Der Internationale Sportgerichtshof hat die Rechte schwangerer Profifußballerinnen gestärkt. Lazio Rom muss seiner früheren Spielerin Maja Göthberg rund 69.000 Euro zahlen, nachdem der Verein einen bereits vereinbarten Arbeitsvertrag wegen ihrer Schwangerschaft nicht mehr anerkennen wollte. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) stellte zudem klar: Auch medizinische Informationen von Spielerinnen müssen vertraulich behandelt werden (CAS, Schiedsspruch v. 26. Mai 2026, Az.: CAS 2025/A/11527, Maja Göthberg gegen Lazio Women 2015 A R.L.).
Neuer Vertrag nach erfolgreicher Saison
Maja Göthberg spielte in der Saison 2023/24 für Lazio Rom und kam in 29 von 30 Pflichtspielen zum Einsatz. Mit dem Verein stieg sie in die italienische Serie A auf. Anschließend verhandelten ihr Berater und der Sportdirektor von Lazio über einen neuen Einjahresvertrag mit einem Bruttogehalt von 64.000 Euro. Die wesentlichen Bedingungen waren bereits geklärt, Vertragsentwürfe ausgetauscht und der Flug der Spielerin nach Rom organisiert.
Kurz vor ihrer geplanten Rückkehr erfuhr Göthberg, dass sie schwanger war. Nachdem ihr Berater den Verein darüber informiert hatte, stellte Lazio plötzlich infrage, ob überhaupt ein Vertrag zustande gekommen sei. Die Spielerin ging dagegen vor. Die Streitbeilegungskammer der FIFA wies ihre Forderung zunächst ab. Vor dem Internationalen Sportgerichtshof hatte sie jedoch Erfolg.
Arbeitsvertrag auch ohne Unterschrift wirksam
Der CAS stellte fest, dass zwischen Göthberg und Lazio bereits ein verbindlicher Arbeitsvertrag bestand. Eine Unterschrift war dafür nicht zwingend erforderlich. Nach dem anwendbaren Schweizer Recht genügt es grundsätzlich, wenn sich beide Seiten über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben. Eine solche Einigung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
Für eine Einigung sprachen unter anderem die festgelegte Vertragslaufzeit, das vereinbarte Gehalt, die Vertragsentwürfe und die organisatorischen Vorbereitungen des Vereins. Dass Lazio den Vertrag erst nach Bekanntwerden der Schwangerschaft bestritt, wertete der CAS als unrechtmäßige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Verein konnte die Vermutung nicht widerlegen, dass die Schwangerschaft hierfür ausschlaggebend war. Maßgeblich waren insbesondere die besonderen Schwangerschaftsschutzregeln der FIFA.
Rund 69.000 Euro Entschädigung
Lazio muss Göthberg zunächst 64.000 Euro brutto als Ersatz für den entgangenen Verdienst zahlen. Hinzu kommen fünf Prozent Zinsen seit dem 7. August 2024. Der Betrag entspricht dem Gehalt, das sie während der vereinbarten Vertragslaufzeit erhalten hätte.
Weitere 5.333 Euro sprach der CAS der Spielerin wegen einer Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zu. Ein Vereinsangehöriger hatte die vertrauliche Information über ihre Schwangerschaft innerhalb der Mannschaft weitergegeben. Schwangerschaft und Gesundheitszustand gehören zum besonders geschützten Privatbereich. Der Verein durfte diese Information daher nicht ohne Zustimmung verbreiten.
Bedeutung für Vereine und Profispielerinnen
Das CAS-Urteil vom 26. Mai macht deutlich, dass Vereine den Schutz schwangerer Spielerinnen nicht durch fehlende Unterschriften oder eine noch ausstehende Registrierung umgehen können. Entscheidend ist, ob bereits eine verbindliche Einigung über den Arbeitsvertrag erzielt wurde.
Zugleich stärkt die Entscheidung den vertraulichen Umgang mit medizinischen Informationen. Vereine müssen sicherstellen, dass Angaben über eine Schwangerschaft nur den Personen zugänglich sind, die sie für ihre Arbeit tatsächlich benötigen. Die Spielergewerkschaft FIFPRO sieht in dem Schiedsspruch deshalb einen wegweisenden Schritt für den Mutterschutz im Profifußball. Weitere Beiträge rund um Arbeitsvertrag und Persönlichkeitsrecht finden Sie in unserem Arbeitsrecht.
Ein wichtiges Signal für den Frauenfußball
Eine Schwangerschaft darf weder zum Verlust eines bereits vereinbarten Vertrags führen noch als berufliches Hindernis behandelt werden. Der CAS verbindet den arbeitsrechtlichen Schutz von Spielerinnen mit dem Schutz ihrer Privatsphäre. Damit reicht die Bedeutung der Entscheidung weit über den konkreten Streit zwischen Göthberg und Lazio Rom hinaus.
Wie viel muss Lazio Rom an Maja Göthberg zahlen?
Der Verein muss 64.000 Euro brutto als Gehaltsentschädigung und weitere 5.333 Euro wegen der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zahlen. Hinzu kommen Zinsen.
Warum war der Vertrag ohne Unterschrift wirksam?
Beide Seiten hatten sich bereits über die wesentlichen Vertragsbedingungen geeinigt. Nach dem anwendbaren Schweizer Recht war dafür keine unterschriebene Vertragsurkunde erforderlich.
Durfte der Verein die Schwangerschaft anderen Spielerinnen mitteilen?
Nein. Die Schwangerschaft war eine vertrauliche Information aus dem privaten und gesundheitlichen Bereich. Ihre Weitergabe ohne Zustimmung verletzte die Persönlichkeitsrechte der Spielerin.
Gilt das Urteil auch für andere Profifußballerinnen?
Der Schiedsspruch betrifft unmittelbar nur diesen Einzelfall. Er enthält jedoch wichtige Maßstäbe für künftige Streitigkeiten über Schwangerschaft, Vertragsschutz und den Umgang mit medizinischen Informationen im Profifußball.
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