Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Ideenklau: Was ist erlaubt – und was ist geschützt?

In der 49. Folge des Podcasts „Kaffeerecht“ dreht sich alles um eine Frage, die viele Kreative beschäftigt: Darf jemand meine Idee einfach verwenden? Oder ist sie geschützt?

Die Antwort ist leider nicht immer eindeutig. In Deutschland gilt: Ideen an sich sind grundsätzlich nicht schützbar. Erst wenn eine Idee eine bestimmte Form annimmt, etwa als Text, Bild oder Film, kommt ein Schutz durch das Urheberrecht in Betracht.

Wann greift das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt persönliche, geistige Schöpfungen. Voraussetzung ist, dass ein Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht. Reine Ideen, Konzepte oder grobe Skizzen fallen in der Regel nicht darunter. Entscheidend ist immer die konkrete Ausgestaltung.

Ein Beispiel: Die Idee für eine Krimigeschichte ist nicht schützbar. Wird daraus aber ein konkretes Drehbuch mit Charakteren und Dialogen, kann Urheberrechtsschutz bestehen.

Weitere mögliche Schutzbereiche

Neben dem Urheberrecht gibt es noch andere Wege, sich gegen Nachahmung zu wehren:

  • Wettbewerbsrecht: Wer ein Produkt oder eine Leistung unlauter nachahmt, kann gegen das sogenannte „Nachahmen mit Herkunftstäuschung“ oder „Rufausbeutung“ belangt werden.
  • Markenrecht: Ist eine Marke eingetragen, genießt sie weitreichenden Schutz. Das betrifft Namen, Logos, Farben und auch bestimmte Produktgestaltungen.
  • Designrecht: Wer ein Design eintragen lässt, kann sich gegen optische Nachahmungen wehren. Auch hier gilt: Schutz gibt es nur bei einer eigenständigen Gestaltung.

Das Problem mit der Abgrenzung

Viele Menschen glauben, ihre Idee sei automatisch geschützt. Das ist ein Irrtum. Gerade im kreativen Bereich kommt es häufig zu Überschneidungen und ähnlichen Einfällen. Hier ist es wichtig, genau zu prüfen: Liegt tatsächlich eine unzulässige Übernahme vor oder handelt es sich um erlaubte Inspiration?

In der Podcastfolge geben die Anwälte Dennis Tölle und Marwan Elrifei zahlreiche praxisnahe Beispiele, um die Unterschiede zu verdeutlichen. Dabei gehen sie auch auf bekannte Fälle ein, in denen um Ideenschutz gestritten wurde.

Ideen von Beginn an fixieren

Wer kreativ arbeitet, sollte wissen: Der beste Schutz für Ideen entsteht durch eine klare, originelle Ausarbeitung. Rechtlich zählt nicht die Idee an sich, sondern ihre konkrete Umsetzung. Wer seine Inhalte schützen möchte, sollte sich mit den verschiedenen Schutzrechten auskennen und im Zweifel juristischen Rat einholen.

Die vollständige Folge zum Thema findest du auf allen gängigen Podcast-Plattformen unter „Kaffeerecht“.

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Shownotes

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In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema Rechtsschutz im digitalen Raum. Nicht selten werden Unternehmer und Unternehmen mit Unwahrheiten und geschäftsschädigendem Verhalten konfrontiert. Unabhängig davon, von wem dies ausgeht, beleuchten wir in dieser Episode die Möglichkeiten, sich davor zu schützen und sich dagegen zur Wehr zu setzen. Viel Spaß beim Zuhören!

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Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit? Was das BAG zu Equal Pay entschieden hat

Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. Oktober 2025 eine viel beachtete Entscheidung zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern gefällt. In der aktuellen Folge von Kaffeerecht sprechen wir über den sogenannten „Paarvergleich“ und erklären, wann Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Nachvergütung haben – und was Arbeitgeber jetzt besonders beachten müssen.

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In dieser Folge beschäftigen wir uns mit einer Frage, die viele Kreative und Unternehmen umtreibt: Sind KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt — und wenn ja, wem stehen die Rechte daran zu? Wir schauen auf das deutsche Urheberrecht, ordnen aktuelle Entscheidungen aus den USA ein (Thaler v. Perlmutter, der Fall um Jason Allens mit Midjourney erstelltes Werk) und besprechen das frische Urteil des AG München vom 13. Februar 2026 zur Schutzfähigkeit KI-generierter Logos.

Danach geht es um die Praxis: Was erlauben die Nutzungsbedingungen der großen KI-Anbieter, welche Risiken bleiben beim Training mit urheberrechtlich geschütztem Material — und was bedeutet das alles für den Bildmarkt? Dazu ist Alexander Karst von Die Bildbeschaffer in Hamburg zu Gast. Er ordnet ein, wie sich der Markt durch KI verändert, wo sie Werkzeug und wo sie Bedrohung ist. Und wir verlosen zwei Tickets für den Konferenztag der Visuals Conference am 22. April 2026 in Hamburg.

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