der Datenverarbeitung minimiert. KI-Systeme sollten laufend überwacht und auf Fehlerquellen getestet werden, um die Verbreitung von Falschinformationen zu verhindern. Vor allem rechtliche Aspekte wie der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Unternehmenspersönlichkeitsrechts sollten bei der Nutzung solcher Plattformen berücksichtigt werden. Die Rechtsprechung des LG Kiel verdeutlicht, dass Betreiber von KI-gestützten Plattformen auch für Fehler haften, wenn durch automatisierte Prozesse irreführende oder schädigende Informationen verbreitet werden.
Reputationsschutz im digitalen Zeitalter: Rechtliche Schritte gegen Falschinformation durch KI
Die digitale Welt bietet viele Chancen, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Falschinformation durch KI kann für Unternehmen weitreichende Folgen haben. Das Urteil des LG Kiel zeigt, dass Unternehmen rechtliche Schritte einleiten können, um ihre Reputation zu schützen und falsche Informationen durch KI zu unterbinden. Die Entscheidung stärkt damit den Reputationsschutz im digitalen Raum und gibt Unternehmen ein Instrument an die Hand, um sich gegen fehlerhafte Datenveröffentlichungen zur Wehr zu setzen.