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Datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von KI in Unternehmen

Einsatz von KI in Unternehmen: Datenschutz rechtssicher gestalten – DSGVO und AI-Act einfach erklärt. Tipps und Praxisbeispiele für mehr Compliance.

Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert Geschäftsprozesse, von automatisierten Analysen bis hin zur Kundenkommunikation. Doch mit der Nutzung von KI-Tools gehen erhebliche datenschutzrechtliche Anforderungen einher. Unternehmer, Kreative und Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die Balance zwischen Innovation und Compliance zu finden. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie beim Einsatz von KI aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen EU-AI-Acts achten müssen – praxisnah und leicht verständlich.

Die DSGVO im Fokus

Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Sobald KI personenbezogene Daten verarbeitet – sei es durch Textauswertung, Bilderkennung oder Kundenprofiling – greift die DSGVO. Wichtige Aspekte:

  • Rechtsgrundlage: Unternehmen benötigen eine gültige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, wie eine Einwilligung (Art. 6 DSGVO).
  • Transparenz: Nutzer müssen informiert werden, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck (Art. 13 DSGVO).
  • Datensicherheit: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind unerlässlich, um Daten vor Missbrauch zu schützen.

Der AI-Act: Zusätzliche Anforderungen für KI-Systeme

Mit dem AI-Act führt die EU spezifische Anforderungen für KI-Systeme ein. Die Verordnung klassifiziert KI in Risikokategorien und stellt für „hochrisikoreiche KI“ besondere Regeln auf, wie:

  • Risikobewertung: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre KI-Systeme sicher und konform sind.
  • Dokumentation: Eine klare Dokumentation der KI-Entwicklung und -Nutzung ist Pflicht.
  • Menschenzentrierte Nutzung: KI darf keine Entscheidungen ohne menschliche Kontrolle treffen, wenn sie erhebliche Auswirkungen auf Einzelne hat.

Praxisbeispiele: Datenschutzprobleme und Lösungen

KI-gestützte Kundenanalyse: Ein Online-Shop verwendet KI, um Kaufmuster zu analysieren. Hierbei werden Daten wie Klickverhalten oder Vorlieben verarbeitet. Wichtig ist, dass Kunden darüber informiert werden und eine Einwilligung zur Analyse erteilen.

Bewerbermanagement per KI: Eine KI filtert Bewerbungen vor. Hier greifen strenge Vorgaben zur Datenverarbeitung, da sensible Informationen (z. B. ethnische Herkunft) betroffen sein können. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die KI diskriminierungsfrei arbeitet und Bewerber über die Datenverarbeitung aufgeklärt werden.

Chatbots im Kundenservice: KI-basierte Chatbots speichern Kundendaten, um individuelle Antworten zu geben. Hier müssen Unternehmen sicherstellen, dass keine sensiblen Informationen ungeschützt bleiben. Auch die Löschung von Daten nach Nutzung muss gewährleistet sein.

Schritte zur datenschutzkonformen KI-Nutzung

  1. Bestandsaufnahme: Welche Daten verarbeitet die KI? Sind diese personenbezogen?
  2. Einwilligung einholen: Sicherstellen, dass Nutzer aktiv zustimmen, bevor ihre Daten verarbeitet werden.
  3. Datenschutz-Folgenabschätzung (DFA): Bei potenziell hohem Risiko eine DFA durchführen (Art. 35 DSGVO).
  4. Dokumentation und Nachweise: Sämtliche Prozesse dokumentieren, um Compliance nachzuweisen.
  5. Kontinuierliche Überprüfung: Datenschutz und KI-Nutzung regelmäßig evaluieren und anpassen.

Unser Themenschwerpunkt zum Thema „KI im Unternehmen“

Die Nutzung von KI eröffnet Unternehmen spannende Möglichkeiten, wirft jedoch auch viele rechtliche Fragen auf. Unsere Themenseite „KI im Unternehmen“ bietet Ihnen umfassende Informationen und praktische Tipps, wie Sie KI sicher und effektiv einsetzen können.

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