Bild von jarmoluk auf Pixabay

Wenn das Kind krank ist: Welche Ansprüche haben Eltern im Arbeitsrecht?

Kind krank – wer zahlt, wie viele Tage stehen Eltern zu? Kinderkrankengeld kompakt erklärt.

Wird das eigene Kind krank, stehen viele berufstätige Eltern vor wichtigen Fragen: Darf ich zuhause bleiben? Habe ich Anspruch auf Lohn oder Kinderkrankengeld? Und welche Regelungen gelten für Alleinerziehende? Zwischen Fürsorgepflicht und Job entstehen schnell Unsicherheiten – sowohl rechtlich als auch organisatorisch.

Wenn das Kind krank ist: Darf ich der Arbeit fernbleiben?

Wird ein Kind krank, ist eine Betreuung häufig unumgänglich – insbesondere bei jüngeren Kindern. In diesen Fällen dürfen Arbeitnehmer ihrer Arbeit fernbleiben, um ihr Kind zu versorgen.

Die rechtliche Grundlage bildet § 45 SGB V. Diese Vorschrift regelt den Anspruch auf Kinderkrankengeld sowie die damit verbundene Freistellung von der Arbeit. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Arzt die Erkrankung bestätigt und keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann.

Wichtig ist zudem: Der Arbeitgeber muss unverzüglich informiert werden – idealerweise direkt am ersten Krankheitstag.

Wer zahlt in dieser Zeit das Gehalt?

Eine der größten Sorgen vieler Eltern ist die finanzielle Absicherung. Schließlich bedeutet ein Fehlen am Arbeitsplatz oft auch einen Verdienstausfall. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen zwei möglichen Fällen.

In einigen wenigen Konstellationen besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das ergibt sich aus § 616 BGB, der eine kurzfristige bezahlte Freistellung vorsieht. Allerdings ist diese Regelung in vielen Arbeitsverträgen ausgeschlossen oder zeitlich stark begrenzt, sodass sie in der Praxis häufig keine große Rolle spielt.

Deutlich relevanter ist daher das sogenannte Kinderkrankengeld. Dabei handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es wird gezahlt, wenn Eltern wegen der Betreuung ihres kranken Kindes nicht arbeiten können. In der Regel beträgt das Kinderkrankengeld etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts. In bestimmten Fällen kann es sogar bis zu 100 Prozent betragen, etwa wenn zuvor Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geleistet wurden.

Damit wird sichergestellt, dass Eltern zumindest einen Großteil ihres Einkommens behalten und sich auf die Betreuung ihres Kindes konzentrieren können.

Wie viele Tage dürfen Eltern zuhause bleiben?

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist zeitlich begrenzt. Für das Jahr 2026 gilt grundsätzlich: Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu 15 Arbeitstage im Jahr in Anspruch nehmen. Leben mehrere Kinder im Haushalt, ist der Gesamtanspruch gedeckelt – in der Regel auf maximal 35 Tage pro Elternteil.

Für Alleinerziehende gelten großzügigere Regelungen, da für sie die Erkrankung des Kindes eine besonders große Herausforderung darstellt. Anders als bei Paaren gibt es keine Möglichkeit, sich die Betreuung aufzuteilen. Sie haben Anspruch auf 30 Tage pro Kind und Jahr, insgesamt bis zu 70 Tage. Diese Regelung trägt der besonderen Belastung Rechnung, da Alleinerziehende die Betreuung nicht mit einer weiteren Person teilen können.

Diese Zahlen zeigen deutlich, dass das Gesetz versucht, sowohl Familien als auch die Realität des Arbeitslebens angemessen zu berücksichtigen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss das Kind gesetzlich krankenversichert und in der Regel unter 12 Jahre alt sein. Bei älteren Kindern kann ein Anspruch bestehen, wenn sie behindert und auf Hilfe angewiesen sind.

Zudem muss ein Arzt die Erkrankung bescheinigen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Krankenkasse. Außerdem darf keine andere Person im Haushalt verfügbar sein, die die Betreuung übernehmen könnte.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die rechtzeitige Meldung beim Arbeitgeber. Wer hier zu spät informiert, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen – etwa eine Abmahnung.

Welche Rolle spielt der Arbeitgeber?

Auch wenn der Arbeitgeber nicht immer zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist, hat er dennoch eine wichtige Rolle. Seine sogenannte Fürsorgepflicht verpflichtet ihn dazu, die Interessen seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen.

Das bedeutet konkret: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, darf der Arbeitgeber die Freistellung grundsätzlich nicht verweigern. Er muss akzeptieren, dass der Arbeitnehmer aufgrund der familiären Situation nicht arbeiten kann.

Schlussbemerkung

Eltern stehen im Krankheitsfall ihres Kindes oft unter großem Druck, Beruf und Familie gleichzeitig gerecht zu werden. Das Arbeits- und Sozialrecht schafft hier jedoch klare Rahmenbedingungen und bietet eine wichtige Absicherung. Wer seine Rechte kennt und frühzeitig kommuniziert, kann die Situation deutlich entspannter bewältigen und sich auf das Wesentliche konzentrieren: die Gesundheit des eigenen Kindes.

AnsprechpartnerIn

Bild von Florian Wagenknecht

Florian Wagenknecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Bild von Hanna Schellberg

Hanna Schellberg

Rechtsanwältin

Bild von Pia Rennings

Pia Rennings

Rechtsanwältin

Kostenloser Newsletter

Suche

Anfrage