Wie bei jeder Werbung mit Prüfsiegeln und/oder Testergebnissen, muss dabei eine Fundstelle angegeben werden. Damit soll (und muss) der Verbraucher die Möglichkeit bekommen, nachzuprüfen anhand welcher Kriterien das Testergebnis oder die Auszeichnung zustande gekommen ist. Nichts anderes gilt für die Angabe der „awards“ „Best Product“ und „Product Winner“. Fehlt die Angabe der Fundstelle, stellt dies eine Verletzung von Informationspflichten gem. § 5a UWG dar (LG Wiesbaden, Urteil vom 10.10.2018 – 12 O 29/18).
OS-Plattform wird abgeschaltet: Impressum jetzt anpassen
Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU wird zum 19. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Ab dem 20. Juli 2025 darf der entsprechende Hinweis nicht mehr im Impressum erscheinen. Unternehmen, die den Link