Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Selbstständigkeit als FotografIn

Die Entscheidung, sich als Fotograf*in selbstständig zu machen, ist für viele ein großer Schritt. Neben kreativen Ideen und dem handwerklichen Können spielt auch das Recht eine zentrale Rolle – insbesondere, wenn es um Verträge, Nutzungsrechte oder den Umgang mit Auftraggebern geht. In der neuen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht haben wir das Wichtigste zusammengefasst.

Gesellschaftsform: EinzelunternehmerIn, GbR oder mehr?

Viele Fotografinnen starten als Einzelunternehmer – unkompliziert, schnell angemeldet, ohne viel Papierkram. Doch wer regelmäßig mit anderen zusammenarbeitet, z. B. ein Studio teilt oder gemeinsame Aufträge umsetzt, rutscht schnell in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft ohne es zu merken. Wichtig zu wissen: In der GbR haftet jeder auch für Fehler des oder der anderen. Wer hier dauerhaft aktiv ist, sollte über eine haftungsbeschränkte Gesellschaft wie die UG oder GmbH nachdenken.

Der richtige Name – und wie du rechtlich damit auf Nummer sicher gehst

Ob du unter Klarnamen oder einem kreativen Label auftrittst: Der Name deiner fotografischen Tätigkeit kann rechtlich geschützt sein – oder mit Rechten Dritter kollidieren. Eine einfache Google-Recherche und ein Blick in das Markenregister des DPMA helfen, Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Wenn du langfristig unter einem bestimmten Namen auftreten möchtest, lohnt sich sogar eine Markenanmeldung.

Nutzungsrechte: Womit du als Fotograf*in wirklich Geld verdienst

Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen oder der Fotografin – doch die Nutzungsrechte an deinen Bildern kannst (und solltest) du gezielt vergeben. Einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte? Zeitlich begrenzt? Für Print oder Web? Je mehr Rechte du überträgst, desto höher darf auch die Vergütung ausfallen. Wichtig: Auch mündliche Vereinbarungen sind wirksam – aber bei Streit schwer zu beweisen. Eine kurze schriftliche Bestätigung per Mail oder Messenger schafft Klarheit.

Personenfotografie: Recht am eigenen Bild & Datenschutz

Sobald erkennbare Personen auf deinen Bildern zu sehen sind, greift das „Recht am eigenen Bild“. Bei Hochzeiten oder Events reicht es also nicht, nur das Brautpaar um Erlaubnis zu fragen – auch andere Gäste müssen einverstanden sein, insbesondere wenn du die Bilder gewerblich nutzt. Klare vertragliche Regelungen helfen, späteren Ärger zu vermeiden. Achtung: Neben dem Persönlichkeitsrecht spielt hier auch der Datenschutz (DSGVO) eine Rolle.

Zusammenarbeit & Agenturen: Wer darf was – und zu welchem Preis?

Ob du für Agenturen arbeitest oder deine Bilder über Plattformen wie Adobe Stock & Co. vertreibst – stets geht es um die richtige Balance zwischen Reichweite und Rechtekontrolle. Agenturen fordern oft weitreichende Nutzungsrechte – zum Teil sogar ohne Urhebernennung. Auch bei Auftragsarbeiten gilt: Auftraggeber sind keine Miturheber. Deine Rechte bleiben bei dir – es sei denn, du regelst etwas anderes.

KI, Social Media & Impressum: Neue Fragen, alte Pflichten

KI-generierte Bilder können eine kreative Spielerei sein – aber sie erzeugen (noch) keine Urheberrechte. Wer dagegen echte Fotos erstellt und diese mit KI verändert, bleibt Urheber. Auch bei der Eigenwerbung auf Website oder Social Media gilt: Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht. Fehlt bei der Nutzung die Nennung als Fotograf, können dir Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.

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Shownotes

Weitere Folgen

Wann und warum werden meine Inhalte bei TikTok, YouTube und Co gesperrt?

In dieser Folge von „Kaffeerecht“ beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Inhaltssperrungen auf Online-Plattformen wie TikTok und YouTube. Wir besprechen das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) und Art. 17 der DSM-Richtlinie, erklären die Unterschiede zwischen Verletzer- und Störerhaftung und analysieren technische Abläufe am Beispiel von YouTube. Außerdem werfen wir einen Blick auf Memes und deren urheberrechtliche Bewertung sowie auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts München gegen TikTok.

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Zwischen Kölsch und Kündigung – Alkohol am Arbeitsplatz an Karneval

Karneval gilt unter anderem im Rheinland als Ausnahmezustand – im Arbeitsrecht jedoch nicht. In dieser Folge von „Kaffeerecht“ klären wir, ob Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt ist, welche Rolle das Direktionsrecht des Arbeitgebers spielt und wann aus einem Glas Sekt eine Abmahnung oder sogar Kündigung werden kann.

Wir sprechen über betriebliche Übung, Gleichbehandlung, Rosenmontag als Nicht-Feiertag und darüber, was gilt, wenn Alkoholkonsum krankheitsbedingt ist. Außerdem werfen wir einen Blick auf ein kurioses Urteil zur abgeschnittenen Krawatte an Weiberfastnacht – und was es rechtlich bedeutet. Praxisnah, verständlich und mit klaren Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Beschäftigte.

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Fristlose Kündigung: Wann darf der Arbeitgeber sofort kündigen?

Die fristlose Kündigung ist das schärfste Instrument im Arbeitsrecht — und gleichzeitig das fehleranfälligste. In dieser Folge erklären wir, unter welchen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB wirksam ist, was die zweistufige Prüfung der Gerichte bedeutet und welche Formalien über Erfolg oder Scheitern entscheiden.

Von der Zwei-Wochen-Frist über die Schriftformpflicht bis hin zu typischen Fallgruppen wie Diebstahl, Tätlichkeiten oder Datenschutzverstößen: Die Folge zeigt, wann Arbeitgeber berechtigterweise zur fristlosen Kündigung greifen dürfen — und wann nicht. Außerdem: Kann auch der Arbeitnehmer fristlos kündigen? Und was bedeutet das für das Arbeitslosengeld? Den Abschluss macht ein aktuelles Urteil des LAG Niedersachsen.

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