Generalanwalt des EuGH: „Fack Ju Göhte“ ist als Marke einzutragen

Im Streit um die Frage nah der Eintragung des Zeichens „Fack Ju Göhte“ als Unionsmarke, hat derzeit der EuGH zu entscheiden. Bisher wurde die Eintragung aufgrund eines Verstoßes gegen die „guten Sitten“ abgelehnt. Das EUIPO war der Ansicht, die Wörter „Fack Ju“ würden genauso ausgesprochen wie der englische Ausdruck „fuck you“ und stellten daher eine geschmacklose, anstößige und vulgäre Beleidigung dar, durch die der hochangesehene Schriftsteller Johann Wolfgang von Goethe posthum beleidigt werde. Der Generalanwalt – dessen Empfehlung das Gericht häufig folgt – weist im Rahmen seiner Schlussanträge darauf hin, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung im Markenrecht Anwendung finde, auch wenn der Schutz dieses Rechts nicht das vorrangige Ziel der Marken sei, sondern es im Markenrecht im Wesentlichen darum gehe, gegenüber den Verbrauchern die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Das EUIPO spiele beim Schutz der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten zwar eine Rolle, doch handele es sich dabei nicht um seine Hauptaufgabe.
(Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 86/19 v. 2. Juli 2019, PDF).

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Dennis Tölle

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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