Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Drohnenfotografie und Recht

Die Perspektiven, die eine Drohne eröffnet, sind faszinierend – aus der Luft entstehen Aufnahmen, die zu Fuß oder mit dem Stativ unmöglich wären. Doch wer mit der Kamera abhebt, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. In der aktuellen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht geht es um genau diese Fragen.

Panoramafreiheit – gilt das auch aus der Luft?

Ein zentrales Thema der Folge ist die sogenannte Panoramafreiheit. Diese erlaubt es, Werke, die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen – etwa Kunstinstallationen oder Bauwerke – ohne Zustimmung der Urheber zu fotografieren. Voraussetzung ist allerdings: Die Aufnahme muss von einem öffentlich zugänglichen Ort gemacht werden.

Das Problem: Drohnen schaffen Perspektiven, die nicht jedem zugänglich sind. Und genau das sieht der Bundesgerichtshof kritisch. In einem Urteil vom Oktober 2024 stellte er klar: Wer ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk mit einer Drohne fotografiert und kommerziell nutzt, kann sich nicht auf die Panoramafreiheit berufen. Der Blickwinkel „von oben“ ist rechtlich nicht privilegiert – anders als der Blick vom Boden aus.

Personen auf dem Bild – Persönlichkeitsrecht und DSGVO

Ein weiteres wichtiges Thema: Menschen auf Drohnenaufnahmen. Grundsätzlich gilt: Wer erkennbar abgebildet wird, muss zustimmen. Das schreibt nicht nur das Kunsturhebergesetz vor, sondern auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei reicht es schon, wenn eine Person durch Merkmale wie Kleidung oder Ort identifizierbar ist – auch wenn ihr Gesicht nicht zu sehen ist.

Es gibt zwar Ausnahmen, etwa wenn Personen nur „Beiwerk“ auf einer Landschaftsaufnahme sind. Doch diese sind eng auszulegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte entweder auf erkennbare Personen verzichten oder sie unkenntlich machen – gerade bei einer geplanten Veröffentlichung.

Rechtliche Pflichten beim Drohneneinsatz

Neben den urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Fragen gibt es technische und rechtliche Vorgaben für den Betrieb von Drohnen. Dazu gehören:

  • Registrierungspflicht: Gilt für fast alle Drohnen mit Kamera. Betreiber müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und eine Kennzeichnung anbringen.
  • Versicherungspflicht: Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“): Je nach Gewicht und Einsatzbereich der Drohne ist ein Online-Test oder eine zusätzliche Schulung nötig.
  • Flugverbotszonen und Verhaltensregeln: Drohnen dürfen z. B. nicht über Menschenansammlungen, in der Nähe von Flughäfen oder über Naturschutzgebieten fliegen. Auch Nachtflüge und „First Person View“-Flüge mit VR-Brille sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Regelmäßige Updates sind Pflicht

Die rechtlichen Vorgaben für Drohnen verändern sich laufend – sei es durch neue Technik oder durch politische Entscheidungen. Wer auf dem neuesten Stand bleibt, vermeidet Ärger und nutzt die Möglichkeiten, die moderne Luftbildtechnik bietet, rechtssicher aus.

c924c2c662724937bf6c54762bb1d132 Drohnenfotografie

Shownotes

Weitere Folgen

Influencer-Kennzeichnung: Wann greift die DDG-Pflicht?

Das OLG Karlsruhe hat am 3. März 2026 entschieden: Eine Auto-Influencerin muss acht Reels zu BMW, Audi und Volvo künftig als Werbung kennzeichnen. Das Besondere: Es gab keinen Vertrag, keine Posting-Pflicht und keine direkte Bezahlung. Die Hersteller hatten nur Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und Reisekosten erstattet. Trotzdem ist der Senat zur kommerziellen Kommunikation nach § 6 DDG gekommen — ohne Geringfügigkeitsschwelle.

In dieser Folge sprechen wir über die beiden zentralen Prüfpunkte: Wann liegt überhaupt kommerzielle Kommunikation vor, und wann ist sie klar als solche erkennbar? Wir erklären, warum der Maßstab bei Instagram nicht nur die eigenen Follower sind, sondern auch Nutzer, denen der Algorithmus das Reel ausspielt, warum Werbung auf den ersten Blick erkennbar sein muss und welche Hinweisformen (Einblendung, mündliche Ansage, „#Werbung“) in der Praxis tragen. Am Ende geben wir eine Faustregel an die Hand, die auch für Unternehmen und Agenturen relevant ist, die mit Influencern arbeiten.

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Model Release, Auftragsfotografie und Haftung

In dieser Episode von Kaffeerecht geht es um ein zentrales Praxisproblem für Fotografen, Unternehmen und Kreative: die rechtssichere Verwendung von Personenfotos. Im Fokus stehen Model Releases, die Besonderheiten von Auftragsfotografie und die Frage, wer haftet, wenn Einwilligungen fehlen oder nicht nachweisbar sind.

Die Folge beleuchtet die rechtlichen Grundlagen aus dem Kunsturhebergesetz und der DSGVO, erklärt typische Irrtümer („Der Fotograf kümmert sich schon“) und zeigt auf, warum letztlich regelmäßig derjenige haftet, der Bilder nutzt und veröffentlicht. Anhand praxisnaher Konstellationen wird deutlich, weshalb klare, dokumentierte Vereinbarungen unverzichtbar sind – und warum fehlende Regelungen im Ernstfall ganze Produktionen wertlos machen können.

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Haftung von Gesellschaften und Gesellschaftern für Urheberrechtsverletzungen

In der 50. Folge von „Kaffeerecht“ werfen wir einen genauen Blick auf den Umfang der Haftung im Urheberrecht – insbesondere, wenn es um Unternehmen, Gesellschaften und ihre Gesellschafter geht. Dabei geht es nicht nur um Plattformen wie YouTube, sondern um die zentrale Frage: Wer haftet eigentlich bei einer Urheberrechtsverletzung? Mit einem aktuellen Urteil des OLG Köln als Aufhänger analysieren wir, wann Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich zur Verantwortung gezogen werden können – und wann eben nicht.

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