Mahnt ein Mitbewerber das Verhalten eines konkurrierenden Unternehmens unter mehreren Gesichtspunkten als wettbewerbsrechtlich unzulässig ab, so sind die hierfür entstandenen Rechtsanwaltskosten in voller Höhe zu erstatten. Dies gilt auch dann, wenn sich im Nachhinein nur ein Gesichtspunkt als unlauter erweist. Ein in solcher Angelegenheit angesetzter Gegenstandswert in Höhe von 5.000,00 € sei ebenfalls nicht zu beanstanden (BGH, Beschluss vom 21.11.2018 – I ZR 51/18).
OS-Plattform wird abgeschaltet: Impressum jetzt anpassen
Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU wird zum 19. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Ab dem 20. Juli 2025 darf der entsprechende Hinweis nicht mehr im Impressum erscheinen. Unternehmen, die den Link