KI-Bilder werfen rechtliche Fragen auf, die sich jeden Tag stellen: Ist das Ergebnis einer Bild-KI urheberrechtlich geschützt? Darf ich es kommerziell verwenden? Und was gilt, wenn der Prompt besonders ausgefeilt ist? Wir ordnen die aktuelle Rechtslage ein, besprechen das Urteil des AG München vom 13. Februar 2026 und zwei US-Entscheidungen, die die gleiche Linie zeigen. Anschließend geht es um die Vertragsbedingungen der großen Anbieter und die Risiken aus dem Training mit urheberrechtlich geschütztem Material.
Zu Gast ist Alexander Karst, Geschäftsführer von Die Bildbeschaffer in Hamburg. Er spricht über den Wandel des Bildmarkts, über die Unterscheidung zwischen Fiktion und Realität, über Content Credentials (C2PA) als Echtheitsnachweis und darüber, welche Chancen die Automatisierung jenseits der reinen Bildgenerierung bietet.
Unser Gewinnspiel: Wir verlosen zwei Tickets für den Konferenztag der Visuals Conference 2026 (22. & 23. April 2026, Hamburg). Die Gewinnfrage gibts im Podcast, die Antworten gehen bitte an podcast@tww.law — die ersten beiden richtigen Einsendungen gewinnen.
Shownotes
Rechtliche Quellen
- § 2 UrhG — Geschützte Werke
- AG München, Urteil vom 13. Februar 2026, Az. 142 C 9786/25
- US Court of Appeals DC Circuit — Thaler v. Perlmutter, 23-5233
- US Copyright Office — Review Board Decision „Théâtre D’opéra Spatial“
Gast und Veranstaltung
Mehr Informationen zu unseren Leistungen im Urheberrecht bei TWW.LAW.
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