Streit über eine Veröffentlichung gehört seit dem 1. Januar 2026 immer vor das Landgericht. Ansprüche aus Veröffentlichungen in Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen und im Internet sind den Landgerichten ohne Rücksicht auf den Streitwert zugewiesen, § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG. Damit besteht in jedem dieser Verfahren Anwaltszwang, § 78 Abs. 1 ZPO, auch wenn es nur um einen einzelnen Satz oder ein einzelnes Foto geht.
Was die Reform verändert hat
Bis Ende 2025 entschied der Streitwert darüber, ob das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig war, sodass kleinere Persönlichkeitsrechtssachen vor dem Amtsgericht landeten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das nicht mehr, und für die neu zugewiesenen Verfahren werden an den Landgerichten spezialisierte Kammern gebildet, § 72a Abs. 1 Nr. 5 GVG.
In Nordrhein-Westfalen sind die Berufungen und Beschwerden in diesen Sachen landesweit beim Oberlandesgericht Köln zusammengeführt (§ 9 der Justizzuständigkeitsverordnung NRW). Für Mandanten aus Bonn ist das ein Vorteil, weil die zweite Instanz ohnehin im eigenen Bezirk liegt und die dortige Spruchpraxis eingearbeitet ist.
Warum Tempo hier über das Ergebnis entscheidet
Der Anspruch auf Gegendarstellung ist an kurze Fristen der Landespressegesetze gebunden und verlangt eine formgerechte, unterschriebene Erklärung, sodass ein einziger Formfehler ihn zu Fall bringt. Auch der Unterlassungsanspruch wird regelmäßig im Eilverfahren durchgesetzt, in dem über den Antrag oft ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.
Umgekehrt gilt für den, der sich verteidigt: Eine Verfügung kann angegriffen werden, wenn der Antragsteller zu lange zugewartet hat, wenn die beanstandete Äußerung als Meinung geschützt ist oder wenn die Berichterstattung von einem berechtigten Informationsinteresse getragen wird. Wird eine einstweilige Verfügung aufgehoben, haftet der Antragsteller nach § 945 ZPO verschuldensunabhängig auf den entstandenen Schaden.
Was wir für Sie übernehmen
- Unterlassung. Durchsetzung und Abwehr im Eilverfahren wie in der Hauptsache, gegen unwahre Tatsachenbehauptungen ebenso wie gegen unzulässige Bildveröffentlichungen.
- Gegendarstellung. Entwurf, Zuleitung und gerichtliche Durchsetzung, ebenso die Prüfung, ob eine an Sie gerichtete Gegendarstellung abgedruckt werden muss.
- Berichtigung und Löschung. Richtigstellung, Widerruf und die Auslistung aus Suchergebnissen.
- Geldentschädigung und Schadensersatz. Bei schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen und bei unerlaubter Bildnutzung, einschließlich der Herausgabe des Verletzergewinns.
- Verteidigung der Berichterstattung. Für Redaktionen, Verlage und Unternehmen, die wegen einer Veröffentlichung in Anspruch genommen werden.
- Berufung. Vor dem Oberlandesgericht Köln, das in Nordrhein-Westfalen landesweit über Berufungen in Veröffentlichungssachen entscheidet.
Sprechen Sie uns an, sobald Ihnen ein Antrag, eine Klage oder eine Verfügung zugestellt wurde, oder rufen Sie direkt an: 0228 387 560 200. Die Kosten besprechen wir vorher mit Ihnen.
Häufige Fragen
Kann ich einen Streit über einen Presseartikel selbst vor Gericht führen?
Nein. Ansprüche aus Veröffentlichungen sind seit dem 1. Januar 2026 unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen, § 71 Abs. 2 Nr. 7 GVG, und dort besteht Anwaltszwang, § 78 Abs. 1 ZPO.
Gilt das auch für einen Beitrag auf Instagram oder in einem Blog?
Ja. Das Gesetz nennt Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse sowie Bild- und Tonträger jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen und im Internet. Auf das Medium kommt es damit nicht an.
Wie schnell muss ich gegen eine Veröffentlichung vorgehen?
Zügig. Der Gegendarstellungsanspruch ist an kurze Fristen der Landespressegesetze gebunden, und im Eilverfahren entfällt die Dringlichkeit, wenn zu lange zugewartet wird. Die erste Woche nach Kenntnis ist der realistische Rahmen.
Was bringt eine Gegendarstellung?
Sie zwingt das Medium, Ihre Sicht an vergleichbarer Stelle abzudrucken, ohne dass es auf die Wahrheit ankommt. Sie beseitigt die Behauptung aber nicht, weshalb sie in der Regel neben dem Unterlassungsanspruch geprüft wird und nicht an dessen Stelle.
Bekomme ich Geld, wenn über mich falsch berichtet wurde?
Eine Geldentschädigung setzt eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts voraus, die sich nicht anders ausgleichen lässt, sodass sie die Ausnahme bleibt. Bei unerlaubter Bildnutzung kommt daneben ein Schadensersatz nach der üblichen Lizenzgebühr in Betracht.
Was kostet ein medienrechtliches Verfahren?
Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, der in Persönlichkeitsrechtssachen häufig im Bereich von 10.000 bis 30.000 Euro liegt. Wer unterliegt, trägt die Kosten beider Seiten. Den Rahmen schätzen wir vor der Beauftragung und besprechen ihn mit Ihnen.
Mir wurde eine einstweilige Verfügung zugestellt. Kann ich mich noch wehren?
Ja, über den Widerspruch, der an keine Frist gebunden ist. Erfolg hat er insbesondere, wenn die Äußerung als Meinung geschützt ist, wenn ein berechtigtes Informationsinteresse besteht oder wenn der Antragsteller zu lange zugewartet hat.
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