Die Entscheidung, sich als Fotograf*in selbstständig zu machen, ist für viele ein großer Schritt. Neben kreativen Ideen und dem handwerklichen Können spielt auch das Recht eine zentrale Rolle – insbesondere, wenn es um Verträge, Nutzungsrechte oder den Umgang mit Auftraggebern geht. In der neuen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht haben wir das Wichtigste zusammengefasst.
Gesellschaftsform: EinzelunternehmerIn, GbR oder mehr?
Viele Fotografinnen starten als Einzelunternehmer – unkompliziert, schnell angemeldet, ohne viel Papierkram. Doch wer regelmäßig mit anderen zusammenarbeitet, z. B. ein Studio teilt oder gemeinsame Aufträge umsetzt, rutscht schnell in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft ohne es zu merken. Wichtig zu wissen: In der GbR haftet jeder auch für Fehler des oder der anderen. Wer hier dauerhaft aktiv ist, sollte über eine haftungsbeschränkte Gesellschaft wie die UG oder GmbH nachdenken.
Der richtige Name – und wie du rechtlich damit auf Nummer sicher gehst
Ob du unter Klarnamen oder einem kreativen Label auftrittst: Der Name deiner fotografischen Tätigkeit kann rechtlich geschützt sein – oder mit Rechten Dritter kollidieren. Eine einfache Google-Recherche und ein Blick in das Markenregister des DPMA helfen, Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Wenn du langfristig unter einem bestimmten Namen auftreten möchtest, lohnt sich sogar eine Markenanmeldung.
Nutzungsrechte: Womit du als Fotograf*in wirklich Geld verdienst
Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen oder der Fotografin – doch die Nutzungsrechte an deinen Bildern kannst (und solltest) du gezielt vergeben. Einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte? Zeitlich begrenzt? Für Print oder Web? Je mehr Rechte du überträgst, desto höher darf auch die Vergütung ausfallen. Wichtig: Auch mündliche Vereinbarungen sind wirksam – aber bei Streit schwer zu beweisen. Eine kurze schriftliche Bestätigung per Mail oder Messenger schafft Klarheit.
Personenfotografie: Recht am eigenen Bild & Datenschutz
Sobald erkennbare Personen auf deinen Bildern zu sehen sind, greift das „Recht am eigenen Bild“. Bei Hochzeiten oder Events reicht es also nicht, nur das Brautpaar um Erlaubnis zu fragen – auch andere Gäste müssen einverstanden sein, insbesondere wenn du die Bilder gewerblich nutzt. Klare vertragliche Regelungen helfen, späteren Ärger zu vermeiden. Achtung: Neben dem Persönlichkeitsrecht spielt hier auch der Datenschutz (DSGVO) eine Rolle.
Zusammenarbeit & Agenturen: Wer darf was – und zu welchem Preis?
Ob du für Agenturen arbeitest oder deine Bilder über Plattformen wie Adobe Stock & Co. vertreibst – stets geht es um die richtige Balance zwischen Reichweite und Rechtekontrolle. Agenturen fordern oft weitreichende Nutzungsrechte – zum Teil sogar ohne Urhebernennung. Auch bei Auftragsarbeiten gilt: Auftraggeber sind keine Miturheber. Deine Rechte bleiben bei dir – es sei denn, du regelst etwas anderes.
KI, Social Media & Impressum: Neue Fragen, alte Pflichten
KI-generierte Bilder können eine kreative Spielerei sein – aber sie erzeugen (noch) keine Urheberrechte. Wer dagegen echte Fotos erstellt und diese mit KI verändert, bleibt Urheber. Auch bei der Eigenwerbung auf Website oder Social Media gilt: Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht. Fehlt bei der Nutzung die Nennung als Fotograf, können dir Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.