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Schadensermittlung durch Lizenzanalogie bei Bildrechteverletzungen

OLG Köln: Für die rechtswidrige Nutzung von Aktfotos von Kate Moss erhält der Lizenznehmer des "Playboy" 2.300 € je Bild.

Die Klägerin in einem vor dem Oberlandesgericht Köln entschiedenen Rechtsstreit lizenziert das bekannte Erotikmagazin „Playboy“. Im Rahmen einer Jubiläumsausgabe veröffentlichte dieses Magazin Fotos des berühmten Models Kate Moss.

Schadensersatz wegen Veröffentlichung von Aktfotos?

Eine Nachrichtenagentur hatte einige dieser Fotos ohne Genehmigung auf ihrem Online-Portal veröffentlicht. Die Klägerin wollte daher urheberrechtliche Ansprüche auf Zahlung von Lizenzschadensersatz geltend machen und zog vor Gericht. Das zuständige Landgericht lehnte die Klage jedoch zunächst ab.

Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung beim Oberlandesgericht Köln ein. In seinem Urteil vom 26. Februar 2021 (Az.: 6 U 189/19) entschied das Gericht zugunsten der Klägerin und sprach ihr einen Anspruch auf Lizenzschadensersatz zu. Das Gericht stellte fest, dass die beklagte Agentur die Fotos ins Internet gestellt und dadurch eine Vervielfältigungshandlung nach § 16 UrhG vorgenommen und die Bilder im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht hatte.

Schadensermittlung im Wege der Lizenzanalogie

Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgte nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie. Dieser Ansatz wird herangezogen, wenn der Schaden im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung nur schwer konkret zu bemessen ist. Bei der Lizenzanalogie geht es darum, den objektiven Wert des Nutzungsrechts zu ermitteln, den die Vertragsparteien vernünftigerweise als Vergütung für die Nutzungshandlung vereinbart hätten, wären sie zu einem Vertrag gekommen. Entscheidend sind dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls und die übliche Vergütungshöhe im jeweiligen Marktsegment.

Zu den Faktoren, die bei der Schadensermittlung nach Lizenzanalogie eine Rolle spielen, gehören etwa der übliche Wert des Nutzungsrechts, die wirtschaftliche Bedeutung des betroffenen Rechts und eine eventuelle Monopolstellung des Rechteinhabers. Auch die Existenz wirtschaftlich zumutbarer Alternativen könnte Einfluss auf die Höhe des fiktiven Lizenzbetrags haben.

Kaum Anhaltspunkte für Schadensermittlung

Das Oberlandesgericht Köln sah im vorliegenden Fall jedoch kaum individuelle Anhaltspunkte für eine exakte Bestimmung des Lizenzschadens. Nach Ansicht des Gerichts durfte beispielsweise die hypothetische Lizenzgebühr für eine Erstveröffentlichung der Model-Fotos nicht als Grundlage dienen, da die Bilder bereits durch die Klägerin öffentlich zugänglich gemacht worden waren. Die von der Klägerin angegebenen Beträge für eine Erstveröffentlichung waren daher deutlich zu kürzen.

Auch die Kosten, die der Klägerin für die Erstellung und Lizenzierung der Fotos ursprünglich entstanden waren, wertete das Gericht als nicht relevant für die Bemessung des Lizenzschadensersatzes. Diese Kosten waren bereits durch den Verkauf der Zeitschriften gedeckt. Im Wege der Lizenzanalogie ermittelte das Gericht schließlich einen fiktiven Lizenzbetrag von 2.300 EUR pro Foto. Dieser Betrag sollte die rechtswidrige Nutzung der Bilder angemessen abdecken und stellt die Basis für den Lizenzschadensersatz dar, auf den die Klägerin Anspruch hat.

Bedeutung der Lizenzanalogie im Urheberrecht

Die Lizenzanalogie spielt eine zentrale Rolle im Urheberrecht, insbesondere in Fällen, in denen eine unberechtigte Nutzung des Werkes vorliegt. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt darin, dass auch bei schwer messbaren Schäden eine faire und nachvollziehbare Bewertung der finanziellen Entschädigung ermöglicht wird. Die Methode der Lizenzanalogie bietet sich insbesondere in Situationen an, in denen der Rechteinhaber keine exakte Bemessung des Schadens vornehmen kann, da eine tatsächliche Lizenzierung nicht stattgefunden hat.

Lizenzanalogie ist ein Verfahren, das oft in der Praxis der Rechtsdurchsetzung im Bereich Urheberrecht und Medienrecht angewandt wird, da es dem Rechteinhaber eine faire Möglichkeit bietet, seinen entstandenen Schaden trotz einer unautorisierten Nutzung seines Werkes geltend zu machen. Durch die Lizenzanalogie wird ein fiktiver, aber auf realen Marktbedingungen basierender Wert für die Nutzung eines Werks berechnet, was dem Urheber eine gerechte Entschädigung ermöglicht.

Durch diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wird die Lizenzanalogie weiterhin als ein wichtiges Werkzeug zur Bestimmung von Schadensersatzansprüchen im Urheberrecht bestätigt. Gerade in Fällen, bei denen Bilder, Texte oder Musikwerke ohne Erlaubnis genutzt werden, stellt die Lizenzanalogie eine bewährte Grundlage zur Berechnung des Schadensersatzes dar. Die Anwendung der Lizenzanalogie auf solche Fälle stärkt die Position der Rechteinhaber und schützt ihre kreativen Leistungen im digitalen Zeitalter effektiv.

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