Urheberrecht
Ob Fotos, Texte, Musik, Firmenprodukte oder Geschäftsunterlagen – Urheberrechtsschutz kann schon sehr früh entstehen. Dazu bedarf es keiner Registrierung oder Anmeldung. Jeder Urheber kann sofort gegen unerlaubte Nutzungen vorgehen. Gleichzeitig läuft jeder Nutzer eines Werkes genau aus diesem Grund schnell Gefahr, eine urheberrechtliche Abmahnung zu erhalten. Wer Rechte früh klärt und Verträge sauber aufsetzt, kommt in diese Lage in aller Regel nicht.
Unsere Leistungen im Urheberrecht

Fotorecht
Fotorecht ist unser Schwerpunkt, aus der täglichen Praxis und als Gründer von rechtambild.de. Wir setzen Lizenzansprüche durch, wehren Bildabmahnungen ab und sichern die rechtssichere Bildnutzung, bevor daraus eine Forderung wird.
Bildrechte klären
Herkunft, Lizenzumfang und Urhebernennung prüfen
Lizenzansprüche durchsetzen
Von der Beweissicherung bis zum Schadensersatz
Abmahnung im Fotorecht
Wenn eine Bildagentur Ansprüche geltend macht
Fotografen- und Bildlizenzverträge
Nutzungsrechte, Bearbeitung und Model-Release regeln
Recht am eigenen Bild
Personenfotos veröffentlichen oder entfernen lassen

Rechte und Verträge gestalten
Auch ohne Registrierung lohnt es sich, Rechte, Verträge und Nachweise früh sauber aufzusetzen. Das entscheidet später über Verwertbarkeit, Vergütung und Durchsetzbarkeit. Wie teuer eine fehlende Nachvergütungsregel werden kann, zeigt der Streit um „Hinterm Horizont“ vor dem OLG Hamburg.
Nutzungsrechte und Lizenzverträge
Umfang, Exklusivität und Bearbeitung rechtssicher einräumen
Verträge mit Kreativen
Agenturen, Designer und Freelancer, samt Quelldateien
Nutzungsbedingungen und AGB
Für Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten
Angemessene Vergütung
Ansprüche nach §§ 32 ff. UrhG durchsetzen oder abwehren
Urheberschaft dokumentieren
Metadaten, Rohdaten und Zeitstempel richtig einsetzen

Werke nutzen und verwerten
Wer fremde Werke einsetzt oder eigene verwertet, muss Rechte klären, Lizenzen verwalten und neue Entwicklungen wie KI im Blick behalten. Was der BGH derzeit zum KI-Training mit geschützten Fotos verhandelt und warum das Kraftwerk-Sample als Pastiche durchging, lesen Sie im Blog.
Rechteklärung vor der Nutzung
Musik, Texte, Schriften und Software rechtssicher einsetzen
Lizenzmanagement
Rechte einkaufen, verwalten und im Streitfall belegen
Verwertungsgesellschaften
GEMA, GVL, VG Wort und VG Bild-Kunst
Urheberrecht und KI
Training, Output und Nutzung KI-generierter Werke

Rechte durchsetzen
Plagiate und unerlaubte Nutzungen richten echten Schaden an. Wir gehen strukturiert und verhältnismäßig vor und sagen offen, wenn sich ein Verfahren wirtschaftlich nicht lohnt.
Abmahnung aussprechen
Außergerichtlich vorgehen nach § 97a UrhG
Auskunft und Schadensersatz
Umfang und Höhe der Ansprüche ermitteln
Beweissicherung
Die beanstandete Nutzung gerichtsfest dokumentieren
Gerichtliche Verfahren
Einstweilige Verfügung und Hauptsache

Ansprüche abwehren
Wer eine Abmahnung erhält, muss schnell und richtig reagieren. Wir prüfen die Forderung, weisen Unberechtigtes zurück und begrenzen Ihre Kosten.
Schreiben prüfen lassen
Ersteinschätzung zu Anfrage oder Abmahnung
Filesharing-Abmahnung
Sekundäre Darlegungslast und die zwei Verjährungsfristen
Modifizierte Unterlassungserklärung
Umfang begrenzen, Wiederholungsgefahr ausräumen
Verteidigung vor Gericht
Wenn Klage oder Verfügung zugestellt wurde
Warum das Fotorecht bei uns im Mittelpunkt steht
Das Fotorecht ist der Bereich des Urheberrechts, aus dem diese Kanzlei kommt: Dennis Tölle und Florian Wagenknecht haben das Online-Magazin rechtambild.de gegründet und begleiten seit Jahren Fotografinnen, Fotografen, Agenturen und Verlage, sowohl bei der Durchsetzung von Lizenzansprüchen als auch bei der Abwehr von Bildabmahnungen. Was dort an Rechtsprechung entsteht, fließt unmittelbar in die Beratung ein. Wer bei KI-bearbeiteten Fotos die Beweislast trägt, hat zuletzt das LG Frankfurt geklärt.
Für Verträge gilt dabei ein einfacher Grundsatz: Musterformulierungen und fremde Vertragswerke passen selten auf den eigenen Fall, weshalb wir Lizenz- und Nutzungsverträge aus dem konkreten Vorhaben heraus entwerfen und prüfen, nicht aus einer Vorlage.
Unsere Kanzlei sitzt in der Kaiserstraße 1a in Bonn. Von hier aus vertreten wir Fotografinnen und Fotografen, Agenturen, Verlage und Unternehmen im gesamten Bundesgebiet, sowohl bei der Durchsetzung eigener Rechte als auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Ein erstes Gespräch führen wir in Bonn oder per Videokonferenz, je nachdem, was Ihnen zeitlich passt.
Häufige Fragen im Urheberrecht
Wann ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?
Der Schutz entsteht in dem Moment, in dem eine persönliche geistige Schöpfung geschaffen wird, § 2 Abs. 2 UrhG. Eine Anmeldung, eine Registrierung oder ein Copyright-Vermerk sind dafür nicht nötig. Entscheidend ist, dass die Gestaltung einen eigenen schöpferischen Spielraum erkennen lässt; rein handwerkliche oder technisch vorgegebene Ergebnisse fallen heraus. Bei Fotografien greift daneben der Leistungsschutz für Lichtbilder, § 72 UrhG, sodass auch einfache Aufnahmen geschützt sind. Wo die Grenze bei Gebrauchsgegenständen liegt, hat der BGH am USM-Haller-Möbel gezogen.
Wie lange dauert der urheberrechtliche Schutz?
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers, § 64 UrhG. Bei mehreren Miturhebern zählt der Tod des Letztversterbenden, § 65 UrhG. Für Lichtbilder ohne Werkqualität gilt eine kürzere Frist von fünfzig Jahren ab Erscheinen, § 72 Abs. 3 UrhG. Nach Ablauf ist die Nutzung frei, wobei Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen und Rechte an einer Bearbeitung davon unberührt bleiben.
Ich habe eine Abmahnung wegen eines Fotos erhalten. Was ist jetzt wichtig?
Die gesetzte Frist läuft in aller Regel kurz, weshalb Sie sie ernst nehmen sollten, auch wenn Sie den Vorwurf für unberechtigt halten. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig weiter gefasst als der Vorwurf und bindet Sie dauerhaft samt Vertragsstrafe, sodass sie nicht ungeprüft unterschrieben werden sollte. Sinnvoll ist, zuerst Berechtigung, Rechtekette und Höhe der Forderung zu prüfen und die Frist gegebenenfalls verlängern zu lassen. Die ersten sieben Schritte nach einer Abmahnung stehen in unserer Übersicht zur Abmahnung im Urheberrecht; ob der Abmahnende seine Rechteinhaberschaft belegen muss, hat das LG Frankfurt entschieden.
Was kostet die unberechtigte Nutzung eines Fotos?
Der Schadensersatz wird meist nach der Lizenzanalogie berechnet, § 97 Abs. 2 UrhG: Maßstab ist, was vernünftige Vertragsparteien für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Die Bildhonorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing dienen dabei als Anhaltspunkt, werden von den Gerichten aber unterschiedlich gehandhabt. Fehlt die Urheberbenennung, kommt ein Zuschlag in Betracht, weil auch das Benennungsrecht verletzt ist, § 13 UrhG. Konkrete Beträge aus der Rechtsprechung, etwa 2.875 Euro für zwei Fotos, haben wir gesammelt; in der Podcastfolge „Wenn Bilder teuer werden“ erklären wir die Berechnung.
Darf ich fremde Inhalte mit Quellenangabe verwenden?
Die Quellenangabe ersetzt die Erlaubnis nicht. Ohne Nutzungsrecht bleibt die Verwendung eine Verletzung, auch wenn Urheber und Fundstelle genannt sind. Die gesetzlichen Schranken helfen nur in engen Grenzen: Das Zitatrecht setzt voraus, dass Sie sich mit dem Zitat inhaltlich auseinandersetzen und es dem eigenen Text dient, § 51 UrhG. Ein Bild als bloße Illustration ist deshalb kein Zitat.
Wem gehören die Rechte an Arbeitsergebnissen von Mitarbeitern und freien Auftragnehmern?
Urheber bleibt stets die Person, die das Werk geschaffen hat; übertragen werden können nur Nutzungsrechte. Bei Angestellten räumt § 43 UrhG dem Arbeitgeber die Rechte ein, soweit sich das aus dem Arbeitsverhältnis ergibt, was in der Praxis regelmäßig zu Streit über den Umfang führt. Bei freien Auftragnehmern gilt ohne ausdrückliche Regelung nur der Vertragszweck, § 31 Abs. 5 UrhG, sodass eine schriftliche Rechteeinräumung angezeigt ist.
Ihre Ansprechpartner im Urheberrecht
Dennis Tölle
Partner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Florian Wagenknecht
Partner & Fachanwalt für Urheber- & Medienrecht
Isabelle Gräfin von Buquoy
Rechtsanwältin
Ihre Anfrage im Urheberrecht
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KI-Werbung ist erlaubt, aber nicht risikofrei. Was seit dem 2. August 2026 gilt.