Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Unwirksamkeit einer Abmahnung im Urheberrecht

Die urheberrechtliche Abmahnung gehört zum „daily business“ des Urheberrechts. Sie ist elementarer Bestandteil, um gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen. 

Was ist eine Abmahnung?  

Die urheberrechtliche Abmahnung ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem der Inhaber eines Urheberrechts eine Person, die dieses Recht verletzt haben soll, darüber informiert, dass ein Verhalten des Abgemahnten eine Verletzung seiner Rechte darstellt. Inzwischen stellt § 97a UrhG die rechtliche Grundlage für die urheberrechtliche Abmahnung dar. Der Zweck einer Abmahnung besteht darin, eine außergerichtliche Möglichkeit der kostengünstigen Streitbeilegung darzustellen. Darüber hinaus soll der Abgemahnte auch gewarnt werden, dass ein Gerichtsprozess droht.   

Wann ist eine Abmahnung unwirksam?  

In Absatz 2 des § 97a UrhG werden vier Varianten der Unwirksamkeit einer Abmahnung gesetzlich geregelt. Alle vier Varianten dienen dem Zweck, dass der Abgemahnte in der Lage sein soll, einzuschätzen, wer abmahnt und aus welchen Gründen. Die rechtliche Bewertung des abgemahnten Verhaltens soll somit vereinfacht werden.  

  1. In der Abmahnung muss der Verletzte benannt werden, auch und insbesondere dann, wenn dieser über seine Vertreter – meistens die Anwälte – abmahnt. Dies soll dazu führen, dass es dem Verletzer möglich sein soll, einzuschätzen, ob die entsprechenden Rechte überhaupt bestehen, aber auch wer den Anspruch stellt bzw. die Abmahnung ausspricht. 
  2. Nach § 97a Abs. 2 Nr. 2 UrhG muss die Rechtsverletzung genau bezeichnet werden. Davon sind alle Tatsachen umfasst, für die den Abmahnenden die prozessuale Beweislast treffen würde. Dazu gehören unter anderem die Verletzungshandlung und die genaue Bezeichnung des Schutzgegenstandes. Daneben können auch Ausführungen zur Schutzlegitimation notwendig sein. Einschränkend kann jedoch die gesamte Abmahnung, inklusive einer möglicherweise mitgeschickten Unterlassungserklärung, in die Auslegung miteinbezogen werden. 
  3. Als dritte Voraussetzung einer wirksamen Abmahnung ist eine Aufschlüsselung des geltend gemachten Zahlungsanspruchs notwendig. Eine solche Aufschlüsselung muss in den Schadensersatz- und den Aufwendungsersatzanspruch erfolgen. Der Aufwendungsersatzanspruch ergibt sich nun mehr aus § 97a Abs. 3 UrhG direkt und umfasst insbesondere die Anwaltskosten, die zur Abmahnung erforderlich sind. Dies soll unter anderem Abmahnwellen vorbeugen.  
  4. Als letztes muss nach § 97a Abs. 2 Nr. 4 UrhG im Rahmen der Unterlassungserklärung, wenn denn eine mitgeschickt wird, angegeben werden,  ob die vorgeschlagene Unterlassungserklärung erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Diese Regelung hat in der Praxis unter anderem dazu geführt, dass weniger Unterlassungserklärungen mit der Abmahnung direkt mitgeschickt werden.  

Die Folgen der Unwirksamkeit einer Abmahnung?  

Im Falle dessen, dass die Abmahnung unwirksam oder unberechtigt ist, kann der Abgemahnte von dem Abmahnenden Ersatz für seine Aufwendungen fordern, dazu gehören insbesondere auch wieder die Anwaltskosten, die dem Abgemahnten entstanden sind. Unwirksam ist eine Abmahnung dann, wenn sie nicht den genannten Voraussetzungen entspricht. Unberechtigt ist die Abmahnung, wenn keine Verletzungshandlung besteht oder bspw. kein Urheberrecht besteht.  

Dies gilt dann nicht, wenn der Abmahnende im Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennen konnte, dass die Abmahnung unberechtigt war.  

Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren bei Abmahnungen im Urheberrecht
Das Regel-Ausnahme-Verhältnis beim Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren im Überblick.

Was gibt es noch bei einer Abmahnung zu beachten? 

Darüber hinaus ist im Rahmen einer Abmahnung zu beachten, dass es keine Formerfordernisse für diese gibt – insbesondere kann also eine Abmahnung also per E-Mail ergehen. Daneben sind auch kurze Fristen von weniger als einer Woche wirksam und angemessen, sollte dennoch eine unangemessen kurze Frist vorliegen, setzt diese eine angemessene Frist in Gang. Letztlich können Abmahnungen auch rechtsmissbräuchlich sein, dies ist jedoch nur in sehr restriktivem Umfang der Fall. Insbesondere soll es Rechteinhabern frei überlassen sein, wie sie ihre Rechte wahrnehmen und durchsetzen.  

Das Minenfeld der Abmahnung

Die urheberrechtliche Abmahnung nach § 97a UrhG ist ein Instrument, das Urheberrechtsinhabern zur Verfügung steht, um Verstöße gegen ihre Rechte zu ahnden. Um jedoch wirksam zu sein, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Eine unwirksame Abmahnung kann Konsequenzen für den Abmahnenden haben. Daher ist es wichtig, die genannten Aspekte zu beachten und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu schützen. 

Shownotes

  • Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 03.01.2017, Az.: 4 C 5596/16
  • AG München, Urteil vom 30.12.2022, Az.: 142 C 11356/22
  • AG München, Urteil vom 26.05.2021, Az.: 142 C 942/21
  • Mehr zum Thema Urheberrecht

Weitere Folgen

Markenstrategie für Unternehmen: Schutz, der zum Geschäft passt

Eine Marke anzumelden klingt einfach – doch ohne klare Strategie kann sie schnell zum Kostenfaktor werden. In dieser Folge von Kaffeerecht sprechen wir darüber, warum Markenrecht kein Selbstzweck ist und für welche Unternehmen eine Markenstrategie wirklich Sinn ergibt. Es geht um die Abgrenzung zwischen Geschäftsbezeichnung und eingetragener Marke, um Reichweite (Deutschland, EU, international) und um die Frage, wann sich welcher Schutz lohnt.

Besprochen werden außerdem typische Fallstricke: beschreibende Begriffe, fehlende Benutzung, internationale Besonderheiten (z. B. USA/UK), die Benutzungsschonfrist sowie die Bedeutung von Markenüberwachung. Die Folge zeigt praxisnah, warum Markenarbeit nicht mit der Eintragung endet – und weshalb ein durchdachter Plan entscheidend ist, um Rechte langfristig zu sichern und wirtschaftlich sinnvoll einzusetzen.

Anhören »

Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit? Was das BAG zu Equal Pay entschieden hat

Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. Oktober 2025 eine viel beachtete Entscheidung zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern gefällt. In der aktuellen Folge von Kaffeerecht sprechen wir über den sogenannten „Paarvergleich“ und erklären, wann Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Nachvergütung haben – und was Arbeitgeber jetzt besonders beachten müssen.

Anhören »

E-Commerce und Datenschutz 

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema E-Commerce & Datenschutz. Wir erläutern die Herausforderungen des Datenschutzrechts im E-Commerce, insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Übermittlung in Drittstaaten. Wann greift das Datenschutzrecht und welche Pflichten haben Webshop-Betreiber? Die Bedeutung von Einwilligungen im Rahmen von Cookie-Bannern und die DSGVO-konforme Gestaltung werden ebenso diskutiert wie die häufig notwendige Abwägung zwischen wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen. Viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »

Newsletter abonnieren

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Wir verwenden Brevo als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Brevo zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.