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Bei Urheberrechtsverletzung auf YouTube muss abgemahnt werden

Urheberrechtsverletzung auf YouTube? Warum eine Abmahnung vor der einstweiligen Verfügung zwingend notwendig ist und was Sie beachten sollten.

Wenn Sie als Rechteinhaber wegen einer YouTube Urheberrechtsverletzung gegen einen Dritten vorgehen wollen, reicht es nicht, nur das YouTube-Beschwerdeverfahren (Strike und Counter-Notification) zu nutzen. Selbst wenn YouTube den Inhalt nach einer Beschwerde sperrt und der YouTuber daraufhin mit einer Gegendarstellung reagiert, ist eine vorherige Abmahnung zwingend erforderlich, bevor Sie eine einstweilige Verfügung erwirken können.

Dies wurde in einem aktuellen Fall vom Landgericht Köln (Urt. v. 22. Juli 2024, Az. 14 O 192/24) klargestellt. Ein Medienunternehmen hatte Nutzungsrechte an einem Video, das auf YouTube ohne Genehmigung hochgeladen wurde. Nachdem das Unternehmen das YouTube-Strike-Verfahren eingeleitet hatte und der YouTuber widersprach, forderte YouTube einen gerichtlichen Nachweis. Das Medienunternehmen beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung – jedoch ohne vorherige Abmahnung.

YouTube-Beschwerdeverfahren ersetzt keine Abmahnung

Das LG Köln entschied, dass das Beschwerdeverfahren auf YouTube nicht eine erforderliche Abmahnung ersetzt. Der Grund: Der YouTuber hatte den Antrag auf einstweilige Verfügung sofort anerkannt, und somit trug das Medienunternehmen die Verfahrenskosten. Ohne Abmahnung hatte es keinen ausreichenden Grund, direkt ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Die Richter betonten, dass vor der Einleitung einer einstweiligen Verfügung immer eine Abmahnung erfolgen muss, um die Kosten des Verfahrens zu vermeiden. Nur wenn die Abmahnung ignoriert oder abgelehnt wird, können weitergehende Schritte, wie die Beantragung einer einstweiligen Verfügung, eingeleitet werden.

Abmahnung bei bei YouTube Urheberrechtsverletzung schützt vor unnötigen Kosten

Die Entscheidung des LG Köln zeigt deutlich, dass das YouTube-System von „Strikes“ und „Counter-Notifications“ nicht dem Abmahnerfordernis entspricht. Auch wenn Plattformen wie YouTube Mechanismen haben, um Urheberrechtsverletzungen zu ahnden, handelt es sich hierbei nicht um den Ersatz für gerichtliche Schritte oder eine ordnungsgemäße Abmahnung.

Für Unternehmen, Kreative und Rechteinhaber bedeutet dies: Wenn Sie gegen Urheberrechtsverletzungen auf YouTube vorgehen wollen, ist eine Abmahnung unverzichtbar, um spätere Kosten im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses zu vermeiden. Das gilt auch dann, wenn bereits das YouTube-Beschwerdeverfahren genutzt wurde.

Warum das Thema „YouTube Urheberrechtsverletzung“ für Unternehmen von Bedeutung ist

Für viele Unternehmen, die Inhalte erstellen, ist YouTube ein unverzichtbarer Marketing- und Vertriebskanal. Egal ob Produktvideos, Werbespots oder Tutorials – Unternehmen investieren oft erhebliche Ressourcen in die Erstellung hochwertiger Inhalte. Leider sehen sie sich jedoch immer häufiger mit Urheberrechtsverletzungen konfrontiert, wenn Dritte ihre Videos ohne Erlaubnis kopieren und veröffentlichen. Dies kann nicht nur das Markenimage schädigen, sondern auch zu Einnahmeverlusten führen, da unautorisierte Videos die organische Reichweite und damit den Werbewert des Originals mindern. Eine effektive Verteidigungsstrategie gegen die „YouTube Urheberrechtsverletzung“ ist daher für Unternehmen essentiell, um die Kontrolle über ihre Inhalte zu behalten und Missbrauch gezielt zu bekämpfen.

Abmahnung als erster Schritt: Schutz vor hohen Kosten

Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass das reine Nutzen des YouTube-Beschwerdeverfahrens nicht ausreicht, um einen umfassenden Schutz ihrer Rechte zu gewährleisten. Die Entscheidung des LG Köln verdeutlicht, dass bei einer „YouTube Urheberrechtsverletzung“ stets eine Abmahnung ausgesprochen werden muss, bevor gerichtliche Maßnahmen, wie eine einstweilige Verfügung, sinnvoll sind. Diese Abmahnung dient nicht nur als formaler Hinweis an den Verletzer, sondern schützt das Unternehmen vor unnötigen Verfahrenskosten, wenn der Verstoß im Rahmen einer einstweiligen Verfügung sofort anerkannt wird. Durch das frühzeitige Aussprechen einer Abmahnung können Unternehmen das Risiko hoher rechtlicher Ausgaben minimieren und ihre Rechte effektiv durchsetzen.

Fazit: Erst abmahnen, dann klagen – der sinnvolle Weg im Urheberrechtsschutz

Rechteinhaber sollten stets im Blick behalten, dass die Abmahnung ein unverzichtbarer erster Schritt ist, bevor es zu gerichtlichen Maßnahmen kommt. Diese Vorgehensweise ist nicht nur gesetzlich verankert, sondern bietet auch praktische Vorteile. Durch eine Abmahnung kann dem vermeintlichen Urheberrechtsverletzer die Möglichkeit gegeben werden, den Verstoß außergerichtlich zu klären, was in vielen Fällen schnellere Ergebnisse bringt und die Beziehung zum Verletzer eventuell weniger stark belastet. Zudem wird dadurch häufig eine kostspielige und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung vermieden, die Ressourcen und Zeit beanspruchen würde.

Besonders im digitalen Raum, wo Inhalte mit wenigen Klicks weltweit zugänglich und verbreitet werden, bleibt die Abmahnung ein zentraler Schritt im Kampf gegen die illegale Nutzung geschützter Werke. Plattformen wie YouTube bieten zwar Tools zur Beschwerde und Ahndung von Urheberrechtsverletzungen, doch diese Verfahren allein reichen oft nicht aus, um die eigenen Rechte umfassend zu schützen. Die Kombination aus einem gut dokumentierten Beschwerdeverfahren und einer rechtlich fundierten Abmahnung stellt daher die effektivste Strategie dar, um Urheberrechte erfolgreich durchzusetzen und unnötige Verfahrenskosten zu vermeiden.

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