Markenrecht

Nicht jeder denkt bei Papiertaschentüchern oder koffeinhaltigen Kaltgetränken sofort an das Markenrecht. Und doch spielt es eine wichtige Rolle. Denn wahrscheinlich hat jeder mindestens einen Markennamen dazu im Kopf. Die dahinter stehenden Unternehmen haben es durch geschickte Auswahl ihrer Produkte und Marken geschafft, dass diese mittlerweile für eine ganze Produktkategorie stehen. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Markenrechts.

Sie finden uns in der Kaiserstraße 1a in Bonn, wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof. Von dort betreuen wir Marken für Mandantinnen und Mandanten aus dem Rheinland und dem gesamten Bundesgebiet, vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ebenso wie vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Ob wir uns in unseren Räumen in Bonn treffen oder per Videokonferenz sprechen, entscheiden Sie.

Ai Idea

Markenstrategie

Rechtliche Beratung vor, während und nach der Markenanmeldung ist unerlässlich. Wir besprechen mit Ihnen Ihre individuelle Markenstrategie, um eine bestmögliche rechtliche und marktseitige Durchsetzung zu ermöglichen.

Markenstrategie entwickeln

Beratung zu Umfang, Ländern und langfristiger Ausrichtung

Schutzfähigkeit prüfen

Einschätzung, ob die Marke überhaupt eintragungsfähig ist

Recherche

Prüfung, ob identische oder ähnliche Marken bereits bestehen

Nationale und internationale Anmeldung

Deutschland (DPMA), EU (EUIPO) und international (WIPO)

Waren- & Dienstleistungsverzeichnis erstellen

Festlegung des rechtlich relevanten Schutzumfangs

Calendar Stats

Markenmanagement

Nach der Eintragung beginnt die kontinuierliche Betreuung: Wir überwachen Neuanmeldungen, behalten Schutzdauern und Fristen im Blick und beraten zur rechtssicheren Benutzung der Marke. So lassen sich Risiken frühzeitig erkennen, Rechte erhalten und Markenportfolios strukturiert und vorausschauend führen.

Markenüberwachung

Frühzeitige Hinweise auf identische oder ähnliche Neuanmeldungen

Beratung zur Benutzung der Marke

Hinweise zur markenmäßigen Nutzung und zur Benutzungspflicht

Fristen & Verlängerungen

Überwachung von Schutzdauer, Verlängerungen und amtlichen Fristen

Markenportfolio verwalten

Strukturierte Betreuung mehrerer Marken und Länder​

Markenportfolio verwalten

Lizenz- und Übertragungsverträge gestalten und prüfen

Court Law

Markenschutz und Durchsetzung

Wird Ihre Marke verletzt, handeln wir zügig: Wir mahnen ab, verhandeln über eine Beilegung, führen Widerspruchs- und Löschungsverfahren und setzen Ihre Rechte notfalls vor Gericht durch. Dabei behalten wir Kosten und Erfolgsaussichten von Anfang an im Blick.

Abmahnungen aussprechen

Außergerichtliches Vorgehen gegen Markenverletzungen

Gerichtliche Verfahren

Durchsetzung von Markenrechten vor Gericht

Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen

Verhandlung einvernehmlicher Lösungen bei Konflikten

Widerspruchsverfahren

Vorgehen gegen neu angemeldete, kollidierende Marken

Zoll- und Grenzbeschlagnahme

Schutz vor Produktpiraterie und Markenfälschungen

Court Law

Angriffe abwehren

Wir prüfen Abmahnungen und Widersprüche sorgfältig, weisen unberechtigte Ansprüche zurück und vertreten Markeninhaber in gerichtlichen Verfahren. Ziel ist es, Markenrechte wirksam zu verteidigen und wirtschaftliche Risiken kontrollierbar zu halten.

Abwehr von Abmahnungen

Prüfung und Zurückweisung unberechtigter Ansprüche

Verteidigung in Widerspruchsverfahren

Erhalt bestehender Markeneintragungen

Strategische Beratung im Markenstreit

Einschätzung von Risiken, Kosten und Handlungsoptionen

Verteidigung in Gerichtsverfahren

Prozessvertretung in markenrechtlichen Streitigkeiten

Häufige Fragen im Markenrecht

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet und von anderen unterscheidet. Es gibt Wortmarken (z. B. Firmennamen), Bildmarken (Logos), Wort-/Bildmarken (Kombination von Namen und Logo), Klangmarken, Farbmarken und dreidimensionale Marken.

Eine eingetragene Marke gewährt Ihnen ein exklusives Nutzungsrecht und schützt Sie davor, dass Dritte den gleichen oder ähnlichen Namen, ein Logo oder ein Zeichen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden. Dies stärkt Ihre Position im Markt und sichert Ihren Markennamen als wertvolles Gut ab.

Die Markenanmeldung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst wird eine Markenrecherche durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine ähnlichen Marken existieren. Anschließend wird die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder bei EUIPO (für EU-Marken) angemeldet. Nach Prüfung und Gebührenzahlung erfolgt die Eintragung, wenn keine Einwände bestehen.

Eine eingetragene Marke ist zunächst zehn Jahre geschützt. Der Schutz kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden, solange die Marke aktiv genutzt wird und die Verlängerungsgebühren rechtzeitig entrichtet werden.

Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Anmeldung. Eine deutsche Markenanmeldung kostet ab ca. 300 Euro für die ersten drei Klassen beim DPMA. Eine EU-Markenanmeldung ist teurer, da sie Schutz in allen EU-Ländern bietet. Hinzu kommen ggf. die Kosten für eine professionelle Beratung und Markenrecherche.

Eine Markenrecherche ist unerlässlich, um zu prüfen, ob bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind. Dies kann im Markenregister des DPMA oder bei europäischen und internationalen Markenämtern erfolgen. Ein Anwalt kann eine umfassendere Recherche durchführen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn Dritte Ihre Marke ohne Erlaubnis für ähnliche Waren oder Dienstleistungen nutzen. Sie haben das Recht, gegen diese Nutzung vorzugehen – durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadenersatzforderungen. Eine anwaltliche Beratung hilft, die geeigneten Schritte einzuleiten.

Bei einer Ablehnung durch das Markenamt haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder gegebenenfalls eine Markenänderung vorzunehmen. Es ist ratsam, die Ablehnungsgründe zu prüfen und ggf. mit Unterstützung eines Anwalts die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

Ja, mit einer internationalen Markenanmeldung (über die WIPO) können Sie Ihre Marke in mehreren Ländern gleichzeitig schützen lassen. Alternativ ist auch die Anmeldung einer Unionsmarke möglich, die in allen EU-Staaten gilt. Ein Experte kann Sie dabei unterstützen, die beste Strategie für Ihre internationalen Märkte zu entwickeln.

Um Ihren Markenschutz aufrechtzuerhalten, müssen Sie sicherstellen, dass die Marke regelmäßig verwendet wird und Verlängerungsgebühren fristgerecht gezahlt werden. Zudem kann ein Monitoring sinnvoll sein, um potenzielle Markenverletzungen frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Ihre Ansprechpartner im Markenrecht

Dennis Tölle

Dennis Tölle

Partner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ihre Anfrage im Markenrecht

Aktuell im Blog