In Kaffeerecht #75 sprechen wir über das Urteil des OLG Karlsruhe vom 3. März 2026 zur Werbekennzeichnung einer Auto-Influencerin (Az. 14 UKl 2/24). Die Kernbotschaft: Schon die Zurverfügungstellung eines Fahrzeugs reicht als Gegenleistung, damit § 6 DDG eingreift — eine Geringfügigkeitsschwelle gibt es nicht.
Wir erklären, warum die Kennzeichnung auf Instagram auch aus Algorithmus-Perspektive geprüft wird, warum Werbung auf den ersten Blick erkennbar sein muss und welche praktischen Konsequenzen sich für Influencer, Unternehmen und Agenturen ergeben.
Shownotes
- § 6 DDG (gesetze-im-internet.de)
- OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.3.2026 — 14 UKl 2/24 (dejure.org)
- Entscheidungen des OLG Karlsruhe (justiz-bw.de)
- Influencer, Streamer und Werbung — Blogbeitrag auf tww.law
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