Aktualisiert am 21. August 2026: Die OS-Plattform ist seit dem 20. Juli 2025 abgeschaltet. Der Beitrag beschreibt jetzt die geltende Rechtslage und nennt die Rechtsgrundlage des Wegfalls.
Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU ist seit dem 20. Juli 2025 abgeschaltet. Seitdem darf der entsprechende Hinweis nicht mehr im Impressum stehen. Unternehmen, die den Link weiterhin aufführen, riskieren eine Abmahnung.
OS-Plattform abgeschaltet: Warum das für Ihr Impressum relevant ist
Seit 2016 waren Online-Händler und viele Dienstleister verpflichtet, auf die sogenannte OS-Plattform der Europäischen Kommission zu verlinken. Diese Plattform sollte Verbrauchern eine zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung bieten. Weil sie kaum genutzt wurde, hat die EU sie mit der Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20. Juli 2025 eingestellt.
Rechtsgrundlage: Die ODR-Verordnung ist aufgehoben
Die Hinweispflicht folgte aus Art. 14 der ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013). Diese Verordnung ist durch die Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben worden. Die Plattform nahm ab dem 20. März 2025 keine neuen Beschwerden mehr an und ging am 20. Juli 2025 endgültig vom Netz. Seitdem verpflichtet keine Vorschrift mehr zu dem Hinweis, und der Link führt ins Leere. Wer ihn stehen lässt, weist Verbraucher auf ein Schlichtungsangebot hin, das es nicht mehr gibt.
Hinweis auf die OS-Plattform entfernen
Wichtig für Unternehmen:
Bis zum 19. Juli 2025 musste der Hinweis auf die OS-Plattform bestehen bleiben. Seit dem 20. Juli 2025 ist er nicht nur überflüssig, sondern unzulässig. Das bedeutet konkret:
- Der Link zur OS-Plattform darf nicht mehr im Impressum enthalten sein.
- Ein Verstoß kann als Wettbewerbsverstoß gewertet und abgemahnt werden.
Wo der Hinweis zur OS-Plattform überall entfernt werden muss
Der Link zur OS-Plattform befindet sich bei vielen Unternehmen nicht nur auf der Website. Achten Sie darauf, folgende Bereiche rechtzeitig zu prüfen und ggf. anzupassen:
- Unternehmenswebsite (insbesondere das Impressum)
- Mobile Webansichten und App-Versionen
- E-Mail-Signaturen
- Social-Media-Auftritte (z. B. Facebook, Instagram, YouTube)
- Weitere Plattformpräsenzen (z. B. Amazon, eBay, Etsy)
OS-Plattform abgeschaltet, VSBG bleibt bestehen
Die Abschaltung der OS-Plattform ändert nichts an den weiterhin bestehenden Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Unternehmen müssen daher – unabhängig von der OS-Plattform – nach wie vor angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diese Angabe bleibt zwingend im Impressum erforderlich, sofern das VSBG auf das Unternehmen anwendbar ist.
Jetzt Impressum prüfen und aktualisieren
Da die OS-Plattform abgeschaltet ist, sollten Unternehmen ihre Pflichtangaben prüfen. Gehen Sie Ihre Online-Präsenzen durch und löschen Sie den Hinweis zur OS-Plattform überall dort, wo er noch steht. So vermeiden Sie Abmahnungen wegen veralteter Pflichtangaben.
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Häufige Fragen
Muss ich den Hinweis auf die OS-Plattform aus meinem Impressum entfernen?
Ja. Da die EU-OS-Plattform abgeschaltet ist, ist der bislang verpflichtende Link gegenstandslos und gehört entfernt.
Wo überall muss der Hinweis entfernt werden?
Überall, wo er bisher Pflicht war – insbesondere im Impressum und in den AGB sowie gegebenenfalls in Bestätigungs-E-Mails.
Was bleibt bestehen?
Die Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben unberührt und sind weiterhin zu beachten.
Pflichtangaben wie Impressum und Verbraucherhinweise ändern sich laufend. Damit Ihr Auftritt abmahnsicher bleibt, beraten wir Sie — mehr zum Wettbewerbsrecht.
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