Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Urheberrecht und Birkenstock-Sandalen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Das Design der bekannten Birkenstock-Sandalen genießt keinen Urheberrechtsschutz. Damit endet ein langer Rechtsstreit, in dem das Unternehmen Birkenstock versuchte, die Gestaltung seiner Sandalen als urheberrechtlich geschützt anerkennen zu lassen.

Die rechtliche Grundlage

Das Urheberrecht schützt Werke der Kunst und angewandten Kunst, sofern sie eine ausreichende Schöpfungshöhe erreichen. Das bedeutet, dass ein Werk eine besondere, individuelle Gestaltung aufweisen muss, die sich deutlich von bestehenden Formen abhebt.

Warum hat der BGH den Schutz verneint?

Der BGH entschied, dass das Design der Birkenstock-Sandalen nicht die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht. Die Gestaltung sei stark durch funktionale Aspekte geprägt. Die typische Sohle und der Riemenaufbau der Modelle „Madrid“ und „Arizona“ beruhen vorrangig auf ergonomischen und orthopädischen Anforderungen und nicht auf einer kreativen, künstlerischen Leistung.

Zusätzlich stellte der BGH fest, dass sich das Design nicht signifikant von anderen Gesundheits- und Komfortsandalen unterscheidet. Eine rein funktionale Gestaltung ohne darüber hinausgehende kreative Elemente kann nicht urheberrechtlich geschützt werden.

Auswirkungen für Designer und Unternehmen

Das Urteil zeigt, dass nicht jedes bekannte oder ikonische Design automatisch urheberrechtlichen Schutz genießt. Gerade im Bereich der Gebrauchsgegenstände müssen Gestalter darauf achten, dass ihre Designs nicht nur funktional, sondern auch hinreichend kreativ sind, um urheberrechtlich geschützt zu sein.

Für Unternehmen bedeutet das, dass sie ihre Designs zusätzlich durch andere Schutzrechte absichern sollten. Dazu gehört insbesondere der Designschutz nach dem Designgesetz, der sich speziell auf die optische Gestaltung von Produkten bezieht. Markenrecht kann ebenfalls eine Möglichkeit sein, bekannte Formen oder Gestaltungselemente zu schützen.

Rein funktionales Design reicht nicht

Das BGH-Urteil schafft Klarheit im Bereich des Urheberrechtsschutzes für Gebrauchsgegenstände. Es zeigt, dass rein funktionale Designs nicht automatisch urheberrechtlichen Schutz genießen. Unternehmen und Designer sollten prüfen, welche alternativen Schutzmöglichkeiten bestehen, um Nachahmungen zu verhindern.

Wer mehr zu diesem Urteil und seinen Folgen erfahren möchte, hört am besten die aktuelle Folge des Podcasts „Kaffeerecht“, in der die rechtlichen Hintergründe ausführlich analysiert werden.

c4ff8e7b5e5b4b15842977048b4a5fa3 Birkenstock-Sandalen

Shownotes

Weitere Folgen

Influencer und Streamer im Rechtsverkehr I

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema Influencer und Streamer im Rechtsverkehr. Wir erläutern in dieser ersten Folge unseres Zweiteilers die für Influencer und Streamer möglichen und sinnvollen Rechtsformen, den (Marken)schutz des eigenen Auftritts, die Zusammenarbeit mit Agenturen und den Umgang mit Kontosperren auf Plattformen. Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »

Schadensersatz nach Datenschutzverstößen

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über die Hürden, die es zu nehmen gilt, um nach einem Datenschutzverstoß Schadenersatz geltend zu machen. Wir beleuchten die aktuelle Rechtsprechung und konkrete Fälle, in denen Schadensersatz erfolgreich erreicht werden konnte. Viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »
nature, earth, sustainability

Green Claims Richtlinie – Transparenz, Vertrauen und Klimaschutz  

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das in der Rechtsprechung derzeit sehr präsente Thema der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit bestimmter Werbeaussagen im Zusammenhang mit Umwelt und Klima. Greenwashing ist in aller Munde und wir schauen uns an, welche Voraussetzungen eine Werbung erfüllen muss, damit Umweltaussagen wie „klimaneutral“ zulässig sind. Viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »

Newsletter abonnieren

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Wir verwenden Brevo als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Brevo zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.