Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Musiknutzung in sozialen Medien ohne Abmahnung

Das Thema Musiknutzung in sozialen Medien ist zurück — und die Forderungen sind nach oben gegangen. Wer auf Instagram, TikTok oder YouTube ein Reel, eine Story oder ein kurzes Video mit dem falschen Song hochlädt, kann post- oder mailwendig eine Abmahnung erhalten.

In dieser Folge ordnen wir die aktuelle Welle ein: welche Songs auffallen (Pedro, Prada, Pretty, Push Up, Wonderful Dream, Respect, Crazy Frog), warum die Account-Einstellung nichts darüber sagt, ob ein Posting gewerblich ist, welche Streitwerte die Gerichte mittlerweile durchwinken — und wie Betroffene auf eine Abmahnung sinnvoll reagieren, ohne sich vorschnell zu unterwerfen oder das Schreiben zu ignorieren.

Übersicht zu Musikbibliotheken in sozialen Medien

PlattformEigene Musik-BibliothekGewerblich nutzbar?Einschränkungen / Hinweise
Instagram / Facebook (Meta)✅ Meta Sound Collection (14.000+ Tracks & Soundeffekte)✅ Ja – für organische Inhalte (Reels, Stories, Posts)Für Werbeanzeigen (Ads) sollten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Tracks geprüft werden, da nicht jeder Titel automatisch für Ads freigegeben ist. Splendid-learning Die reguläre Musikbibliothek von Instagram ist dagegen nicht für gewerbliche Zwecke lizenziert.
TikTok✅ Commercial Music Library (CML)✅ Ja – ausschließlich aus der CMLWährend private TikTok-User fast jeden Song aus dem Katalog nutzen dürfen, sind Unternehmen auf die Commercial Music Library (CML) beschränkt – diese enthält nur Tracks, die rechtlich für kommerzielle Zwecke freigegeben sind. Splendid-learning Die CML ist kleiner als die private Musikbibliothek.
YouTube✅ YouTube Audio Library✅ Teilweise – je nach TrackDie Tracks der YouTube Audio Library sind grundsätzlich für kommerzielle Projekte nutzbar – es empfiehlt sich jedoch, für jeden Track die spezifischen Lizenzbedingungen zu prüfen. Social Champ Manche Tracks erfordern eine Namensnennung (Attribution).

Shownotes

Mehr zu unserer Beratung im Urheber- und Medienrecht bei TWW.LAW.

Folgt uns auf LinkedIn, Facebook, X und hört uns auf Spotify. Bewertet den Podcast gerne auf eurer Plattform — das hilft uns sehr.

Weitere Folgen

Kuriose Urteile aus dem Urheberrecht

Was haben fotografierende Affen, zweisekündige Musikschnipsel, Cheat-Software, Fototapeten und Drohnen gemeinsam? Sie alle haben bereits Urheberrechtsgeschichte geschrieben und für mehr oder weniger kuriose Urteile gesorgt. In dieser Podcast-Folge werfen wir einen Blick auf kurios anmutende Urteile zum Urheberrecht. Viel Spaß beim Hören!

Anhören »

Ho-Ho-HR: Arbeitsrechtliche Stolperfallen zur Weihnachtszeit

Die Weihnachtszeit bringt nicht nur Glühwein und Lichterketten – sie bringt jedes Jahr auch arbeitsrechtliche Fragen mit sich. In dieser Episode sprechen wir über klassische Stolperfallen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen betreffen: Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Rückzahlungsklauseln, Urlaubsverteilung und die Regeln rund um Betriebsruhe.

Wir ordnen ein, wann wirklich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht, wie Resturlaub korrekt verfällt, was Arbeitgeber bei Stichtagsregelungen beachten müssen und in welchen Fällen „Zwangsurlaub“ zulässig ist. Für alle, die rechtssicher und ohne Überraschungen durch die Feiertage kommen wollen – eine praxisnahe und verständliche Folge.

Anhören »

Werbung im Fokus

In dieser Podcast-Episode geht es um die Dos und Don’ts bei der E-Mail- und Preiswerbung. Wir sprechen u.a. über Newsletter, Pfandangaben und Shrinkflation und erläutern die rechtlichen Stolperfallen in der unternehmerischen Werbung. Viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »

Newsletter abonnieren

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Wir verwenden Brevo als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Brevo zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.