Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Nutzung von Musik bei TikTok – Rechte, Risiken und Abmahnungen

Musik macht Videos erst lebendig – gerade auf Plattformen wie TikTok. Doch wer Musik in seinen Clips verwendet, begibt sich schnell auf rechtlich dünnes Eis. Der Grund: Die in TikTok verfügbare Musikbibliothek ist in vielen Fällen nur für private Nutzung freigegeben. Sobald ein Account gewerblich genutzt wird – sei es durch Unternehmen, Selbstständige oder Influencer –, gelten strengere Regeln.

Wo die Risiken liegen

  • Urheberrechtsschutz: Sowohl Komposition als auch Text eines Songs sind in der Regel geschützt.
  • Private vs. gewerbliche Nutzung: Schon das Bewerben eigener Dienstleistungen oder Produkte reicht, um eine gewerbliche Nutzung anzunehmen.
  • Forderungen der Rechteinhaber: Unternehmen erhalten derzeit vermehrt sogenannte Berechtigungsanfragen oder sogar Abmahnungen wegen nicht lizenzierter Musiknutzung. Gefordert werden häufig Nachlizenzierungen im mittleren vierstelligen Bereich.

Abmahnung oder Berechtigungsanfrage?

Eine Berechtigungsanfrage wirkt zunächst weniger bedrohlich, ist aber rechtlich betrachtet kaum harmloser: Auch hier geht es um urheberrechtliche Ansprüche. Wer nicht reagiert, riskiert Folgeschritte – bis hin zur kostenpflichtigen Abmahnung oder Klage.

Prävention und Handlungsempfehlungen

  • Rechte prüfen: Vor Nutzung klären, ob Musik für gewerbliche Accounts freigegeben ist.
  • Kommerzielle Musikbibliotheken nutzen: TikTok und andere Plattformen bieten hierfür eigene Bereiche an.
  • Alternativen erwägen: GEMA-freie Musik oder selbst erstellte Sounds sind sichere Optionen.
  • Nicht ignorieren: Wer ein Schreiben erhält, sollte es ernst nehmen und rechtlich prüfen lassen, bevor er vorschnell zahlt oder gar nicht reagiert.

Fazit

Die Nutzung von Musik auf TikTok kann für Unternehmen schnell teuer werden. Wer rechtssicher handeln will, sollte sich frühzeitig mit den Nutzungsbedingungen auseinandersetzen und im Zweifel professionelle Beratung einholen. So lässt sich vermeiden, dass aus einem unterhaltsamen Video eine kostspielige Abmahnung wird.

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Shownotes

Weitere Folgen

Haftung von Gesellschaften und Gesellschaftern für Urheberrechtsverletzungen

In der 50. Folge von „Kaffeerecht“ werfen wir einen genauen Blick auf den Umfang der Haftung im Urheberrecht – insbesondere, wenn es um Unternehmen, Gesellschaften und ihre Gesellschafter geht. Dabei geht es nicht nur um Plattformen wie YouTube, sondern um die zentrale Frage: Wer haftet eigentlich bei einer Urheberrechtsverletzung? Mit einem aktuellen Urteil des OLG Köln als Aufhänger analysieren wir, wann Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich zur Verantwortung gezogen werden können – und wann eben nicht.

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Proaktive Auskunftspflicht: Mehr Transparenz im Urheberrecht

In Folge 42 von „Kaffeerecht“ besprechen wir die proaktive Auskunftspflicht gegenüber Urhebern: Unternehmen, die Nutzungsrechte erwerben, sind verpflichtet, Urhebern regelmäßig umfassende Auskunft über die Nutzung ihrer Werke zu erteilen. Was bedeutet das konkret? Welche Pflichten bestehen, und wie lassen sich diese in der Praxis umsetzen? Diese und weitere Fragen klären wir in dieser Episode.

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Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit? Was das BAG zu Equal Pay entschieden hat

Das Bundesarbeitsgericht hat am 23. Oktober 2025 eine viel beachtete Entscheidung zur gleichen Bezahlung von Frauen und Männern gefällt. In der aktuellen Folge von Kaffeerecht sprechen wir über den sogenannten „Paarvergleich“ und erklären, wann Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Nachvergütung haben – und was Arbeitgeber jetzt besonders beachten müssen.

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