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Fairnessparagraf: Wie Urheber dank Auskunftsanspruch und Nachvergütung fair am Erfolg ihrer Werke beteiligt werden können – Beispiel RTL

Fairnessparagraf: Wie Urheber dank Auskunftsanspruch und Nachvergütung fair am Erfolg ihrer Werke beteiligt werden können – am Beispiel von RTL.

Was passiert, wenn ein Buch oder ein Film unerwartet sehr erfolgreich wird und die ursprünglich vereinbarte Vergütung plötzlich unverhältnismäßig erscheint? Warum wurde RTL rechtskräftig zur Auskunft über Werbeeinnahmen verurteilt? 

Was ist der „Fairnessparagraf“?

Im Urheberrecht greift bei unerwartetem großem Erfolg eines Werkes der sogenannte Fairnessparagraf (§ 32a UrhG). Er soll Urheberinnen und Urheber davor schützen, dauerhaft „unter Wert” ausgebeutet zu werden, und ihnen die Möglichkeit geben, fair am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Werke teilzuhaben.

Selbst wenn im ursprünglichen Vertrag nur eine niedrige Vergütung vereinbart wurde, kann später eine Nachforderung gestellt werden, wenn sich die Bezahlung im Nachhinein als unangemessen oder unfair herausstellt. Auf diese Weise entsteht ein Nachvergütungsanspruch.

Um einschätzen zu können, ob ein Anspruch nach § 32a UrhG besteht, müssen Urheber:innen zunächst einen Auskunftsanspruch geltend machen. Dieser dient der Transparenz und ermöglicht es, Einblick in die Nutzung und die wirtschaftlichen Erträge ihres Werkes zu erhalten. Dadurch wird eine Grundlage geschaffen, um zu prüfen, ob der Fairnessparagraf anwendbar ist.

Was hat RTL damit zu tun?

Die Filmemacherin Jana Bernhart hat den Rechtsstreit mit RTL ins Rollen gebracht, als sie ihren Auskunftsanspruch geltend machte. Das OLG Köln entschied, dass ihr dieser Anspruch grundsätzlich zusteht und nicht mit dem Hinweis auf einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für RTL abgewehrt werden kann (Urt. v. 15.11.2024, Az. 6 U 60/24). Zudem stellte das Gericht klar, dass ein ausreichender Zusammenhang zwischen den Werbeeinnahmen und den von Frau Bernhart produzierten Filmen besteht. Schließlich richten sich die Einnahmen nach den Einschaltquoten dieser Filme.

Gegen dieses Urteil wollte sich RTL mit der Revision wehren. Das OLG lehnte die Zulassung jedoch ab und auch der BGH wies die daraufhin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurück. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Was sagen die Beteiligten?

Eine RTL-Sprecherin erklärte gegenüber LTO, der Sender werde seiner Pflicht zur Auskunftserteilung nachkommen. Dennoch wartet Jana Bernhart bislang vergeblich auf die Umsetzung. Inzwischen hat sie anwaltliche Unterstützung eingeschaltet, die bereits einen Antrag auf Zwangshaft gegen die RTL-Geschäftsführung gestellt hat.

Der Fall zeigt für Urheberinnen und Urheber: Es lohnt sich, die eigenen Rechte zu kennen und den Auskunftsanspruch aktiv einzufordern. Nur so lässt sich eine unangemessene Vergütung aufdecken und gegebenenfalls durch einen Nachvergütungsanspruch ausgleichen.

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