Abmahnung im Fotorecht erhalten?
Eine der größten Gefahren im Bereich der Bildnutzung ist es, eine Abmahnung zu erhalten. Sei es wegen der bloßen Nutzung eines Bildes, wegen fehlender Urhebernennung oder vielleicht auch wegen der auf dem Foto erkennbaren Personen.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten, weil Sie ein Bild genutzt haben? Damit stehen Sie nicht alleine da. Wir vertreten zahlreiche Mandanten bei der Abwehr von Abmahnungen im Bereich des Fotorechts. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung!
Vermeintlich rechtswidrige Bildnutzung: Abmahnung erhalten?
Sollten Sie eine Abmahnung aufgrund fremder Bildrechte oder Persönlichkeitsrechte erhalten haben, wird Ihnen regelmäßig eine Frist gesetzt. Jetzt heißt es schnell, aber nicht unüberlegt oder überstürzt zu handeln!
Prüfen Sie zunächst genau, was Ihnen in der Abmahnung vorgeworfen wird. Oftmals werden völlig überhöhte Beträge verlangt, die mit der Realität nichts mehr zu tun haben.
Unsere Leistungen im Überblick:
Den allgemeinen Ablauf einer urheberrechtlichen Abmahnung, von der Frist über die modifizierte Unterlassungserklärung bis zu den Kosten, erläutert unsere Übersicht Abmahnung im Urheberrecht.
- Prüfung der Abmahnung
- Detaillierte Besprechung eines möglichen und sinnvollen Vorgehens
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen / Lizenzgebühren
- Abwehr von Unterlassungsansprüchen und Formulierung einer angemessenen Unterlassungserklärung
- Abwehr von Auskunfts- und Beseitigungsansprüchen
- Vertretung außergerichtlich wie auch gerichtlich
Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Fotorecht / Bildrecht
In der Anwaltspraxis und als Gründer des bekannten Online-Magazins www.rechtambild.de und Autoren des Buches „Recht am Bild: Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative“ beschäftigen wir uns seit vielen Jahren mit dem Bereich des Bildrechts und des Fotorechts.
In gerichtlichen wie außergerichtlichen Belangen rund um das Fotorecht stehen wir unseren Mandanten und auch Ihnen gerne zur Seite.
Fotorecht ist ein großes Gebiet des Urheberrechts und des Persönlichkeitsrechts. Falls Sie den Durchblick verloren haben: Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, damit Sie sich ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren können.
Wer derzeit Bildrechte geltend macht
Im Fotorecht laufen mehrere Wellen nebeneinander. Sie unterscheiden sich darin, ob eine förmliche Abmahnung vorliegt oder zunächst nur eine Anfrage, und das bestimmt die richtige Reaktion.
- ECR European Copyright Research für dpa Picture-Alliance und ddp media, per Post. Zunächst eine Auskunftsanfrage. Wer darauf ohne Prüfung antwortet, erhält im Anschluss regelmäßig eine bezifferte Zahlungsforderung. Für dpa Picture-Alliance mahnt daneben KSP unmittelbar ab.
- RD Legal, vormals COPYTRACK und davor Pixlegal. Automatisierte Bildersuche, dann E-Mail mit dem Angebot einer nachträglichen Lizenz von rund 450 Euro oder alternativ Schadensersatz von etwa 350 Euro. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird nicht verlangt, formal ist das keine Abmahnung.
- Frommer Legal für die Image Professionals GmbH. Klassische Massenabmahnungen wegen unlizenziert genutzten Bildmaterials.
- Dr. Torsten Schröer für die Bildagentur Blickwinkel. Berechtigungsanfragen per E-Mail an Websitebetreiber und Unternehmen.
Wie sich der Schadensersatz berechnet
Maßstab ist die Lizenzanalogie: Zu fragen ist, was vernünftige Vertragspartner für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. In der Praxis wird dafür häufig auf die Tarifübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing zurückgegriffen, die sogenannten MFM-Tabellen. Diese Tarife bilden allerdings die Preisvorstellungen professioneller Bildanbieter ab und sind nicht in jedem Fall der objektive Marktwert, gerade bei einfachen Produktfotos oder bei Bildern aus kostenlosen Datenbanken.
Fehlt die Urhebernennung, verdoppelt sich der Betrag regelmäßig. Auch dieser Zuschlag ist kein Automatismus, sondern hängt davon ab, ob eine Nennung überhaupt üblich und geschuldet war.
Anfrage oder Abmahnung: der Unterschied entscheidet
Eine Abmahnung nach § 97a UrhG benennt die Verletzung, fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und setzt eine Frist. Eine Berechtigungsanfrage fragt zunächst nur nach der Rechtelage. Beide Schreiben verlangen eine Reaktion, aber eine andere. Wer eine Anfrage wie eine Abmahnung behandelt und vorschnell Auskunft erteilt oder zahlt, schafft die Grundlage für die Forderung erst. Wer umgekehrt eine echte Abmahnung ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung.
Lassen Sie Ihr Schreiben prüfen lassen, bevor Sie antworten.
Abmahnung für Bildnutzung: unnötige und hohe Kosten vermeiden!
Auch wenn die Abmahnung über Fotorechte, Bildrechte oder Persönlichkeitsrechte von einem Anwalt kommt: die Abmahnung muss weder berechtigt noch wirksam sein. Eine unberechtigte oder unwirksame Abmahnung im Fotorecht müssen Sie nicht dulden – so steht es bereits im Gesetz.
Zum Mitnehmen: unsere Prüfliste bei Abmahnungen wegen eines Fotos. Abmahnung wegen eines Fotos: Prüfliste (PDF)
Unser erfahrenes Team
Dennis Tölle
Partner & Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht
Florian Wagenknecht
Partner & Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht
Isabelle Gräfin von Buquoy
Rechtsanwältin