Eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis darf nicht durch Werbung auf einer Internetseite den Eindruck erwecken, bei ihrem eigenen Notdienst handele es sich um den kassenärztlichen Notdienst. Gegen eine entsprechende Werbung einer Gemeinschaftspraxis hatte die Zahnärztekammer Nordrhein geklagt. Sie sah darin eine irreführende Werbung. Das OLG bestätigte diese Auffassung nun (OLG Köln, Urteil v. 6. März 2020, Az.: 6 U 140/19; PM d. OLG Köln v. 24. April 2020 (PDF)).
Gutscheinwerbung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Was (noch) erlaubt ist – und was nicht
BGH präzisiert: Gutscheine und Prämien bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sind unzulässig. Was erlaubt ist – und was der EuGH nun klärt.