Zum Jahreswechsel 2025/2026 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen nicht nur einzelne Lebensbereiche, sondern reichen vom Arbeitsrecht über das Wettbewerbs- und IT-Recht bis hin zum Zivilprozessrecht. Der folgende Überblick fasst die wichtigsten Neuerungen verständlich zusammen.
Arbeitsrecht: Höhere Löhne, neue Transparenzpflichten
Deutlich höherer Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 € brutto pro Stunde. Damit fällt die Erhöhung stärker aus als in den Vorjahren. Gleichzeitig erhöhen sich Folgewerte wie die Minijob-Grenze.
Neue Minijob-Verdienstgrenze: Durch den höheren Mindestlohn steigt die monatliche Minijob-Grenze auf 603 €. Minijobs bleiben damit weiterhin sozialversicherungsfrei, erlauben aber ein höheres Einkommen.
Erleichterte Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt: Arbeitgeber können Rentnerinnen und Rentner ab 2026 sachgrundlos befristet weiterbeschäftigen, auch wenn zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis bestand. Die Befristung ist künftig bis zu acht Jahre mit mehrfacher Verlängerung möglich.
Mehr Entgelttransparenz: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird 2026 umgesetzt. Arbeitgeber müssen künftig u. a.:
- Gehaltsangaben oder Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen nennen,
- Beschäftigten Auskunft über Vergleichsgehälter geben,
- regelmäßig Entgeltberichte erstellen (bereits ab 100 Beschäftigten),
- im Streitfall die Beweislast für faire Bezahlung tragen.
Wettbewerbsrecht & Werberecht: Greenwashing wird riskant
Strengere Regeln für Umweltaussagen: Ab September 2026 gelten neue Vorgaben zur Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Ziel ist die Bekämpfung von Greenwashing. Unzulässig werden u. a.:
- pauschale Umweltversprechen ohne unabhängigen Nachweis,
- Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung,
- Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-positiv“ auf bloßer Kompensationsbasis,
- irreführende Angaben zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten.
Unternehmen müssen ihre Werbung künftig sehr genau prüfen.
IT-, Datenschutz- & Digitalrecht: Neue Pflichten für Unternehmen
KI-Verordnung: Kennzeichnungspflichten ab August 2026: KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Audios) müssen künftig klar als solche gekennzeichnet werden. Das gilt insbesondere für:
- Chatbots,
- Deepfakes,
- Inhalte zu Themen von öffentlichem Interesse.
Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen zusätzlichen Anforderungen; deren Anwendung könnte sich allerdings zeitlich verschieben.
NIS-2-Richtlinie für mehr IT-Sicherheit: Ab 2026 gelten deutlich strengere IT-Sicherheitsanforderungen für viele Unternehmen – auch außerhalb klassischer „kritischer Infrastrukturen“. Betroffen sind u. a. Unternehmen mit:
- mindestens 50 Beschäftigten oder
- mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz.
Pflichten bestehen u. a. zur Registrierung, zu Sicherheitsmaßnahmen und zur Meldung von IT-Vorfällen beim BSI.
Kauf-, Verbraucher- & E-Commerce-Recht
Recht auf Reparatur: Verbraucher erhalten ein gesetzliches Recht auf Reparatur bestimmter Produkte (z. B. Waschmaschinen, Smartphones). Wird repariert statt neu gekauft, verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf drei Jahre.
Widerrufsbutton im Online-Handel: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops einen leicht auffindbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Der Widerruf muss genauso einfach sein wie der Vertragsabschluss.
Neue Informationspflichten zu Garantie und Gewährleistung: Ab September 2026 müssen Hersteller und Händler klar über bestehende Gewährleistungs- und Garantieansprüche informieren – unter anderem mit standardisierten EU-Labels.
Zivilprozessrecht: Verfahren werden neu strukturiert
Amtsgerichte bis 10.000 € zuständig: Ab 2026 sind Amtsgerichte grundsätzlich für Streitwerte bis 10.000 € zuständig (bisher 5.000 €). Das betrifft viele Alltagsstreitigkeiten und kann Verfahren vereinfachen.
Höhere Schwellen für Rechtsmittel: Die Streitwertgrenzen für Berufungen, Beschwerden und Nichtzulassungsbeschwerden werden deutlich angehoben. Das schränkt Rechtsmittel ein, beschleunigt aber Verfahren.