Für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr als Voraussetzung einer Markenrechtsverletzung kommt es entscheidend auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an. Erweckt ein Internetauftritt (im konkreten Fall ein eBay-Angebot) für den angesprochenen Verkehr unzweifelhaft den Eindruck eines gewerblichen Angebots, kann der Handelnde sich nicht mit Erfolg darauf berufen, das angebotene Erzeugnis stamme tatsächlich aus seinem privaten Bestand. In Folge dessen hat der Handelnde auch die Kosten einer berechtigten Abmahnung aufgrund unzulässiger Nutzung eines Markenzeichens zu tragen (OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 11. April 2019, Az.: 6 U 121/18).
Markenrechtlicher Farbschutz: Paulaner Spezi siegt gegen Karlsberg vor Gericht
Darf eine farbenfrohe Wellen-Gestaltung auf einem Limonadenetikett markenrechtlich geschützt sein? Das LG München sagt Ja – und entscheidet im Streit zwischen Paulaner Spezi und der Karlsberg Brauerei zugunsten des Farbschutzes. Was das für die Gestaltung von Getränkeverpackungen bedeutet.