Seit Mai 2025 gilt die umfassende Reform des EU-Designrechts. Sie bringt wichtige Neuerungen für Kreative, Unternehmen und alle, die mit Gestaltung arbeiten – ob in der Mode, im Produktdesign oder im digitalen Raum.
Was ändert sich konkret?
• Digitale Designs erhalten Schutz
Bisher war das Designrecht stark auf physische Produkte ausgerichtet. Künftig können auch Benutzeroberflächen, Animationen, Avatare, 3D-Modelle oder In-Game-Objekte als Design geschützt werden. Das eröffnet neue Möglichkeiten für Entwickler:innen, Designer:innen und Unternehmen in der Digitalwirtschaft.
• Sammelanmeldungen möglich
Bis zu 50 Designs können nun in einer Sammelanmeldung geschützt werden. Das spart Zeit und Kosten, gerade wenn nur Farbvarianten oder Muster voneinander abweichen.
• Neues Schutzsymbol „D“
Ähnlich wie beim Copyright-„C“ oder beim Marken-„R“ gibt es nun das „D“ im Kreis als Hinweis auf eingetragene Designs. Es stärkt die Sichtbarkeit des Designschutzes.
• Reparaturklausel
Ersatzteile für Fahrzeuge oder elektronische Geräte dürfen künftig auch von Drittanbietern hergestellt werden. Damit soll Nachhaltigkeit gefördert und Monopolstellungen einzelner Hersteller aufgebrochen werden.
Warum ist das wichtig?
Die Reform bringt mehr Rechtssicherheit und Flexibilität. Für Unternehmen bedeutet das: Wer Designs – ob physisch oder digital – entwickeln lässt, sollte den Schutz frühzeitig in Betracht ziehen. Gleichzeitig sorgt die Reparaturklausel für fairere Wettbewerbsbedingungen und nachhaltigere Märkte.
Shownotes
- Geschmacksmusterrechtsreform – EUIPO
- Verordnung – EU – 2024/2822 – EN – EUR-Lex
- Richtlinie – EU – 2024/2823 – EN – EUR-Lex
- 3D-Druck und Recht – Kaffeerecht – Podcast by TWW.LAW – Apple Podcasts
- Internationale Markenanmeldung … – Kaffeerecht – Podcast by TWW.LAW – Apple Podcasts