Die Bewerbung eines Produkts, das über den sog. Graumarkt in die Sortimente von Internet- und Einzelhändlern sowie Drogeriemarktketten gelangt, als „exklusiv in der Apotheke erhältlich“ durch dessen Hersteller ist auch dann objektiv unzutreffend und daher irreführend, wenn der Hersteller des Produkts selbst dieses ausschließlich an Apotheken vertreibt (LG Hamburg, Urteil v. 17. November 2016, 327 O 90/16).
OS-Plattform wird abgeschaltet: Impressum jetzt anpassen
Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU wird zum 19. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Ab dem 20. Juli 2025 darf der entsprechende Hinweis nicht mehr im Impressum erscheinen. Unternehmen, die den Link