Ihre PartnerInnen im Markenrecht: Kompetente Beratung für Kreative, Unternehmen und Unternehmer

Schützen Sie Ihre Marke, stärken Sie Ihre Rechte – maßgeschneiderte Beratung und Vertretung im Markenrecht.

Unsere Leistungen im Markenrecht

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Markenrecht, Urheberrecht und Medienrecht – für Kreative und Unternehmen jeder Größe.

Markenanmeldung

Von der Markenrecherche bis zur Eintragung unterstützen wir Sie umfassend.

Markenschutz & Durchsetzung

Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Markenverletzungen und unlauteren Wettbewerb.

Monitoring & Verlängerung

Überwachung Ihrer Marke und Verlängerungen, damit Sie langfristig geschützt bleiben.

Vertragserstellung

Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen, Übertragungsverträgen und Nutzungsrechten.

Unser erfahrenes Team

Dennis Tölle

Dennis Tölle

Partner & Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht

Florian Wagenknecht

Florian Wagenknecht

Partner & Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht

Verlässlich

Wir legen großen Wert auf Verlässlichkeit, denn wir wissen, dass Vertrauen die Grundlage jeder erfolgreichen Anwalt-Klienten-Beziehung ist. Wir nehmen uns Zeit, um Ihre Fragen und Anliegen zu verstehen und Ihnen klare und realistische Lösungen anzubieten. Sie können sich darauf verlassen, dass wir stets Ihre Interessen im Auge behalten und Sie jederzeit ehrlich und umfassend beraten.

Transparent

Transparenz ist einer der Grundwerte unserer Kanzlei. Wir halten es für wichtig, unseren Mandanten zu erklären, was sie erwarten können und wie wir sie am besten unterstützen können. Wir halten Sie über jeden Schritt des Prozesses auf dem Laufenden und geben Ihnen eine klare Vorstellung davon, was die rechtlichen Schritte kosten werden. Wir glauben, dass Transparenz die Grundlage für Vertrauen und langfristige Beziehungen ist.

Zukunftsorientiert

Wir wissen, dass das Leben unvorhersehbar ist und sich Ihre rechtlichen Bedürfnisse im Laufe der Zeit ändern können. Wir sind stets bestrebt, Ihre langfristigen Ziele im Auge zu behalten und Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer zukünftigen Ziele zu unterstützen. Unser Ziel ist es, langfristige Beziehungen zu unseren Mandanten aufzubauen und ihnen dabei zu helfen, ihre rechtlichen Angelegenheiten so zu lösen, wie es ihren Bedürfnissen am besten entspricht.

Sprechen Sie uns an

Häufige Fragen im Markenrecht

Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens kennzeichnet und von anderen unterscheidet. Es gibt Wortmarken (z. B. Firmennamen), Bildmarken (Logos), Wort-/Bildmarken (Kombination von Namen und Logo), Klangmarken, Farbmarken und dreidimensionale Marken.

Eine eingetragene Marke gewährt Ihnen ein exklusives Nutzungsrecht und schützt Sie davor, dass Dritte den gleichen oder ähnlichen Namen, ein Logo oder ein Zeichen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden. Dies stärkt Ihre Position im Markt und sichert Ihren Markennamen als wertvolles Gut ab.

Die Markenanmeldung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst wird eine Markenrecherche durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine ähnlichen Marken existieren. Anschließend wird die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder bei EUIPO (für EU-Marken) angemeldet. Nach Prüfung und Gebührenzahlung erfolgt die Eintragung, wenn keine Einwände bestehen.

Eine eingetragene Marke ist zunächst zehn Jahre geschützt. Der Schutz kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden, solange die Marke aktiv genutzt wird und die Verlängerungsgebühren rechtzeitig entrichtet werden.

Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der Anmeldung. Eine deutsche Markenanmeldung kostet ab ca. 300 Euro für die ersten drei Klassen beim DPMA. Eine EU-Markenanmeldung ist teurer, da sie Schutz in allen EU-Ländern bietet. Hinzu kommen ggf. die Kosten für eine professionelle Beratung und Markenrecherche.

Eine Markenrecherche ist unerlässlich, um zu prüfen, ob bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind. Dies kann im Markenregister des DPMA oder bei europäischen und internationalen Markenämtern erfolgen. Ein Anwalt kann eine umfassendere Recherche durchführen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn Dritte Ihre Marke ohne Erlaubnis für ähnliche Waren oder Dienstleistungen nutzen. Sie haben das Recht, gegen diese Nutzung vorzugehen – durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder Schadenersatzforderungen. Eine anwaltliche Beratung hilft, die geeigneten Schritte einzuleiten.

Bei einer Ablehnung durch das Markenamt haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder gegebenenfalls eine Markenänderung vorzunehmen. Es ist ratsam, die Ablehnungsgründe zu prüfen und ggf. mit Unterstützung eines Anwalts die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

Ja, mit einer internationalen Markenanmeldung (über die WIPO) können Sie Ihre Marke in mehreren Ländern gleichzeitig schützen lassen. Alternativ ist auch die Anmeldung einer Unionsmarke möglich, die in allen EU-Staaten gilt. Ein Experte kann Sie dabei unterstützen, die beste Strategie für Ihre internationalen Märkte zu entwickeln.

Um Ihren Markenschutz aufrechtzuerhalten, müssen Sie sicherstellen, dass die Marke regelmäßig verwendet wird und Verlängerungsgebühren fristgerecht gezahlt werden. Zudem kann ein Monitoring sinnvoll sein, um potenzielle Markenverletzungen frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Beiträge zum Markenrecht

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