Die Perspektiven, die eine Drohne eröffnet, sind faszinierend – aus der Luft entstehen Aufnahmen, die zu Fuß oder mit dem Stativ unmöglich wären. Doch wer mit der Kamera abhebt, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. In der aktuellen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht geht es um genau diese Fragen.
Panoramafreiheit – gilt das auch aus der Luft?
Ein zentrales Thema der Folge ist die sogenannte Panoramafreiheit. Diese erlaubt es, Werke, die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen – etwa Kunstinstallationen oder Bauwerke – ohne Zustimmung der Urheber zu fotografieren. Voraussetzung ist allerdings: Die Aufnahme muss von einem öffentlich zugänglichen Ort gemacht werden.
Das Problem: Drohnen schaffen Perspektiven, die nicht jedem zugänglich sind. Und genau das sieht der Bundesgerichtshof kritisch. In einem Urteil vom Oktober 2024 stellte er klar: Wer ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk mit einer Drohne fotografiert und kommerziell nutzt, kann sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen. Der Blickwinkel „von oben“ ist rechtlich nicht privilegiert – anders als der Blick vom Boden aus.
Personen auf dem Bild – Persönlichkeitsrecht und DSGVO
Ein weiteres wichtiges Thema: Menschen auf Drohnenaufnahmen. Grundsätzlich gilt: Wer erkennbar abgebildet wird, muss zustimmen. Das schreibt nicht nur das Kunsturhebergesetz vor, sondern auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei reicht es schon, wenn eine Person durch Merkmale wie Kleidung oder Ort identifizierbar ist – auch wenn ihr Gesicht nicht zu sehen ist.
Es gibt zwar Ausnahmen, etwa wenn Personen nur „Beiwerk“ auf einer Landschaftsaufnahme sind. Doch diese sind eng auszulegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte entweder auf erkennbare Personen verzichten oder sie unkenntlich machen – gerade bei einer geplanten Veröffentlichung.
Rechtliche Pflichten beim Drohneneinsatz
Neben den urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Fragen gibt es technische und rechtliche Vorgaben für den Betrieb von Drohnen. Dazu gehören:
- Registrierungspflicht: Gilt für fast alle Drohnen mit Kamera. Betreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und eine Kennzeichnung anbringen.
- Versicherungspflicht: Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“): Je nach Gewicht und Einsatzbereich der Drohne ist ein Online-Test oder eine zusätzliche Schulung nötig.
- Flugverbotszonen und Verhaltensregeln: Drohnen dürfen z. B. nicht über Menschenansammlungen, in der Nähe von Flughäfen oder über Naturschutzgebieten fliegen. Auch Nachtflüge und „First Person View“-Flüge mit VR-Brille sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Regelmäßige Updates sind Pflicht
Die rechtlichen Vorgaben für Drohnen verändern sich laufend – sei es durch neue Technik oder durch politische Entscheidungen. Wer auf dem neuesten Stand bleibt, vermeidet Ärger und nutzt die Möglichkeiten, die moderne Luftbildtechnik bietet, rechtssicher aus.