Der folgende Überblick fasst die urheberrechtlich und vertraglich relevanten Regelungen der wichtigsten Anbieter von KI-Bild- und Videogeneratoren zusammen. Der Beitrag wurde im April 2026 aktualisiert und berücksichtigt aktuelle Nutzungsbedingungen sowie Rechtsprechung. Einige kleinere Anbieter aus der ursprünglichen Fassung (Neuroflash, StarryAI, Nightcafé, Mindverse, Craiyon) wurden entfernt — die dort beschriebene Grundstruktur (Risikoüberwälzung auf den Nutzer, fehlende IP-Absicherung) gilt für diese Dienste im Wesentlichen weiterhin.
Die meisten relevanten Informationen finden sich in den AGB bzw. Nutzungsbedingungen der Anbieter. Belastbare Rechtssicherheit hinsichtlich etwaiger Urheberrechtsverletzungen garantieren sie nicht. Das Haftungsrisiko wird regelmäßig auf den Nutzer abgewälzt.
Rechtlicher Hintergrund: Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-Output
Bevor ein Blick auf die AGB der Anbieter lohnt, ist ein wichtiger Vorbehalt zu benennen: KI-generierte Bilder und Videos sind nach derzeitiger Rechtslage urheberrechtlich nicht oder nur eingeschränkt schutzfähig.
Das deutsche Urheberrecht schützt ausschließlich persönliche geistige Schöpfungen von Menschen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Reines Prompting — die Eingabe eines Textbefehls in ein KI-Tool — genügt nach einem Urteil des AG München vom 13. Februar 2026 (Az. 142 C 9786/25) nicht für urheberrechtlichen Schutz: Der kreative Beitrag des Nutzers beschränke sich auf die Formulierung des Prompts; die visuelle Umsetzung erfolge autonom durch die KI. Diese Linie deckt sich mit der internationalen Rechtsprechung: Der US-amerikanische DC Circuit entschied im März 2025 in Thaler v. Perlmutter, dass menschliche Urheberschaft zwingende Voraussetzung für Copyright-Schutz ist; der US Supreme Court ließ die Entscheidung im März 2026 unangetastet.
Praktische Konsequenz: Der Nutzer erhält Nutzungsrechte am KI-Output aus dem Vertrag mit dem Anbieter — nicht kraft Urheberrecht. Die AGB sind deshalb die eigentliche Rechtsgrundlage für die Nutzung KI-generierter Inhalte.
Bildgeneratoren
DALL-E / OpenAI
OpenAI betreibt mit DALL-E einen der bekanntesten KI-Bildgeneratoren, der mittlerweile direkt in ChatGPT integriert ist. Die aktuellen Service Terms sehen eine vollständige Rechteabtretung vor: OpenAI tritt dem Nutzer sämtliche Rechte am generierten Output ab — „OpenAI hereby assigns to you all its right, title, and interest in and to Output.“
Kommerzielle Nutzung: Ausdrücklich erlaubt. Wer mit ChatGPT Bilder erstellt, darf diese für jeden legalen Zweck verwenden, einschließlich kommerzieller Nutzung.
Training: Für API-Nutzer werden konversationelle Eingaben nicht zum Training verwendet (Opt-out als Standard). Für reguläre ChatGPT-Nutzer können Daten ausgewertet werden.
IP-Haftung: Keine Haftungsfreistellung bei Drittansprüchen. Das LG München I hat im November 2025 in GEMA v. OpenAI (Az. 42 O 14139/24) festgestellt, dass das Training auf urheberrechtlich geschützten Werken ohne Lizenz deutsches Urheberrecht verletzt — die Text-und-Data-Mining-Schranke des § 44b UrhG greife nach Ansicht des Gerichts nicht, weil das Modell die Inhalte dauerhaft memoriere.
Midjourney
Midjourney ist eines der meistgenutzten KI-Bildgenerierungswerkzeuge weltweit. Nach den aktuellen Nutzungsbedingungen (Stand 2025):
Eigentümerschaft am Output: Nutzer mit bezahltem Abo erwerben alle nach geltendem Recht möglichen Rechte am generierten Output: „You own all Assets You create with the Services to the fullest extent possible under applicable law.“ Bei Gratisnutzung verbleiben die Rechte bei Midjourney; dem Nutzer wird lediglich eine einfache Nutzungslizenz eingeräumt.
Kommerzielle Nutzung: Mit bezahltem Plan grundsätzlich erlaubt. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 1 Million USD müssen mindestens einen Pro- oder Mega-Plan für jeden nutzenden Mitarbeiter abschließen.
Training: Nutzer-Inputs und Outputs werden ohne Opt-out-Möglichkeit für das Modell-Training verwendet.
IP-Haftung: Keine Haftungsfreistellung. Midjourney wurde auf öffentlich zugänglichen Web-Daten ohne Lizenzierung trainiert; Drittansprüche gehen vollständig zu Lasten des Nutzers. Takedown-Anfragen bei Urheberrechts- oder Markenverletzungen durch Midjourney-Output können über die dort vorgesehene Anlaufstelle gestellt werden.
Adobe Firefly
Adobe Firefly ist der KI-Bildgenerator von Adobe und unterscheidet sich in einem entscheidenden Punkt von allen anderen großen Anbietern: Firefly wurde ausschließlich auf lizenzierten Materialien trainiert — Adobe Stock-Inhalten und gemeinfreien Werken.
Eigentümerschaft am Output: Adobe beansprucht kein Eigentum am generierten Output. Der Nutzer behält alle Rechte.
Kommerzielle Nutzung: Ausdrücklich erlaubt: „In general, you may use outputs from generative AI features in commercial projects.“
Training: Adobe verwendet keine Nutzer-Uploads zum Training von Firefly — ein wesentlicher Unterschied zu Midjourney und Runway.
IP-Indemnification: Adobe ist der einzige große Anbieter, der Enterprise-Kunden eine Haftungsfreistellung bei Drittansprüchen wegen Firefly-Outputs anbietet. Klagt ein Dritter wegen Verletzung seiner Urheberrechte durch Firefly-generierte Bilder, übernimmt Adobe bei entsprechenden Vertragsmodellen die entstehenden Kosten. Für Agenturen und Unternehmen mit relevantem Haftungsrisiko ist Firefly damit der rechtlich sicherste Anbieter auf dem Markt.
Stable Diffusion
Stable Diffusion wurde im August 2022 von StabilityAI veröffentlicht. Als Open-Source-Modell (CreativeML Open RAIL-M Lizenz) gibt es keinen zentralen Anbieter; die Rechtsfolgen hängen davon ab, über welchen Dienst oder lokal die Nutzung erfolgt. Grundsätzlich erhält der Nutzer alle Rechte am generierten Output einschließlich kommerzieller Nutzung.
Stable Diffusion wurde auf dem LAION-Datensatz trainiert, der nicht vollständig lizenziert ist. Getty Images hat StabilityAI vor dem britischen High Court verklagt; das Gericht entschied im November 2025, dass die primäre Urheberrechtsverletzung durch Training mangels territorialer Anknüpfung abgewiesen wird — das Training hatte außerhalb Großbritanniens stattgefunden. Die Markenrechtsverletzung durch Outputs mit imitierten Getty-Wasserzeichen wurde hingegen bejaht. Eine Sammelklage internationaler Urheber wird unter stablediffusionlitigation.com weitergeführt.
Videogeneratoren
KI-Videogeneratoren sind seit 2024 zu einem eigenständigen Markt geworden. Die Nutzungsbedingungen folgen im Grundsatz dem Muster der Bildgeneratoren — mit einigen Besonderheiten.
OpenAI Sora
Sora ist OpenAIs KI-Videogenerator. Nach den aktuellen Nutzungsbedingungen erwerben Nutzer mit bezahltem Plan die Rechte am generierten Video; Free-Tier-Nutzer sind auf die private Nutzung beschränkt. Kommerzielle Nutzung (Werbung, Social Media, Kundenprojekte) ist mit bezahltem Plan ausdrücklich erlaubt. Alle Sora-Outputs erhalten automatisch Content Credentials nach dem C2PA-Standard — eine Offenlegungspflicht besteht für alle generierten Videos. Keine Generierung urheberrechtlich geschützter Charaktere oder von Persönlichkeiten ohne deren Einwilligung.
Runway ML (Gen-3 / Gen-4)
Runway ML ist eines der professionell am stärksten verbreiteten KI-Videotools. Runway beansprucht kein Eigentum an Inputs oder Outputs. Kommerzielle Nutzung ist ab dem Standard-Plan (ab 15 USD/Monat) für YouTube, Social Media, Werbung und Festivaleinreichungen erlaubt. Kritischer Punkt: Runway nutzt Inputs und Outputs für das Modell-Training — ohne Opt-out-Möglichkeit, außer für Enterprise-Kunden. Die Usage Rights sind insoweit eindeutig.
Kling AI (Kuaishou)
Kling AI ist ein Videogenerator des chinesischen Unternehmens Kuaishou. Nutzungsrechte am Output liegen grundsätzlich beim Nutzer; kommerzielle Nutzung ist nach verfügbaren Informationen möglich. Die Nutzungsbedingungen sind deutlich weniger transparent als bei US-amerikanischen Anbietern. Für europäische Unternehmenskunden besteht ein erhöhtes Risiko: Die DSGVO-Konformität ist nicht gesichert; ein Daten-Routing nach China kann nicht ausgeschlossen werden.
Vergleich auf einen Blick
| Anbieter | Typ | Nutzereigentum am Output | Kommerziell | IP-Haftungsschutz | Training mit Nutzer-Output |
|---|---|---|---|---|---|
| Midjourney | Bild | ✓ (paid) | ✓ (paid; >1 Mio. USD = Pro/Mega) | ✗ | ✓ (kein Opt-out) |
| DALL-E / OpenAI | Bild | ✓ | ✓ | ✗ | Eingeschränkt |
| Adobe Firefly | Bild | ✓ | ✓ | ✓ (Enterprise) | ✗ |
| Stable Diffusion | Bild | ✓ | ✓ | ✗ | — (Open Source) |
| OpenAI Sora | Video | ✓ (paid) | ✓ (paid) | ✗ | Unklar |
| Runway ML | Video | ✓ (paid) | ✓ (paid) | ✗ | ✓ (kein Opt-out) |
| Kling AI | Video | ✓ | Ja | ✗ | Unklar / DSGVO-Risiko |
Einordnung
Nutzungsrechte sind klarer geworden. Die großen Anbieter räumen dem Nutzer mit bezahltem Plan heute ausdrücklich umfassende Rechte am Output ein — einschließlich kommerzieller Nutzung. 2023 war das bei mehreren Diensten noch vager formuliert.
IP-Haftungsfreistellung bleibt die Ausnahme. Nur Adobe Firefly bietet Enterprise-Kunden eine echte Haftungsfreistellung. Bei allen anderen Anbietern liegt das Risiko etwaiger Drittansprüche vollständig beim Nutzer.
Training mit Nutzer-Daten ist ein bleibendes Problem. Midjourney und Runway ML erlauben sich das Training mit Nutzer-Outputs ohne Opt-out. Wer das verhindern will, muss zu Adobe Firefly oder der OpenAI API wechseln.
Urheberrechtlicher Schutz des Outputs ist schwach. Der Rechtstitel für die Nutzung KI-generierter Inhalte kommt aus dem Vertrag mit dem Anbieter — nicht aus dem Urheberrecht. Prompt-Protokolle zu führen und die eigene gestalterische Leistung zu dokumentieren bleibt gleichwohl empfehlenswert.
Themenschwerpunkt KI & Urheberrecht
In unserem Themenschwerpunkt „KI & Urheberrecht“ beschäftigen wir uns mit den urheberrechtlichen Aspekten aktueller Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Bislang im Rahmen dieser Reihe erschienen sind Einführungen zu den Anwendungen ChatGPT sowie die Verwendung von KI-Kunst, eine Übersicht über die Nutzungsbedingungen und Trainingsdaten beliebter KI-Bildgeneratoren und die im Rahmen der rechtlichen Diskussion geführte Mandelbrot-Debatte. Die Sorgen und Befürchtungen der Presseverleger beleuchten wir im Beitrag „Leistungsschutzrecht und KI“ und gehen in einem gesonderten Artikel der grundlegenden Frage nach, ob KI Urheber sein kann.