Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

KI-Bilder rechtssicher nutzen — aber wie?

KI-Bilder werfen rechtliche Fragen auf, die sich jeden Tag stellen: Ist das Ergebnis einer Bild-KI urheberrechtlich geschützt? Darf ich es kommerziell verwenden? Und was gilt, wenn der Prompt besonders ausgefeilt ist? Wir ordnen die aktuelle Rechtslage ein, besprechen das Urteil des AG München vom 13. Februar 2026 und zwei US-Entscheidungen, die die gleiche Linie zeigen. Anschließend geht es um die Vertragsbedingungen der großen Anbieter und die Risiken aus dem Training mit urheberrechtlich geschütztem Material.

Zu Gast ist Alexander Karst, Geschäftsführer von Die Bildbeschaffer in Hamburg. Er spricht über den Wandel des Bildmarkts, über die Unterscheidung zwischen Fiktion und Realität, über Content Credentials (C2PA) als Echtheitsnachweis und darüber, welche Chancen die Automatisierung jenseits der reinen Bildgenerierung bietet.

Unser Gewinnspiel: Wir verlosen zwei Tickets für den Konferenztag der Visuals Conference 2026 (22. & 23. April 2026, Hamburg). Die Gewinnfrage gibts im Podcast, die Antworten gehen bitte an podcast@tww.law — die ersten beiden richtigen Einsendungen gewinnen.

Shownotes

Rechtliche Quellen

Gast und Veranstaltung

Mehr Informationen zu unseren Leistungen im Urheberrecht bei TWW.LAW.

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Weitere Folgen

Wer darf in die Künstlersozialversicherung?

In unser aktuellen Folge des Podcasts „Kaffeerecht“ sprechen wir über die Künstlersozialversicherung und die neuen Urteile des BSG. Wir erklären, was die Künstlersozialversicherung ist, wer Anspruch auf Aufnahme hat und welche neuen Urteile für Klarheit sorgen. Im Fokus stehen die Fälle einer Flamencolehrerin, einer Tätowiererin und einer Hochzeitsrednerin. Viel Spaß beim Zuhören!

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Musik im Wahlkampf: Was dürfen Parteien, was dürfen Künstler?

In dieser Episode sprechen wir über die kontroverse Nutzung von Musik in Wahlkämpfen. Herbert Grönemeyer untersagte sowohl der CDU als auch den Grünen, seinen Song „Zeit, dass sich was dreht“ für politische Zwecke zu verwenden. Wir beleuchten, was das deutsche Urheberrecht dazu sagt, und werfen einen Blick auf ähnliche Fälle deutscher Künstler, die sich gegen unautorisierte Nutzungen gewehrt haben.

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Conni und das Recht am Meme – Zwischen Urheberrecht und Internetkultur

Conni-Memes erobern das Internet: lustige KI-generierte Bildchen, die die berühmte Kinderbuchfigur in überraschenden Situationen zeigen. Doch was ist davon juristisch zulässig? In dieser Podcastfolge beleuchten wir die urheber- und markenrechtlichen Implikationen rund um den Internettrend. Im Fokus: Parodien, der Begriff „Pastiche“ (§ 51a UrhG) und die Grenzen zwischen Witz und Rechtsverletzung – mit einem Blick auf die Haltung des Carlsen Verlags.

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