Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Cannabis im (Online)Handel 

Um die Legalisierung von Cannabis herrscht eine große gesellschaftliche Debatte in Deutschland derzeit. In diesem Beitrag möchten wir verschiedene Facetten von Cannabis und dessen Derivaten beleuchten, den aktuellen rechtlichen Stand erörtern und einen Blick auf die geplanten Änderungen in der Gesetzgebung werfen.

Worum geht es? 

Cannabis, auch bekannt als Hanf, ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse. Verschiedene Teile dieser Pflanze werden für unterschiedliche Produkte verwendet. So besteht Marihuana aus den getrockneten Blüten und Blättern der weiblichen Cannabispflanze. Der „problematische“ Bestandteil der weiblichen Cannabispflanze ist THC (Tetrahydrocannabinol), der psychoaktive Wirkstoff. Haschisch, bekannt für seinen hohen THC-Gehalt, wird dabei aus dem Harz der Pflanze hergestellt. Ein weiteres signifikantes Derivat ist CBD (Cannabidiol), ein nicht psychoaktiver Wirkstoff, der aus der weiblichen Hanfpflanze stammt. CBD ist derzeit weitverbreitet, hinsichtlich der Verfügbarkeit in verschiedenen Produkten, denen häufig beruhigende oder anderweitig gesundheitsfördernde Wirkungen nachgesagt wird. Die Produktpalette reicht dabei von Speiseölen bis hin zu Shampoo. 

Der aktuelle Stand

In Deutschland ist der Umgang mit Cannabis durch strikte Regelungen reglementiert, insbesondere im Bereich der Lebensmittel. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin hat spezifische THC-Richtwerte für verschiedene Nahrungsmittel festgesetzt. Während also THC derzeit als Betäubungsmittel gilt und oberhalb dieser Richtwerte gar nicht vertrieben oder dahingehend absichtlich angebaut werden darf, ist die Handhabung von CBD-Produkten nicht so eindeutig. Das liegt daran, dass CBD, im Gegensatz zu THC, gerade keine psychoaktive Wirkung hat und damit kein Betäubungsmittel ist. CBD-Produkte werden unter der Novel-Food-Verordnung als „neuartige Lebensmittel“ kategorisiert, die eine spezielle Zulassung benötigen, um vermarktet zu werden. Auch im Bereich der Kosmetik und Arzneimittel gelten spezifische Vorschriften, die den Einsatz von Cannabisbestandteilen in diesen Produkten regeln.

Geplante Änderungen im Cannabisgesetz

Derzeit bedeutende Änderungen in Bezug auf den Umgang mit Cannabis. Unter anderem sollen die Konsumverbotszonen gelockert werden, sodass der Konsum von Cannabis in einem größeren Abstand von Schulen und Spielplätzen erlaubt sein wird. Zudem wird der Eigenanbau von Cannabis erleichtert, indem die erlaubte Menge von 25 Gramm auf 50 Gramm erhöht wird. Bei der Überschreitung der Besitzgrenzen sollen die Strafen gemildert werden. Es gibt härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger, insbesondere bei der gewerbsmäßigen Abgabe an diese. Zudem sind Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung geplant, um die Folgen des gelegentlichen Konsums von Cannabis zu mildern.

Die wichtigste Änderung bestehen jedoch in der so benannten „Legalisierung“. Einerseits soll der Eigenanbau von bis zu drei lebenden Cannabis-Pflanzen erlaubt sein, andererseits soll der Anbau von Cannabis in dafür vorgesehenen Vereinen oder Genossenschaften möglich sein. Gerade letzteres führt derzeit zu Diskussionen und Sorge. Jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut des vorliegenden Entwurfs bestehen jedoch erhebliche Einschränkungen dieser „Cannabis-Clubs“. Zunächst dürfen die Vereinigungen in keinem Fall einem gewerblichen Vertrieb von Cannabis dienen. Vielmehr soll es so aussehen, dass Cannabis nur durch die Mitglieder des Vereins oder der Genossenschaft angebaut und konsumiert werden darf. Darüber hinaus besteht ebenfalls eine Konsumverbotszone gerade für die Örtlichkeit, wo der Verein oder die Genossenschaft ansässig ist. Mithin kann keinesfalls von einer umfangreichen oder vollkommenen Legalisierung die Rede sein.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass einerseits eine Legalisierung des Anbaus von Cannabis in gewissem Umfang vor der Tür steht. Andererseits werden jedoch die bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich eines Vertriebs von CBD-Produkten nicht angegangen. Derzeit dürfen nur Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel aus den Samen der Cannabispflanze vertrieben werden. Zudem ist der Vertrieb von verarbeiteten Produkten erlaubt, sofern diese nicht zu Rauschzwecken missbraucht werden können – dazu zählen beispielsweise Papier oder Textilien. Jedoch soll ein umfangreicher Schutz für Minderjährige, insbesondere durch die Konsumverbotszonen, gewährleistet werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf die Gesellschaft und den Umgang mit Cannabis auswirken werden.

Shownotes

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Transkript der Folge

Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht. Herzlich willkommen im neuen Jahr. Alles Gute.

An gewohnter Stelle sind wieder Marvin Erifei, das ist mein Name, und Dennis Hölle, das ist mein Name. Wir starten in das neue Jahr neben den guten Wünschen für alle Hörerinnen und Hörer mit einem Thema, das wir, ehrlich gesagt weiß ich gar nicht so ganz genau, wie das bei uns auf der Liste gelandet ist, wahrscheinlich durch die politische und gesellschaftliche Diskussion, in der das irgendwie aufgetaucht ist und die uns dazu bewogen hat, mal zu schauen, was es denn rechtlich aktuell und künftig damit auf sich haben wird. Und zwar geht es um Cannabis im Online-Handel. Genau, und vielleicht kann man auch direkt, weil du es ja so schön eingeleitet hast mit der politischen, schrägstrich gesellschaftlichen Diskussion, kann man auch direkt vorwegnehmen, wir wollen uns nicht beteiligen an einer politischen Diskussion, ob das jetzt sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, dass Cannabis legalisiert wird oder wie es legalisiert wird, das ist eigentlich gar nicht so richtig Inhalt unseres Podcasts.

Das ist auch nicht Inhalt dieses Podcasts generell. Wir wollen ja nicht irgendwelche politischen Diskussionen unterfüttern oder anstreben. Was wir machen wollen, ist uns die rechtliche Lage anschauen und sie möglichst nahe bringen. Dafür müssen wir aber erstmal anfangen mit dem, was sozusagen vorher war, so ein bisschen, auch angucken, vielleicht auch ein paar Begriffe klären, das werden wir ganz zu Beginn machen, also ein bisschen klären, was ist eigentlich Cannabis, was ist daran problematisch, also welche Wirkstoffe gibt es da, da muss man nämlich unterscheiden und wenn wir uns das angeguckt haben, dann gucken wir uns den Ist-Zustand an, da gibt es ja diese sogenannten CBD-Produkte, schauen wir uns an, wie die erlaubt sind oder ob die eigentlich überhaupt erlaubt sind.

Und dann zu guter Letzt schauen wir uns auch noch an, wie sozusagen die Gesetzeslage sich ändern soll hinsichtlich des Anbaus oder der sogenannten Legalisierung von Cannabis. Und ja, von meiner Seite war es das mit dem Disclaimer. Ich glaube, wir können starten, oder? Ja, das finde ich gut.

Dann steigen wir auch gleich da ein, wo es vielleicht am undurchsichtigsten ist, weil ich jedenfalls auch bei der Recherche zur Folge und generell immer sehr vielen Begrifflichkeiten über den Weg laufe. Und da ich weder Biologe noch Chemiker noch sonst was bin, musste ich mich da erstmal ein bisschen schlau machen, was quasi hinter welchem Begriff steckt. Also wir haben so ein paar Begriffe rausgesucht, die wir mal kurz erläutern wollen, die im Zusammenhang mit Cannabis auftauchen. Und da fängt es eben schon an.

Cannabis selbst ist, meine ich, äquivalent zum Begriff Hanf und bezeichnet letztlich nur eine Gattung von Pflanzen. innerhalb der gesamten Hanfgewächse. Also es gibt diverse Hanfgewächse und Cannabis oder Hanf sind eben eine Gattung. So, damit ist aber erstmal noch nicht viel ausgesagt.

Es ist so, dass ein Begriff, der da auch immer im Zusammenhang fällt, ist der Begriff Marihuana. Und das ist aber letztlich ein, wenn man so will, ein Unterbegriff, weil eben aus den weiblichen Cannabispflanzen, beziehungsweise aus den getrockneten Blüten und Blättern dieser weiblichen Cannabis-Pflanze, Marihuana hergestellt wird. Genau, und das ist sozusagen die Droge, die dann geraucht oder anderweitig zu sich genommen werden kann. Und die ist psychoaktiv aufgrund des Wirkstoffes THC.

Das ist sozusagen der nächste wichtige Begriff. THC ist dieser Wirkstoff, der eben nur in der weiblichen Cannabis-Pflanze, zumindest in einer erheblichen Menge drin ist und dieser Wirkstoff ist halt eben psychoaktiv. Das bedeutet einfach nur, dass er eine Auswirkung hat auf die Psyche. Ganz im Gegensatz zu CBD, das ist die Abkürzung für Cannabidiol, ist ebenfalls ein Wirkstoff, wird ebenfalls aus der weiblichen Haarpflanze gewonnen, ist aber eben nicht psychoaktiv und deswegen mit Vorsicht zu genießen erlaubt.

Dazu kommen wir gleich noch. Und genau, das sind sozusagen die zwei Wirkstoffe, die aus der Hanfpflanze beziehungsweise aus der weiblichen Cannabispflanze gewonnen werden. Wir werden jetzt im weiteren Verlauf, denke ich, häufiger den Begriff Cannabis verwenden. Das liegt auch einfach nur daran, dass sozusagen die neue Gesetzesänderung beziehungsweise dieses neue Gesetz zur Legalisierung von Cannabis selber eigentlich ständig diesen Begriff Cannabis verwendet.

An einigen Stellen werden wir aber auch wieder auf den Wirkstoff THC zurückkommen, einfach nur, weil das sozusagen der relevante Maßstab ist, also wie viel THC sich in irgendeinem Produkt befindet. Das ist sozusagen ein wichtiger Richtwert, an dem man die Legalität eines Produktes bewerten kann. Ja, genau. Ein Begriff, der gelegentlich noch fällt, den wir noch nicht genannt haben, Das ist Haschisch.

Das ist letztlich ein aus dem Harz gewonnener Wirkstoff. Oder nicht Wirkstoff, sondern der, die das Haschisch wird, aus dem Harz der Pflanze erzeugt und hat eben besonders hohen THC-Gehalt. Das spielt jetzt hier in der rechtlichen Bewertung bei uns erstmal keine Rolle. Weil, wie du gesagt hast, kommt es eben auf die, wenn überhaupt, auf die Frage an, wie hoch ist die Konzentration von THC da drin.

und daran macht sich in manchen Fällen etwas fest. Und genau, wir werden auch da im weiteren Verlauf nicht weiter darauf eingehen, weil sich zumindest meiner Kenntnis nach an der Illegalität, also an dem Verbotensein von Haschisch nichts ändern wird. Da wird es keine Legalisierung geben. Die Legalisierung bezieht sich ganz strikt eigentlich nur auf Cannabis mit sozusagen geringeren, wesentlich geringeren THC-Gehalten.

Gut, dann würde ich sagen, begrifflich haben wir es geklärt. Also ich sage mal jetzt so allzu sehr in die Tiefe gehen, hilft uns weder rechtlich noch tatsächlich. Aber damit man da nicht allzu sehr durcheinander kommt, ist das, glaube ich, nicht schädlich. Dann schauen wir uns doch einfach mal an, wie sieht denn der aktuelle Stand oder wie sieht die aktuelle Gesetzeslage aus rund um Cannabis?

Wenn ich jetzt zum einen den Handel betrachte, das heißt also, ich möchte selber damit handeln, dann gibt es diverse Aspekte, die man berücksichtigen muss. Man kann das vielleicht so ein bisschen einteilen danach, in welcher Form eben ein Handel stattfindet, oder nicht der Handel stattfindet, sondern in welcher Form sich das Produkt vertrieben werden soll. Da haben wir jetzt mal so ein bisschen eingeteilt in Lebensmittel, das ist sicherlich ein Teil, der auch am Markt stark zu finden ist, dann Arzneimittel und auch Kosmetikprodukte. Vielleicht kannst du einleiten zu den Lebensmitteln kurz was sagen.

Ja, also Stand jetzt zumindest ist es noch so, dass wenn gewisse THC-Richtwerte für Lebensmittel überschritten werden, dann ist dieses Lebensmittel nicht mehr erlaubt, also dann darf ich das einfach nicht mehr vertreiben, beziehungsweise eigentlich auch schon gar nicht herstellen. Wir haben uns da drei rausgesucht, das ist dann einmal für alkoholische, beziehungsweise nicht alkoholische Getränke, wenn ein THC-Richtwert von 5 µg pro Kilogramm überschritten wird, dann ist dieses Produkt verboten. Für Speiseöle ist es 5000 µg pro Kilogramm und für alle anderen Lebensmittel sind es 150 µg pro Kilogramm. Also das sind sozusagen jetzt diese THC-Richtwerte.

Vielleicht direkt einmal zur Erinnerung, es ist knappe drei Minuten her, sehe ich auf meinem Timer hier, THC ist eben dieser psychoaktive Wirkstoff in der weiblichen Cannabispflanze. Das heißt, wenn diese THC-Richtwerte überschritten werden, dann ist es nicht erlaubt. Alles, was darunter ist, ist in Ordnung. Das bedeutet wiederum, dass wenn ich ein sogenanntes CBD-Öl, was es ja so auf dem Markt auch teilweise gibt, anbiete, dann muss ich mich darum kümmern, dass es als Speiseöl zum Beispiel deklariert ist, dann muss ich mich darum kümmern, dass dieses CBD-Öl einen THC-Wert von unter 5000 µg pro kg aufweist.

Die Menge an Cannabidiol, also CBD, in diesem Speiseöl ist für die Legalität dieses Speiseöls wiederum eigentlich egal. Denn, einfacher Grund, auch vier Minuten jetzt inzwischen her, CBD wiederum ist nicht psychoaktiv und deswegen eigentlich nicht sozusagen für uns als Gesetzgeber ein interessanter Anknüpfungspunkt. Wir haben eigentlich keine Bedenken, in erster Linie zumindest haben wir keine Bedenken daran, CBD auf dem Markt zu haben, weil es sozusagen da keine Gefahr gibt, wie sie von THC als psychoaktiven Wirkstoff ausgeht. Ja, dazu vielleicht noch kurz diese Richtwerte sind schon vor langer Zeit festgelegt worden vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin im BGVV.

Das gibt es in der Form gar nicht mehr. Das ist aufgegangen in einer Unterbehörde des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Und diese Werte gelten aber immer noch so, ja, die werden immer noch aktuell auch verwendet als Richtwerte eben für diese Fragen. Unabhängig davon muss man aber auch sagen, dass es weitere Vorgaben, insbesondere Verordnungen europäischer Natur gibt.

Und da kommt als erstes, oder spielt jedenfalls hier bei Lebensmitteln eine große Rolle, die sogenannte Novel Food Verordnung. Das ist eine Verordnung, die sich mit sogenannten neuartigen Lebensmitteln beschäftigt. Und die dürfen nach dieser Verordnung eben nur in Verkehr gebracht werden, ergo verkauft werden, oder eben in dem Fall dann auf Lebensmitteln verwendet werden, wenn sie entweder zugelassen sind oder in einer bestimmten Liste enthalten sind, die die EU-Kommission erstellt hat. Und grundsätzlich fragt man sich natürlich, was ist jetzt ein neuartiges Lebensmittel?

Da sagt man, dass das Lebensmittel sind, die vor Mitte 1997 nicht im nennenswerten Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verkehr verwendet wurden. Also das ist herauszufinden, was das dann ist. Es gibt aber gerade im Bereich oder im Zusammenhang mit CBD-Produkten eben die relativ klare Auffassung, dass es sich bei diesen CBD-Produkten eben um ein sogenanntes neuartiges Lebensmittel handelt, weil das vor diesem Datum eben konkret der 15. Mai 1997 nicht nennenswert in der EU zum Verzehr verwendet wurde.

Es ist die Frage, ob das jetzt der Fall ist, aber darauf kommt es in dem Fall nicht an. Es gibt in dieser Verordnung auch ganz konkrete Beschreibungen dazu, was für Lebensmittel unter diese neuartigen Lebensmittel fallen. Da sind viele Sachen bei, die überhaupt nichts mit CBD zu tun haben. Da sind so Molekularprodukte oder ich sag mal so Lebensmittel, die irgendwie mit veränderter Molekularstruktur erstellt worden sind.

Irgendwelche Pilze aus Tieren oder aus Teilen von Tieren, irgendwelche Nanomaterialien, also schon relativ technisch fortschrittlich formuliert. Das hat jetzt aber nicht zwingend was mit CBD zu tun. Es ist aber so, dass in dem Fall ist es eine andere Behörde, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die haben das insofern eingeschätzt und gehen davon aus, dass es sich bei sämtlichen CBD-Produkten um sogenannte Novel-Food-Produkte handelt.

Und das wird im Moment, jedenfalls soweit ich das bei der Recherche sehen konnte, auch von der Rechtsprechung gestützt. Die Rechtsprechung sagt auch, wenn es sich um ein sogenanntes CBD-Produkt handelt oder ein CBD-Lebensmittel, dann fällt das unter die Novel Food Verordnung. Das bedeutet in der Folge, dass ein solches neuartiges Lebensmittel nur auf den Markt gebracht werden kann, wenn es dafür eine Zulassung gibt. Und da gibt es auch schon Zulassungsanträge, die gestellt worden sind.

Allerdings ist es so, dass wohl, also jedenfalls auch hier muss ich mich dann auf eine Pressemitteilung beziehen vom BVL, also von dem eben schon zitierten Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, die sagen, dass denen keine Fallgestaltung bekannt ist, nachdem CBD in Lebensmitteln verkehrsfähig wäre. So, was ja eine ganz interessante Aussage ist. Was ja auch eigentlich dahingehend interessant ist, vielleicht muss man hier einmal ganz kurz unsere Hörerinnen und Hörer abholen und sozusagen darstellen, was CBD-Produkte sind und vielleicht auch so ein bisschen erklären, dass die ja schon existieren und sogar auch im Verkehr sind. Also wenn das BVL das sozusagen so gesagt hat, dann könnt ihr das gerne machen.

Derzeit aber frei verfügbar sozusagen kann man CBD-Produkte kaufen. Und zwar CBD-Produkte können alles Mögliche sein, wo irgendwie CBD reingetan wird. Meistens mit der Begründung, dass CBD einen gewissen positiven Effekt auf die Psyche haben soll, also zum Beispiel gegen Depressionen helfen soll oder sowas. Und da gibt es zum Beispiel CBD-Öle, die man zu sich nimmt mit Essen oder auch pur.

Dann gibt es CBD-Seifen als Kosmetikprodukte, da kommen wir auch gleich noch zu. Es gibt echte Arzneimittel natürlich auch, die CBD enthalten, die bei Depressionen sogar verschrieben werden können. kommen wir auch gleich noch zu. Das heißt, wir haben eine ganze Bandbreite an CBD-Produkten, die momentan schon auf dem Markt verfügbar sind.

Unseres Wissens nach haben die alle, obwohl sie sozusagen die Lebensmittel von diesen CBD-Produkten, obwohl sie eigentlich ein neuartiges Lebensmittel sind, nach dieser Novel Food-Verordnung, haben sie keine Zulassung und sollten eigentlich nicht auf dem Markt sein oder dürften vielleicht sogar eigentlich nicht auf dem Markt sein oder frei verfügbar sein. Und mit der Konsequenz, da gibt es auch zahlreiche Dokus zu, möchte ich eigentlich auch nicht weiter ausführen, nur kurz erwähnt haben, dass sozusagen teilweise dann auch diese Shops, in denen das dann verfügbar ist, geschlossen werden, beziehungsweise dann sozusagen die Verfügung bekommen, dass sie dieses Inverkehrbringen von weiteren CBD-Produkten unterlassen sollen. Da muss man also sozusagen mit Vorsicht genießen. Was aber auch wichtig ist, sozusagen noch zu sagen ist, ist die Einzelperson, der Verbraucher, die Verbraucherin, die jetzt ein CBD-Produkt kauft, macht sich nicht dadurch strafbar, dieses CBD-Produkt zu besitzen oder zu sich zu nehmen.

Das ist kein Problem. Das Problem könnte nur sozusagen an der Stelle entstehen, wo das in Verkehr bringen eine Frage ist. Ja, genau. Das werde ich wahrscheinlich jetzt noch häufiger sagen, aber es ist kompliziert.

An der Stelle, genau, da wollen wir das in Verkehr bringen, auch tatsächlich so erstmal stehen lassen, weil neben dem Punkt, dass ich diese Sachen eben verkaufe, als eine Form des Inverkehrbringens, geht es nicht nur darum bei der rechtlichen Bewertung, sondern eben auch um die Frage, wie ich das Ganze bewerbe. Das heißt also, wie ich eben mit diesem Produkt in Anführungsstrichen öffentlich umgehe. Und da sind im Wesentlichen die Vorgaben der Health Claims Verordnung zu berücksichtigen. Auch das ist eine europäische Verordnung, die reglementiert, wie ich Angaben machen darf oder nicht darf, die einen Wirkungszusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder Standteil eines Lebensmittels und der Gesundheitsförderung tätige.

Es ist nämlich so, dass es grundsätzlich verboten ist, gesundheitsbezogene Angaben zu machen, wenn sie denn nicht explizit zugelassen sind. Dann gibt es auch eine Ausnahme. Aber grundsätzlich ist es so, dass solche Aussagen, die irgendwie behaupten, dass das besonders wohltuend ist für Körper und Geist oder für, weiß ich nicht, ich kann mit diesem Mittelchen, eine Ahnung, das ist gut gegen Akne, das ist gut gegen Haarausfall, das ist gut gegen, es gibt ja alle möglichen Sachen, die da manchmal behauptet werden. Und das gilt für alle Lebensmittel erst einmal.

Darunter fallen dann aber eben auch zum Beispiel CBD-Produkte, bei denen ich ganz besonders aufpassen muss, wenn ich da eben sage, okay, dieses CBD-Produkt, das wirkt irgendwie gut auf die Psyche, es ist irgendwie gegen Depressionen. Immer wenn ich damit eine Gesundheitsförderung behaupte oder auch nur andeute, das ist also in dem Bereich ist man schnell, muss man davon ausgehen, dass das erst einmal unzulässig ist, wenn es nicht explizit zugelassen ist oder wenn es eben unter bestimmte Ausnahmen fällt, die aber nur sehr schwer zu erreichen sind. Genau und hier muss man vielleicht auch nochmal sozusagen spezifisch auf die CBD-Produkte, um da spezifisch drauf einzugehen, muss man vielleicht auch noch erwähnen, dass da die Forschungslage relativ unklar ist. Also ich habe mich in der Vorbereitung zu dieser Folge ein bisschen damit beschäftigt, habe ein paar Dokus geschaut und was gelesen und so wie ich das jetzt überblicken konnte und so wie da die Meinung ist, ist die Sache noch relativ unklar oder wie du es ausdrücken würdest, kompliziert.

Und es ist einfach noch nicht wirklich klar, in welcher Weise CBD-Produkte wirken und in welcher Weise sie eben nicht wirken und auch in welcher Weise sie möglicherweise negativ wirken. Also die Forschungslage, um das zusammenzufassen, zu CBD-Produkten oder zu CBD generell ist einfach noch in ihren Kinderschuhen und solange das der Fall ist, ist es eben auch schwierig, eine gesundheitsfördernde Behauptung aufzustellen, die auch wirklich stimmt. Und dann greift halt gerade diese Health Claims Verordnung und sagt, naja, dann mach das nicht. Und das auch ehrlich gesagt zu Recht, denn wir müssen schon sehr vorsichtig damit sein und das ist ja sozusagen Zweck dieser Health Claims Verordnung, ist es ja die Verbraucherinnen und Verbraucher davor zu schützen, dass sie etwas kaufen in der Hoffnung, dass es ihnen damit besser geht in irgendeiner Form, ihre Gesundheit fördert und dann ist das möglicherweise gar nicht der Fall und sie verlassen sich aber darauf.

Und das soll ja eben verhindert werden und in der Hinsicht greift die sozusagen ein und da muss man ganz ehrlich sagen, also häufig sieht man Angebote von CBD-Produkten im Internet und da wird sehr oft mit einer gesundheitsfördernden Wirkweise dieser CBD-Produkte geworben und das ist auf jeden Fall kritisch zu beobachten. Ja, das ist so ein bisschen Nahrungsergänzungsmittel vor Augen, die ja auch, also ja, Nahrungsergänzungsmittel können sinnvoll sein, aber, und das ist ja nun dann der Satz, auch den man immer regelmäßig liest, ersetzen keine ausgewogene und gesunde Ernährung. Also ich kann nicht mit Nahrungsergänzungsmitteln ersetzen, dass ich zwischendurch vielleicht nochmal einen Apfel esse und mir die Wirkstoffe, die mein Körper braucht, eben so zuführe. Und die gesetzliche Ausnahme, die du eben angesprochen hast, ist eben die, dass genau solche allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweise erbracht werden können.

Das heißt, man kommt auch gerade in der Praxis ganz unabhängig von CBD-Produkten immer dazu, wenn es irgendeine Andeutung von gesundheitsfördernden Wirkungen bei einem Produkt gibt, kommt man immer dahin, dass man also entweder, muss man es in dieser Liste, die da aktualisiert wird von der EU-Kommission, findet, dass in den wenigsten Fällen so ist, Oder man muss eben irgendwelche anerkannten wissenschaftlichen Nachweise erbringen. Und diese Nachweise muss derjenige erbringen, der die Behauptung aufstellt. Und das ist, das muss man ganz klar sagen, einfach schlichtweg für das Gros der Anbieter gar nicht möglich. Also allein der Aufwand für das Betreiben einer solchen Studie, es reicht nicht.

Ich habe mal von einem amerikanischen Arzt gelesen, der vor 20 Jahren in einer Studie das und das gesagt hat, das ist eben nicht ausreichend. Und deswegen, da muss man in der Praxis mit solchen Angaben super vorsichtig sein. Ja, jetzt könnte man natürlich aber auch zu Recht sagen, naja, ihr lieben Podcaster, es ist ja nun mal so, dass CBD-Produkte aber auch teilweise von Ärzten verschrieben werden. Also wenn beispielsweise irgendwie als eine Form von ergänzendem Schmerzmittel oder irgendwie, ich glaube bei Depressionen wird es teilweise verschrieben, dass man dann ein CBD-Produkt zu sich nehmen soll, wie eine Art als Arzneimittel oder sogar als Arzneimittel.

Das stimmt. Meiner Kenntnis nach ist es aber so, dass diese CBD-Produkte, die sozusagen dann auch in der Apotheke ausgegeben werden auf Rezept, eine wesentlich höhere Konzentration an CBD in sich drin haben, als jetzt zum Beispiel das Speiseöl, das ich frei verfügbar einfach so kaufen kann. Und dass sozusagen diese gesundheitsfördernde Wirkung, die jetzt der Arzt erkannt hat und verschrieben hat, die in dem sehr hochdosierten Produkt drin ist, auch in dem sehr niedrig dosierten Produkt drin ist, das ist eben auch noch ein Punkt, den wir nicht wissen, zumindest nicht ausreichend wissen, dass man dann in der Health Claims Ordnung sozusagen von der geschützt ist oder vor der geschützt ist. Da sind wir, ein wunderbarer Übergang, nämlich aber auch genau da, wo wir irgendwo beim Verkauf als Arzneimittel landen.

Weil diese Produkte, die du eben beschrieben hast, die sind in der Regel keine Lebensmittel oder dürfen in der Regel nicht als Lebensmittel vertrieben werden, weil sie eben, wir haben ja so eine pharmakologische Wirkung und sind deshalb als Arzneimittel einzustufen und sind aber auch vorher, es ist nicht so, dass die frei auf dem Markt verfügbar sind, sondern die sind zum einen durch die, also in dem Fall, das ist das sogenannte BFARM, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, müssen die zugelassen werden und dürfen auch nur dann in Verkehr gebracht werden. Und die sind also nicht frei verfügbar, sondern, wie du es eben gesagt hast, dann kann ein Arzt eine Diagnose stellen und das verschreiben und dann kann ich das in der Apotheke, die es dann wiederum nach entsprechender Zulassung erhält, selber bekommen. Und wenn, weil wir eben über diese Frage der Wirkung etc. gesprochen haben, es muss bei der Zulassung durch das BfArM, muss bereits, oder in diesem Zulassungsverfahren, muss bereits ein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden.

Ansonsten wird das Ding gar nicht zugelassen. Das heißt, der Bereich Arzneimittel ist sehr, sehr, sehr eng begrenzt und ist nicht vergleichbar mit dem, weiß ich nicht, wenn ich irgendwie einen Online-Shop für CBD-Produkte habe, dann bin ich in der Regel nicht im Bereich Arzneimittel, sondern im Bereich Lebensmittel oder wir haben gleich noch ein paar andere Sachen, aber nicht im Bereich Arzneimittel. Ja, und deswegen, also bitte nicht meine Aussagen falsch verstehen. Also es ist, CBD hat eindeutig eine Effekte, Wirkstoff, Wirkung auf den menschlichen Körper und diese können auch positiv sein und sozusagen sinnvoll sein und notwendig sein in bestimmten Situationen.

Es ist nur sozusagen diese Lebensmittel sind mit sehr großer Vorsicht zu genießen, weil sie eben, vielleicht ist das so ein bisschen auch der Knackpunkt, den du gerade erwähnt hast, sie sind weniger reglementiert und weniger überwacht als Lebensmittel, als jetzt als Arzneimittel. Und sobald ich ein CBD-Produkt als Arzneimittel deklarieren möchte und das sozusagen dahingehend in den Verkehr bringen möchte, muss ich sehr viel höhere Hürden nehmen als Anbieter und deswegen kann man sich auch sicherer sein, dass das ein sozusagen in Anführungsstrichen sauberes Produkt ist. Bei den Lebensmitteln, da können viele Sachen zusammenkommen, warum das sozusagen eher mit Vorsicht zu genießen ist. Das bedeutet aber nicht, dass ich jetzt irgendwie all diesen Lebensmitteln ihre Wirkung abspreche.

Es kann sehr gut sein, dass diese auch sehr positive und sehr gesundheitsfördernde Effekte haben. Es ist einfach nur medizinisch bzw. forschungstechnisch nicht so angezeigt, wie es bei den Arzneimitteln ist. Ich muss halt, wenn ich es anbiete, empfiehlt es sich sehr, sehr zurückhaltend zu sein mit solchen Angaben, weil wenn es zum Streit kommt, das ist ja immer so der Punkt, wenn es zum Streit kommt, bin ich derjenige, der irgendwie eine Äußerung tätigt.

Ich muss sie belegen oder ich muss eben dafür sorgen, dass das Ganze schon in einer entsprechenden Liste aufgenommen ist, die als zulässig gilt. Das ist in den wenigsten Fällen der Fall. Also es kommt tatsächlich, das muss man auch sagen, auf jedes Wort an teilweise und die Frage, was versteht der Verkehr darunter, aber da muss man auch sagen, dass Rechtsprechung, Behörden etc., es ist alles sehr restriktiv. Und vielleicht noch ein letzter Punkt von meiner Seite ist, hier kann man ein bisschen einen Zusammenhang oder eine Verknüpfung sehen zu unserer Green Claims-Richtlinienfolge, wo wir ja darüber gesprochen haben, wie sozusagen in Zukunft ökologische Aussagen, also Umweltaussagen wie beispielsweise klimaneutral auf ein Produkt zu schreiben, wie die zu bewerten sind und wie sich da die Rechtslage ändert.

Und da wird es nämlich auch so sein, wie es jetzt sozusagen schon ist nach der Health Claims Verordnung für gesundheitsfördernde Aussagen, wird es auch so sein, dass ich das dann nachweisen muss. Also ich muss sozusagen den Beweis liefern, warum mein Produkt klimaneutral ist und hier ist es halt einfach schon so, ich muss beweisen, warum mein Produkt gesundheitsfördernd ist. Jetzt hast du schon Arzneimittel auch angesprochen. Dann fehlt eigentlich, meiner Auflistung nach, noch eine Produktkategorie und zwar die der Kosmetikprodukte.

Willst du da vielleicht einen Aufschlag machen? Ja. Ist das ein Wink? Nein.

Aber in der Tat, Kosmetikprodukte sind ein Bereich, der gesondert zu behandeln ist, weil er insofern etwas gesondert auch geregelt ist. Also Kosmetikprodukte isst man in der Regel nicht, das heißt es fällt nicht irgendwie unter Lebensmittel und auch die Schwelle zum Arzneimittel ist in der Regel nicht überschritten. Und dementsprechend definiert sich das Ganze auch so ein bisschen so, dass man sagt, okay, wenn ich etwas zur äußeren Anwendung habe, zum Beispiel eine Creme, die ich auf der Haut anwende, dann kann es sich um ein Kosmetikprodukt handeln im Sinne der entsprechenden Verordnung. Wir nennen sie jetzt mal Kosmetikverordnung.

Und danach ist es grundsätzlich untersagt, dass da synthetische oder natürliche Betäubungsmittel drin sind. Und ganz konkret geht es dann darum, kurzer Hin zurück, dass da eben Cannabis, Cannabis-Harz, Cannabis-Extrakte und Cannabis-Tinkturen drin sind. Es ist nicht von CBD gesprochen. Man wird aber wohl, so kann man jedenfalls bestimmte Aussagen und Pressebeteilungen von zuständigen Behörden verstehen, davon ausgehen, dass CBD, auch wenn es nicht ausdrücklich da drin steht, auch darunter fällt.

Das heißt, die dürfen in Kosmetika nicht enthalten sein. Es ist allerdings so, dass die EU-Kommission CBD, also natürliches CBD jedenfalls, also nicht synthetisch gewonnenes zum Beispiel, in ihre Datenbank aufgenommen hat und dem Mittel irgendwelche Wirkfunktionen zuschreibt. Da geht es so ein bisschen um die Frage Hautschutz und ein bisschen Schutz vor frühzeitiger Alterung, also Schutz vor, das soll das Ganze eben ein bisschen dämmen. Aber ob man daraus dann gleich den Schluss zieht, dass das dann bedeuten soll, dass es zulässig ist, es trotzdem in Kosmetikmitteln zu verwenden oder in Kosmetika zu verwenden, das ist jetzt von der Rechtsprechung auch nicht irgendwie schon festgelegt.

Das heißt, die Lage ist da, ehrlich gesagt, noch etwas unsicherer. Wenn ich das vergleiche mit der Anzahl der Produkte, die es gerade im Kosmetikbereich gibt, ist es ein bisschen überraschend. weil, also was du eben schon sagtest, ob das jetzt Cremes sind, ob das Seifen sind, ob das auch Öle, nicht nur im Lebensmittelbereich, sondern eben Öle, die ich auftrage auf die Haut oder irgendwelche Tröpfchen. Oder es gibt ja tausend Sachen, wenn ich in den Bereich komme, dass das als Kosmetikprodukt deklariert werden kann.

Also auch da muss man, das gibt so ein paar Hürden, die man nehmen muss. Zum einen müsste es dann ein Kosmetikprodukt sein. Dann muss man eben die Argumentation führen, dass CBD da nicht rein darf oder eben doch rein darf. Das ist alles relativ unklar.

Wenn man das aber alles bejaht, ich habe also ein Kosmetikprodukt und CBD darf da nicht rein, dann ist die Folge auch relativ klar. Dann darf das nicht vertrieben werden. Da ist die tatsächliche Lage irgendwie eine andere als die strenge rechtliche jedenfalls. Das mag aber auch daran liegen, dass das manchmal Durchsetzungsprobleme gibt und dass es vielleicht auch eine Divergenz zwischen dem europäischen und der deutschen Rechtslage gibt.

Ich meine, man kann am Ende des Tages das auch in gewisser Weise, also diese Verbote sozusagen, die wir jetzt aufgelistet haben, also vielleicht erstmal ganz kurz zusammenfassend, haben wir eigentlich festgestellt, nur unter hohen Einschränkungen ist es theoretisch möglich, CBD-Produkte auf den Markt zu bringen. Einerseits als Lebensmittel, andererseits als Kosmetikprodukt. Als Arzneimittel ist es möglich. Man muss eben die normalen Anforderungen an ein Arzneimittel und die normalen Prüfprozesse sozusagen durchlaufen.

Da ist es sozusagen am einfachsten und rechtssichersten, wenn man so will, möglich. bei Lebensmitteln sehr kritisch zu begutachten, bei Kosmetikprodukten sogar noch kritischer zu begutachten. Dennoch sind sie auf dem Markt und da würde ich ganz kurz einsetzen und sagen, naja, es könnte zumindest sein, dass das den Grund hat, dass CBD im Gegensatz zu sozusagen der gesamten Cannabispflanze, weiblichen Cannabispflanze, beziehungsweise dem Wirkstoff THC, ja eben keine psychoaktive Wirkung hat. Und vielleicht, und das ist mit ganz Vorsicht zu genießen, vielleicht ist es einfach einer der Fälle, wo der Gesetzgeber sozusagen der Realität noch nicht hinterhergekommen ist und möglicherweise eigentlich CBD erlaubt sein sollte.

Und deswegen geht man dem noch nicht so mit der Härte entgegen, wie man das beispielsweise tun würde, wenn in all diesen Produkten die THC-Richtwerte überschritten worden wären. Dann gehe ich fest davon aus, dass diese ganzen Shops, die es jetzt schon gibt und diese Produkte vertreiben, nicht existieren würden in dieser Masse und auch nicht in dieser öffentlichen Wahrnehmung. Also man muss ja auch gestehen und da jetzt ein bisschen Throwback zurück zu unseren Influencer folgen. Es gibt zahlreiche Influencer, die Werbung machen für CBD-Produkte und das ist sehr öffentlich zu sehen.

Also es ist ja nicht so, dass wir uns hier mit einem Schattenshop oder mit dem Dark Web beschäftigen, sondern CBD ist einfach da und frei verfügbar. Und ich glaube, dass man das so sehenden Auges zulässt, hat meiner Ansicht nach auch etwas damit zu tun, dass CBD eben nicht so gefährlich, als so gefährlich eingeschätzt wird. Was heißt gefährlich, aber nicht als vergleichbar eingeschätzt wird wie THC. Das ist so ein bisschen dieser Punkt, dass wenn wir das, was wir bisher gesagt haben, irgendwie zusammenfassen, dann ist es schwierig.

Dieses ist verboten, da ist die Hürde hoch. Das hört sich immer so an, aber warum gibt es das dann alles? Das ist so ein bisschen diese Argumentation, ja, aber der macht das doch auch. Das hilft mir nachher nicht.

Auch die Argumentation, der macht das doch auch. Ja, das hat letztlich keine Wirkung. Aber ich würde mich da deiner Auffassung anschließen. Also ich glaube auch, dass diesen CBD-Produkten, wenn sie eben Richtwerte einhalten, bisher noch nicht mit der Härte begegnet wird, wie das manchmal den Anschein hat, dass es das rechtlich so sein sollte.

Es gibt viele Punkte, wo es auch unklar ist, das muss man auch sagen. Ich glaube aber auch, dass es schon Absicht ist und ist nicht auszuschließen, dass sich da nochmal ein bisschen was ändert auch. Ich treffe diese Folge sehr viele Vergleiche, ist mir aufgefallen. Aber jetzt kommt direkt der nächste.

Es tut mir auch sehr leid. Und zwar kann man das auch ein bisschen vergleichen mit Datenschutz. Und zwar, wenn man sich nämlich den Datenschutz nimmt, da gibt es viele Dinge, die verboten wären, die man so tagtäglich im Internet sehen kann, die passieren. Über Cookies kann man streiten, über andere Einwilligungsformen zu Datenschutzerklärungen.

Also da ist vieles unterwegs, wo man sich fragen könnte, naja, ist das eigentlich mit der DSGVO so konform? Wir haben das ja alles auch schon mal angerissen in anderen Folgen und das wird trotzdem akzeptiert. Und da gibt es eine Komponente, die sicherlich dieses Durchsetzungsproblem, also einfach die schiere Überforderung, ganz platt gesagt, dass man all diese Verstöße nachgehen soll. Das ist einfach möglicherweise nicht möglich.

Bei den CBD-Produkten aber sehe ich dieses Durchsetzungsproblem nicht, weil die Menge an vertriebenen CBD-Produkten doch immer noch relativ gering ist, verglichen mit der Lebensmittelindustrie als solcher. Und es ist auch nicht so neuartig wie das Internet. Deswegen sehe ich da dieses Problem nicht. Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass es so eine Art stillschweigendes Hinnehmen ist, weil man das eigentlich nicht als solches Problem sieht.

Das führt uns so ein bisschen auch dazu, dass wir am Horizont ja jedenfalls eine Änderung einzelner Punkte im Umgang mit Cannabis erkennen können. Ich möchte mich jetzt nicht festlegen, wann das passiert und ob das tatsächlich passiert. Aber es ist ja nun so, dass wir konfrontiert sind mit einem Gesetzesentwurf, der den Umgang mit Cannabis anders regeln soll als bisher. Das betrifft zum einen einen Gesetzesentwurf, das ist häufig als Cannabis-Gesetz betitelt, betrifft aber darüber hinaus auch andere Gesetze.

Also gerade so im strafrechtlichen, ordnungswidrigkeitsrechtlichen Bereich wird man da Anpassungen vornehmen. Und diese Liberalisierung, die da stattfinden soll, die jedenfalls so wie ich es in der Kommunikation wahrnehme, ist es eine Liberalisierung, die geplant ist. Und die wollen wir mal kurz anreißen, weil, das muss man auch sagen, es ist ein Gesetzesentwurf. Ich bin mir nicht sicher, welche Änderungen tatsächlich noch kommen, aber ich glaube, im Groben steht das Konzept.

Und wenn dieses Gesetz umgesetzt wird, dann wird es die Änderungen in jedem Fall geben, die wir jetzt gleich mal kurz darstellen. Ja, als gute Juristen beobachten wir ja immer sozusagen die sich ändernde Rechtslage und es gibt jedes Jahr gefühlt gibt es immer mal wieder so Gesetzesvorhaben, wo man dann auch Gesetzesentwürfe bekommt, wo man sich nicht sicher ist, kommt das jetzt als Gesetz oder kommt es nicht und dann wird es nochmal sehr stark geändert. Und ich glaube, das ist so ein bisschen das Gesetz des Jahres 2023, 2024, wo wir, der Jahre, wo wir das Gefühl haben, wo man das Gefühl haben kann, auch obwohl wir jetzt einen Gesetzesentwurf haben, der politische Diskurs, die gesellschaftliche Diskussion ist so vehement und auch vielleicht etwas festgefahren, ohne das zu weit ausführen zu wollen, Dass man das Gefühl hat, das könnte ein Gesetz sein, das einfach gar nicht mehr kommt oder nochmal in ganz, ganz, ganz geänderter Form kommt. Das wissen wir eigentlich auch nicht.

Wir reden jetzt über das Cannabis-Gesetz in der Entwurfsform, wie wir es vor uns liegen haben. Und ja, da werden wir mal schauen müssen, ob das dann auch wirklich sozusagen ein geltendes Recht wird. Wir haben, was ich ganz angenehm finde, jedenfalls beginnt dieses Gesetz mit Begriffsbestimmung und zwar genau zu den Punkten, die wir vorhin auch hatten, also nicht zu allen, aber zu vielen Punkten, was ich grundsätzlich erstmal nicht schlecht finde, weil klargestellt wird, okay, worüber reden wir hier eigentlich so. Ich will das gar nicht jetzt irgendwie Paragraph für Paragraph durchgehen, aber jedenfalls wird da erstmal relativ klar definiert, was ist denn THC, was ist CBD, was ist Marihuana, was ist Haschisch.

Letztlich ist es das, was wir vorhin gesagt haben, das will ich jetzt nicht wiederholen. Aber es geht auch darüber hinaus, weil es nämlich darüber hinaus auch bestimmte Aspekte regeln wird, wie denn zum einen der Anbau und zum anderen der, ich möchte es jetzt nicht Vertrieb nennen, sondern ich nenne es die Weitergabe von Marihuana stattfinden soll. Jetzt muss ich gerade wieder in der Definition gucken, ich glaube der Begriff Marihuana ist schon wieder verkehrt. Also, unterschieden wird im Wesentlichen, ohne da jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, unter anderem zu dem, zwischen dem Vermehrungsmaterial, also letztlich Samen und Stecklingen, ja, also von Cannabispflanzen und dann von dem Produkt dieser Pflanzen.

So das sind so die zwei Dinge, um die sich da vieles dreht und dann wird letztlich teilweise relativ klar, teilweise noch auslegungsbedürftig geregelt, wie denn künftig der Anbau und die Weitergabe von Cannabis aussehen soll. Und da wird man sagen können, das ist was so in der Diskussion ja war, dass diese Clubs entstehen, in diesem Gesetz ist relativ, im Gesetzentwurf ist sehr detailliert geregelt, wo die denn sein dürfen, wo denn jetzt irgendwie diese Genossenschaft ihr Verein haben darf, ihren Sitz haben darf, wo die Anbaufläche sein darf, was ich von A nach B transportieren darf, wo ich meinen Mitgliedern möglicherweise Produkte geben darf. und dass ich das auch nur den Mitgliedern geben darf. Wenn es sich aber zum Beispiel um Vermehrungsmaterial handelt, das ich eben selber gewonnen habe, das ist auch noch so eine Einschränkung, dann darf ich das selber auch an Mitglieder und Nicht-Mitglieder weitergeben oder andere sogenannte Anbauvereinigungen.

Also es ist relativ detailliert geregelt, welche Handlungen ich vornehmen darf. Es ist aber auch relativ gut und klar geregelt, was ich nicht darf. Ja, und vielleicht kann man eine Sache noch vorwegnehmen, und zwar zu diesen Anbauvereinigungen. Das können einerseits sozusagen eingetragene Vereine sein oder aber auch eingetragene Genossenschaften sein.

Beide dürfen das nicht wirtschaftlich tun. Also der eingetragene Verein muss ein nicht wirtschaftlicher Verein sein und die eigentragene Genossenschaft muss das als Zweck sozusagen haben, dass sie die gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder sowie die Weitergabe von Vermehrungsmaterial zum Gegenstand hat. Also sozusagen der gewerbliche Vertrieb von Cannabis wird nicht legalisiert oder möglich gemacht. Und das ist vielleicht gerade mal so ein ganz wichtiger Punkt, was in dieser politischen und gesellschaftlichen Diskussion vielleicht auch irgendwie untergeht und vielleicht ist es auch gewollt, dass es untergeht.

Aber es geht nicht darum, dass wir hier nachher irgendwelche, oder es ist jedenfalls nach diesem Gesetzentwurf auch nicht vorgesehen, dass es irgendwie einen Cannabis-Shop gibt. Also es gibt diese Vereinigungen, die auch in der Regel lokal begrenzt sind. Das heißt, ich kann jetzt nicht online meinen Mitgliedsantrag in Berlin stellen, wenn ich in Bonn bin und mir dann irgendwie quasi hinter einem gesicherten Login irgendwie Cannabis bestellen. So sieht es nicht aus.

Ich darf dann zu meinem Vereinsheim gehen, darf mir dort eine bestimmte Menge an Cannabis geben lassen, es gibt auch bestimmte Grenzen und das darf ich mir nach Hause nehmen, das darf ich da konsumieren, ich darf auch selber etwas anbauen, auch da darf ich in ganz begrenzten Mengen, ich weiß gar nicht, ich glaube sieben Samen waren das, also es steht ganz klar im Entwurf drin, wie viel das ist, wie viel ich denn mitnehmen darf und dann darf ich das zu Hause anbauen. Aber ausschließlich in diesem Rahmen. Also ich finde manchmal, dass die Diskussion, die in Öffentlichkeit geführt wird, das vielleicht nicht so auf dem Schirm hat, dass das also in solchen engen Grenzen stattfindet. Ich halte diese Grenzen jedenfalls für relativ eng.

Ja, und es geht ja auch noch weiter. Also diese nicht wirtschaftlichen eingetragenen Vereine oder diese eingetragenen Genossenschaften, die das auch nicht gewerblich machen dürfen, dürfen auch nicht einfach so Mitarbeiter einstellen, wie sie wollen, sondern sie dürfen irgendwie, also in erster Linie ist sozusagen die Idee des Gesetzes, dass nur die Mitglieder des Vereins oder der Genossenschaft sich darum kümmern, dass angebaut wird. Und es ist, dieser Zugang von Dritten ist nur ganz, ganz unter ganz eingeschränkten Möglichkeiten vorgesehen im Gesetz. Das bedeutet also, ja, es bleibt also dabei, dass wir sozusagen in gewisser Weise die Vereinskultur in Deutschland stärken wollen, indem wir wieder Vereine gründen, die sich aber mit einem anderen Zweck auseinandersetzen.

Die dann aber nicht darüber sprechen dürfen. Das klingt jetzt etwas weit gefasst, aber es gibt wenige Paragraphen, die so schön kurz und knackig sind. Aber einer in diesem Gesetzentwurf ist eben der, der sagt, Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten. Da gibt es keine Einschränkung, keine Ausnahme.

Das ist so. Punkt. Es ist verboten. Und Werbung wird auch definiert.

Und das ist jede kommerzielle Kommunikation, die das Ziel hat, Wirkung, wahrscheinliche Wirkung, Konsum oder Weitergabe von Cannabis unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Und egal in welcher Art und Weise, ob gesprochen, geschrieben, Presse, gedruckt, egal was, also das ist eine sehr, sehr, sehr umfassende Definition, die letztlich besagt, okay, es soll niemand dazu angehalten oder angeregt werden, diesen Vereinigungen beizutreten. Das muss er selber, weil er das entweder weiß, weil er das aus der Presse mitbekommen hat, ohne dass es Werbung war. Wenn ich so einen Verein oder so eine Anbauvereinigung habe, dann darf ich dafür keine Werbung betreiben.

Punkt. Und das nicht mittelbar, nicht unmittelbar. Und das ist eine sehr, sehr weitgehende Einschränkung, wie ich finde. Also theoretisch könnte es zumindest sein, dass jemand einen solchen Verein gründet, sich sozusagen die Mühe macht, einträgt, alles nicht wirtschaftlich macht und dann bleibt es bei den drei Gründungsmitgliedern und nie wird jemand von diesem Verein erfahren, denn keine Werbung.

Und wie wir das aus anderen Fällen von Werbeverboten kennen, ist da auch die Rechtsprechung meistens relativ hart. Also da wird relativ früh sozusagen Werbung angenommen und da muss man sehr, sehr vorsichtig sein, sozusagen welche rein informatorische Handlung schon auch als Werbung bewertet werden könnte. Man kann jetzt aber schon das auch kritisch beobachten, denn wenn man sich die Begriffsbestimmung zur Werbung anschaut, also Paragraf 1 Nummer 14 des Entwurfs, da steht ja jede Art von kommerzieller Kommunikation. Und wenn man sich jetzt aber zurückerinnert, dass ja diese Anbauvereinigungen eigentlich nicht wirtschaftlich sein dürfen und auch nicht gewerblich das machen dürfen, dann können sie ja eigentlich keine kommerzielle Kommunikation vornehmen, denn sie haben ja kein wirtschaftliches oder gewerbliches Interesse daran, woran auch immer das sein sollte.

Also es gibt ja keinen Verkauf. Das heißt, sie können ja eigentlich nicht wirklich Werbung machen. Also hier gibt es vielleicht noch, sage ich mal, Bedarf einer juristischen Auslegung, vielleicht auch einer Rechtsprechungsauslegung, wenn das denn überhaupt so kommt. Das ist sicherlich einer der Bereiche, an denen das Gesetz sozusagen nochmal auch sehr leicht geändert werden kann.

Wie du schon so schön gesagt hast, eigentlich freut man sich, wenn man mal so einen klaren Paragrafen bekommt, der ein Satz ist und dann muss man sich damit auseinandersetzen. Möglicherweise bleibt es nicht dabei. Ein Satz ist vielleicht doch zu wenig. Wir müssen mal schauen.

Ja, das gucken wir mal. Wir warten ab. Aber ich will jetzt auch gar nicht zu sehr auf diese Anbauvereinigung eingehen. Also, dass man so dieses Konstrukt mal vielleicht vor Augen hat, das ist ein großer Teil dieses Gesetzes, dass es sie geben soll, dass sie in sehr eingeschränktem Maße es ermöglichen, dass man anbaut und konsumiert und eben, dass es auch in privaten Bereichen, ich sage mal, eine erweiterte Möglichkeit gibt, selber anzubauen und dann zu konsumieren.

Genau, da wäre ich jetzt auch noch einmal drauf eingegangen. Also wir haben jetzt sozusagen die Möglichkeit, gemeinschaftlich anzubauen in Form dieser Vereine oder Genossenschaften. Wir haben aber auch jetzt neu die Möglichkeit des privaten Eigenanbaus und der ist aber auch stark reglementiert. Also es ist nicht so, dass ich jetzt einfach mir eine wilde Plantage bauen darf in meinem Wohnzimmer und das dann benutzen und sogar gar verkaufen darf, das auf gar keinen Fall, sondern es ist möglich, dass wenn ich das 18.

Lebensjahr vollendet habe, in meiner Wohnung oder an meinem Wohnsitz bis zu drei lebende Cannabispflanzen zu halten und diese sozusagen anzubauen. der Besitz von Cannabis wiederum ist auch erlaubt für Privatpersonen, und zwar bis zu 25 Gramm, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber auch nur zum Eigenkonsum. Das bedeutet in Kombination der beiden sozusagen, ich darf zwar Pflanzen anbauen, ich darf dann auch ernten, was ich da angebaut habe, aber eigentlich nur zum Eigenkonsum, sodass dieser Eigenanbau auch sehr stark eingeschränkt ist.

Es ist, also wir sprechen immer von einer Legalisierung von Cannabis, aber es ist wirklich nicht so in der Form, dass da der große Verkauf sozusagen jetzt möglich gemacht wird oder jeder das frei verfügbar hat. Ja, wobei ich bei der Besitzmenge, war mein letzter Stand, dass sie von 25 auf 50 Gramm erhöht wurde. Ah, okay. Das meine ich, ändert aber trotzdem nichts daran, dass es jetzt nicht unbegrenzt zulässig ist.

Aber gut zu wissen, ich notiere mir das, da hatte ich wahrscheinlich einen veralteten Gesetzesentwurf gerade vor mir. Ja, aber das bezieht sich eben auf die Menge, die ich quasi aus meinem privaten Anbau ernte und dann eben im Eigenbesitz habe. Was dann auch noch zu ergänzen wäre noch, ist das Konsumverbot. Das Konsumieren ist zwar jetzt dann erlaubt in Zukunft, jedoch ist es nicht überall und uneingeschränkt erlaubt.

Das heißt, ich darf beispielsweise nicht Cannabis konsumieren in der unmittelbaren Gegenwart von Personen, die unter 18 Jahren sind. Ich darf aber auch öffentlich Cannabis nicht konsumieren, wenn ich mich beispielsweise in der Nähe von einer Schule befinde oder anderen vergleichbaren Orten. Diese vergleichbaren Orte beispielsweise sind auch Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Das bedeutet wiederum, dass Cannabis wesentlich weniger, also es ist jetzt nicht so, dass hier Cannabis die Tür geöffnet wird in den Alltag der Menschen.

Das kann man wirklich so nicht bestätigen. Wenn man das sozusagen ein bisschen vergleicht mit Alkohol oder so was oder anderen, das ist die einzige Droge, die sonst erlaubt ist, also Alkohol, dann ist das wirklich nicht zu vergleichen, denn Alkohol ist da wesentlich offener sozusagen und hat eigentlich diese Reglementierung nicht. Klar, es gibt strafgesetzlich sowas wie Trunkenheit im Alltag, in der Öffentlichkeit, aber das wird nicht so sehr, so restriktiv gelebt. Aber dieses Cannabis-Gesetz hat schon ganz klare Schranken für Anbau und für Konsum beiderseitig, sodass eigentlich da, ja, es nicht einfach so eine vollkommene Legalisierung ist und jetzt rauchen wir alle Cannabis zusammen, dann so wird es wohl nicht sein.

Nein, also das lässt sich auch aus diesem Gesetzentwurf relativ klar lesen. Das ist nicht gewünscht. Und auch, du hast diese Konsumverbotszonen angesprochen, das ist nachvollziehbar, wird da im Moment, glaube ich, auf die Sichtweite abgestellt. So eine Sichtweite, das sind irgendwie 100 Meter rund um alles Mögliche.

Gab es auch mal die 200 Meter als Angabe. Das sind so die Punkte, wo glaube ich auch noch Bewegung drin ist oder ob es final ist, wird sich zeigen. Aber das ist so einer der Punkte, die diesen Konsum auch von der Öffentlichkeit, glaube ich, fernhalten sollen. Das lese ich daraus, dass man eben, ja, du darfst das privat machen, du darfst das privat anbauen, aber letztlich, wenn man mal guckt, wo man das dann nachher konsumieren darf, außerhalb des privaten Raums, dann lande ich irgendwo, ja, da muss ich mir Plätzchen im Wald suchen, da darf ich das machen.

Wenn kein Spielplatz in der Nähe ist, da darf ich auch nicht. Oder eine militärische Einrichtung, das darf ich auch nicht, interessanterweise. Aber deswegen, auch da ist es relativ eingegrenzt, vieles. Genau, also die meisten Verbotszonen sind sozusagen Orte, an denen Kinder sich häufig aufhalten.

Also Schulen, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen, alles klar. Öffentlich zugängliche Sportstätten, auch klar. Fußgängerzonen habe ich schon erwähnt. Aber die sechste Variante ist eigentlich sehr interessant und zwar innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen.

Auch da und in 200 Meter Umkreis ist es verboten, Cannabis zu konsumieren. Das heißt, die Vereinigung, also der eingetragene Verein, der das nicht wirtschaftlich macht, wo sich Mitglieder treffen, die irgendwie Spaß daran haben, Cannabis anzubauen, die dürfen das jetzt noch nicht mal mehr zusammen vor Ort konsumieren, sondern müssten dafür sich bei irgendeiner von den Personen privat treffen oder irgendwie, ich glaube Parkplätze sind dort nicht genannt, also auf einem Parkplatz treffen, der weit genug entfernt ist von all diesen anderen genannten Orten. Das heißt, was ich nur damit sagen möchte, ist, diese Anbauvermeidigungen sind nicht jetzt sozusagen der legale Ort zum Konsumieren, sozusagen der Treffpunkt für Cannabis-Enjoyer, sondern es ist eigentlich nur der Ort, um das anzubauen. Und das finde ich eigentlich ganz spannend.

Sogar diese Anbauvereinigungen unterliegen sehr starken Restriktionen, auch beim Konsum, nicht nur beim Anbau. Ja, das ist auch ein bisschen entgegen der, wie ich manchmal finde, öffentlichen Wahrnehmung, dass dann quasi diese Clubs entstehen, wo alle dann ihr Tütchen rauchen. Das ist es gerade nicht. Und was vielleicht noch, also zwei Punkte habe ich jetzt noch hier, die ich mir notiert hatte, was ich irgendwie ganz interessant fand, dass ich generell, wenn ich auch Mitglied werde in dieser Anbauvereinigung, muss ich einen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten in Deutschland haben.

Das ist eine Voraussetzung. Und das soll irgendwie verhindern, dass da quasi ja nur, so vorübergehend in Deutschland sich aufhaltende Personen irgendwie Mitglied werden können. Ja, gut, das kann man jetzt so oder so sehen. Viel spannender finde ich dann irgendwie, dass auch im Hinblick auf die Vererlaubnisverordnung geplant ist, dass man beim allein gelegentlichen Konsum gleich die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auferlegt bekommt.

Das ist bisher so gelebte Praxis, das soll aber auch entschärft werden. Auch da kann man geteilter Meinung sein, aber das ist jedenfalls so auch geplant. Das findet dann eben nicht in diesem Gesetz statt, sondern das findet letztlich in der Verordnung statt. Das bedeutet wiederum, und damit kommen wir eigentlich zu unserem letzten Punkt, der aber auch eigentlich nur eine Zusammenfassung der vorherigen Punkte ist.

Das bedeutet, wir haben einen Stand jetzt, das ist, Cannabis ist eigentlich verboten, weitestgehend verboten, als Droge sozusagen deklariert. Wir haben CBD-Produkte im Umlauf, wobei die Lebensmittel als kritisch anzusehen sind und eigentlich auch verboten sind. Die Kosmetikprodukte ebenso, wobei die Rechtslage sehr unklar ist. Arzneimittel, wenn sie als Arzneimittel zugelassen sind, sind in Ordnung.

Wobei ich eine Sache noch erwähnen muss. Als Arzneimittel kann auch Cannabis verschrieben werden, das THC auch direkt drin hat und auch so zu sich genommen wird, also geraucht beispielsweise wird. Das hatten wir, glaube ich, gerade gar nicht erwähnt. Das ist schon jetzt auch möglich als Arzneimittel.

Und dann haben wir auf der anderen Seite den Stand möglicherweise im März 2024, möglicherweise später, möglicherweise nie. Das ist dann der Fall. Cannabis wird legalisiert, aber nicht wirklich legalisiert. Ich kommentiere kurz, du machst Anführungszeichen in die Luft.

Ja, genau. Bei der Legalisierung habe ich das gemacht. Denn der Eigenanbau wird möglich, Der private Eigenanbau sehr stark reglementiert, maximal drei Pflanzen. Der Anbau in Vereinen oder Genossenschaften wird erlaubt, aber auch da stark reglementiert.

Der Konsum wird erlaubt, aber auch sehr, sehr stark reglementiert, nur an bestimmten Orten und nur in der Umgebung von bestimmten Personen, die alt genug sozusagen sind. Das ist das, was auf uns zukommt, möglicherweise. Und ja, was hast du noch so Abschließendes zu sagen? Ja, also tatsächlich, was den Handel zum Beispiel mit CBD-Produkten angeht, ändert sich eigentlich gar nichts.

Also da ist die Lage, wie sie ist. Und das Cannabis-Gesetz ändert daran jetzt erstmal nichts. Insbesondere öffnet es jetzt nicht Tür und Tor für den Handel mit CBD-Produkten oder mit anderen Cannabis-Produkten. Ehrlich gesagt, der Handel und die Werbung dafür, darin eigentlich sogar noch weiter eingeschränkt.

Außerhalb der Anbauvereinigung. Aber um so ein bisschen diesen Folgentitel aufzunehmen, der Handel mit Cannabis ist eben durch dieses Cannabis-Gesetz faktisch nicht geregelt, ist jetzt verkehrt, aber er wird eben untersagt. Also außerhalb dieser Anbauvereinigung, innerhalb derer dann auch kein Handel stattfindet, sondern eine Weitergabe. Es geht aber auch nicht um Verkauf.

Da können eben Vermehrungsmaterial hin und her oder Erzeugnisse können von der Anbaufläche zum Vereinssitz transportiert werden. That's it. Da gibt es keinen Shop, es gibt keinen Café, wo ich mich reinsetzen kann und in Ruhe konsumieren kann. Insofern, daran rüttelt dieser Gesetzentwurf gar nicht.

Und da lasse ich mich dann am Ende doch noch zu einer leicht politisch-gesellschaftlichen Aussage hinreißen, denn ich verstehe einfach nicht ganz den so großen Aufschrei, wenn es um dieses Cannabis-Gesetz geht. Also das, was da drin geregelt ist, ist einfach nicht so eine umfassende Legalisierung, wie sie manchmal verstanden wird. Also häufig hat man das Gefühl, es wird davon ausgegangen, dass jetzt dieses Cannabis-Gesetz eine vollständige Legalisierung darstellt. Und wie ich das eben schon so als Witz gesagt habe, dass wir jetzt alle zusammen anfangen Cannabis zu rauchen und überall riecht es nur noch nach Gas.

Das ist eindeutig nicht der Fall. Und eine solche Änderung der Gesellschaft wäre nicht vereinbar mit diesem Gesetz und könnte mit diesem Gesetz gestoppt werden. Und deshalb verstehe ich da nicht so wirklich den ganz großen Aufschrei. Es sind sehr starke Reglementierungen, die man so auch noch nicht hatte in anderen Fällen.

Also sowas wie diese Anbauvereinigung, das ist etwas vollkommen Neues. Da muss man auch erstmal schauen, wenn das denn als Gesetz kommt, muss man dann auch erstmal schauen, wie das sozusagen gelebte Praxis wird. Was passiert dann mit diesen Anbauvereinigungen? Wie werden die sozusagen betrachtet vom Staat?

Also werden die häufig kontrolliert? Wie läuft dann sozusagen dieser Alltag ab in diesen Vereinen? Das wird sehr spannend sein zum Zuschauen. Das Gesetz als solches ist eigentlich sehr hart und bleibt auch sehr restriktiv.

Ja, dem würde ich mich anschließen und nutze das, um abzubinden. Ich glaube, wir haben es geschafft, so einen kleinen Überblick über so ein paar Dinge zu geben. Es ist, wie gesagt, gerade in diesem Bereich relativ viel unsicher. Auf der einen Seite, was die geltende Gesetzeslage angeht, eben aufgrund der Frage danach, was fällt denn jetzt unter welche Begrifflichkeit, was den Gesetzentwurf angeht, so ein bisschen aufgrund der Tatsache, dass wir eben keine Praxiserfahrung damit haben.

Auch hier wird die Zukunft zeigen, wie sich das entwickelt. Wir werden das auf jeden Fall beobachten und sicherlich dazu auch dann nochmal eine Folge machen. Und würden uns freuen, wenn ihr dann wieder zuhört. Und wenn euch die Folge gefallen hat, empfehlt uns weiter.

Bleibt uns treu. Und bei Fragen und Kritik sind wir selbstverständlich gerne erreichbar unter podcast.tvw.law. Und ich würde sagen, einen guten Start ins neue Jahr. Und wir sehen uns und hören uns vor allen Dingen in der nächsten Folge wieder.

Ja, auch von mir auf Wiedersehen. Ich hoffe, das Zuhören bei dieser Folge hat Spaß gemacht. Ich freue mich auch schon auf die nächste Folge. Ich fand es eigentlich gar nicht schlecht, dass wir das letzte Mal, oder ich habe das das letzte Mal gemacht, dass ich angekündigt habe, wann die nächste Folge kommt.

Das werde ich diesmal auch tun. Das nächste Mal könnt ihr uns am 2. Februar hoffentlich hören. Thema steht noch nicht fest.

Das wird also spannend. Ich hoffe aber, dass ihr alle wieder einschaltet. Und bis zum nächsten Mal. Auf Wiederhören.

Untertitelung des ZDF für funk, 2017

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