Fotos werden häufig im Auftrag erstellt und anschließend innerhalb eines Projekts weitergereicht. Dass dies nicht ohne Weiteres zulässig ist, zeigt ein Urteil des Landgericht Hamburg (Urteil vom 15. Februar 2024, Az.: 310 O 221/23). In dem entschiedenen Fall musste ein Unternehmen 9.150 Euro für die Nutzung von fünf Fotografien zahlen, die ohne Zustimmung des Fotografen weitergegeben und zu eigenen Werbezwecken verwendet worden waren.
Der Hintergrund des Falls
Ein Berufsfotograf hatte im Auftrag eines Messeausstellers professionelle Fotos eines Messestands angefertigt. Der Auftraggeber erhielt das Recht, die Bilder für eigene Zwecke zu nutzen. Zusätzlich wurde ihm erlaubt, die Fotos an Presse- und PR-Medien weiterzugeben. Eine Weitergabe an sonstige Projektpartner war dagegen nicht Bestandteil der Vereinbarung.
Ein an dem Messeprojekt beteiligtes Unternehmen erhielt die Fotos dennoch und nutzte sie über einen längeren Zeitraum auf der eigenen Website zur Werbung. Der Fotograf wurde dabei nicht genannt und erhielt keine Vergütung.
Warum die Nutzung nicht erlaubt war
Das Gericht stellte klar, dass ein Nutzungsrecht immer nur so weit reicht, wie es vereinbart wurde. Auch wenn ein Auftraggeber Fotos zeitlich und räumlich unbegrenzt für sich selbst verwenden darf, bedeutet das nicht automatisch, dass er die Bilder an andere Unternehmen weitergeben darf.
Im konkreten Fall war entscheidend, dass die Weitergabe an Projektpartner ausdrücklich nur gegen zusätzliche Vergütung vorgesehen war und diese nicht gezahlt wurde. Das nutzende Unternehmen konnte sich daher nicht darauf berufen, die Bilder „über Umwege“ rechtmäßig erhalten zu haben.
Wie das Gericht auf die Summe von 9.150 Euro kam
Das Gericht hat sich an den üblichen Preisen orientiert, die der Fotograf für vergleichbare Nutzungen verlangt. Für die Verwendung eines einzelnen Fotos auf einer Unternehmenswebsite setzte es einen Betrag von 915 Euro pro Bild an. Diese Bewertung hielt das Gericht angesichts der professionellen Qualität der Aufnahmen für angemessen.
Hinzu kam, dass der Fotograf bei der Nutzung nicht genannt wurde. Das Gericht ging davon aus, dass ein Fotograf für den Verzicht auf die Namensnennung eine zusätzliche Vergütung verlangen würde. Deshalb wurde der Betrag pro Foto verdoppelt.
Ausgehend von fünf Bildern ergab sich so eine Gesamtsumme von 9.150 Euro.
Einordnung der Entscheidung
Die Entscheidung zeigt, dass Gerichte die Grenzen von Nutzungsrechten genau prüfen. Eine interne Projektbeteiligung oder ein gemeinsames Auftreten nach außen reicht nicht aus, um fremde Fotos ohne gesonderte Erlaubnis zu verwenden.
Die zugesprochene Summe ergibt sich aus einer sachlichen Betrachtung von Anzahl der Fotos, Nutzungsdauer, Verwendungszweck und fehlender Urheberbenennung. Sie bewegt sich innerhalb dessen, was bei professioneller Fotografie als angemessen angesehen wird.
Einordnung für die Praxis
Für Fotografen bestätigt das Urteil, dass eine unberechtigte Weitergabe ihrer Bilder kein Bagatellfall ist. Für Unternehmen macht es deutlich, dass sie sich nicht allein auf Aussagen oder Weiterleitungen von Projektpartnern verlassen dürfen, sondern prüfen müssen, ob sie die Bilder tatsächlich selbst nutzen dürfen.
