Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU wird zum 19. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Ab dem 20. Juli 2025 darf der entsprechende Hinweis nicht mehr im Impressum erscheinen. Unternehmen, die den Link zur OS-Plattform weiterhin aufführen, riskieren rechtliche Abmahnungen.
OS-Plattform wird abgeschaltet: Warum das für Ihr Impressum relevant ist
Seit 2016 waren Online-Händler und viele Dienstleister gesetzlich verpflichtet, auf die sogenannte OS-Plattform der Europäischen Kommission zu verlinken. Diese Plattform sollte Verbrauchern eine zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung bieten. Nachdem die Plattform allerdings faktisch kaum genutzt wurde und keine nachhaltige Wirkung entfalten konnte, hat die EU beschlossen, das Angebot zum 19. Juli 2025 vollständig einzustellen.
Frist beachten: Hinweis auf die OS-Plattform entfernen
Wichtig für Unternehmen:
Bis einschließlich 19. Juli 2025 muss der Hinweis auf die OS-Plattform noch bestehen bleiben. Ab dem 20. Juli 2025 ist er nicht nur überflüssig, sondern rechtlich unzulässig. Das bedeutet konkret:
- Der Link zur OS-Plattform darf nicht mehr im Impressum enthalten sein.
- Ein Verstoß kann als Wettbewerbsverstoß gewertet und abgemahnt werden.
Wo der Hinweis zur OS-Plattform überall entfernt werden muss
Der Link zur OS-Plattform befindet sich bei vielen Unternehmen nicht nur auf der Website. Achten Sie darauf, folgende Bereiche rechtzeitig zu prüfen und ggf. anzupassen:
- Unternehmenswebsite (insbesondere das Impressum)
- Mobile Webansichten und App-Versionen
- E-Mail-Signaturen
- Social-Media-Auftritte (z. B. Facebook, Instagram, YouTube)
- Weitere Plattformpräsenzen (z. B. Amazon, eBay, Etsy)
OS-Plattform wird abgeschaltet – VSBG bleibt bestehen
Die Abschaltung der OS-Plattform ändert nichts an den weiterhin bestehenden Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Unternehmen müssen daher – unabhängig von der OS-Plattform – nach wie vor angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diese Angabe bleibt zwingend im Impressum erforderlich, sofern das VSBG auf das Unternehmen anwendbar ist.
Jetzt Impressum prüfen und aktualisieren
Da die OS-Plattform abgeschaltet wird, besteht für Unternehmen dringender Handlungsbedarf. Nehmen Sie eine umfassende Prüfung Ihrer Online-Präsenzen vor und löschen Sie den Hinweis zur OS-Plattform fristgerecht bis zum 20. Juli 2025. Nur so vermeiden Sie rechtliche Risiken und mögliche Abmahnungen wegen veralteter Pflichtangaben.
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Häufige Fragen
Muss ich den Hinweis auf die OS-Plattform aus meinem Impressum entfernen?
Ja. Da die EU-OS-Plattform abgeschaltet wird, ist der bislang verpflichtende Link gegenstandslos und sollte entfernt werden.
Wo überall muss der Hinweis entfernt werden?
Überall, wo er bisher Pflicht war – insbesondere im Impressum und in den AGB sowie gegebenenfalls in Bestätigungs-E-Mails.
Was bleibt bestehen?
Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben unberührt und sind weiterhin zu beachten.
Pflichtangaben wie Impressum und Verbraucherhinweise ändern sich laufend. Damit Ihr Auftritt abmahnsicher bleibt, beraten wir Sie — mehr zum Wettbewerbsrecht.
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