Die Entscheidung, sich als Fotograf*in selbstständig zu machen, ist für viele ein großer Schritt. Neben kreativen Ideen und dem handwerklichen Können spielt auch das Recht eine zentrale Rolle – insbesondere, wenn es um Verträge, Nutzungsrechte oder den Umgang mit Auftraggebern geht. In der neuen Folge unseres Podcasts Kaffeerecht haben wir das Wichtigste zusammengefasst.
Gesellschaftsform: EinzelunternehmerIn, GbR oder mehr?
Viele Fotografinnen starten als Einzelunternehmer – unkompliziert, schnell angemeldet, ohne viel Papierkram. Doch wer regelmäßig mit anderen zusammenarbeitet, z. B. ein Studio teilt oder gemeinsame Aufträge umsetzt, rutscht schnell in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – oft ohne es zu merken. Wichtig zu wissen: In der GbR haftet jeder auch für Fehler des oder der anderen. Wer hier dauerhaft aktiv ist, sollte über eine haftungsbeschränkte Gesellschaft wie die UG oder GmbH nachdenken.
Der richtige Name – und wie du rechtlich damit auf Nummer sicher gehst
Ob du unter Klarnamen oder einem kreativen Label auftrittst: Der Name deiner fotografischen Tätigkeit kann rechtlich geschützt sein – oder mit Rechten Dritter kollidieren. Eine einfache Google-Recherche und ein Blick in das Markenregister des DPMA helfen, Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Wenn du langfristig unter einem bestimmten Namen auftreten möchtest, lohnt sich sogar eine Markenanmeldung.
Nutzungsrechte: Womit du als Fotograf*in wirklich Geld verdienst
Das Urheberrecht liegt immer beim Fotografen oder der Fotografin – doch die Nutzungsrechte an deinen Bildern kannst (und solltest) du gezielt vergeben. Einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte? Zeitlich begrenzt? Für Print oder Web? Je mehr Rechte du überträgst, desto höher darf auch die Vergütung ausfallen. Wichtig: Auch mündliche Vereinbarungen sind wirksam – aber bei Streit schwer zu beweisen. Eine kurze schriftliche Bestätigung per Mail oder Messenger schafft Klarheit.
Personenfotografie: Recht am eigenen Bild & Datenschutz
Sobald erkennbare Personen auf deinen Bildern zu sehen sind, greift das „Recht am eigenen Bild“. Bei Hochzeiten oder Events reicht es also nicht, nur das Brautpaar um Erlaubnis zu fragen – auch andere Gäste müssen einverstanden sein, insbesondere wenn du die Bilder gewerblich nutzt. Klare vertragliche Regelungen helfen, späteren Ärger zu vermeiden. Achtung: Neben dem Persönlichkeitsrecht spielt hier auch der Datenschutz (DSGVO) eine Rolle.
Zusammenarbeit & Agenturen: Wer darf was – und zu welchem Preis?
Ob du für Agenturen arbeitest oder deine Bilder über Plattformen wie Adobe Stock & Co. vertreibst – stets geht es um die richtige Balance zwischen Reichweite und Rechtekontrolle. Agenturen fordern oft weitreichende Nutzungsrechte – zum Teil sogar ohne Urhebernennung. Auch bei Auftragsarbeiten gilt: Auftraggeber sind keine Miturheber. Deine Rechte bleiben bei dir – es sei denn, du regelst etwas anderes.
KI, Social Media & Impressum: Neue Fragen, alte Pflichten
KI-generierte Bilder können eine kreative Spielerei sein – aber sie erzeugen (noch) keine Urheberrechte. Wer dagegen echte Fotos erstellt und diese mit KI verändert, bleibt Urheber. Auch bei der Eigenwerbung auf Website oder Social Media gilt: Impressum und Datenschutzerklärung sind Pflicht. Fehlt bei der Nutzung die Nennung als Fotograf, können dir Ansprüche auf Schadensersatz zustehen.
Shownotes
- Checkliste Fotografenvertrag (PDF)
- Podcastfolge: Influencer, Streamer und Werbung
- Podcastfolge: Die rechtlichen Aspekte einer Tätigkeit als Influencer
- Podcastfolge: Influencer und Streamer im Rechtsverkehr II
- Podcastfolge: KI-Bildgeneratoren
Betrifft Sie dieses Thema? Als selbstständiger Fotograf sollten Verträge, Nutzungsrechte und Haftungsfragen klar geregelt sein. Wir beraten Fotografen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen. Jetzt Kontakt aufnehmen →
Transkript der Folge
00:02-00:12 Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. 00:14-00:22 Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts Kaffeerecht, dieses Mal die Folge 55. 00:23-00:28 Und an diesem Mikrofon wie gewohnt Dennis Tölle und am anderen Mikrofon. 00:28-00:29 Hanna Schellberg, hallo.
00:30-00:38 herzlich willkommen zu deiner ersten alleine folge nenne ich es mal nachdem du letztes mal noch gast 00:38-00:46 warst sind wir jetzt hier nur noch zu zweit und haben uns zwar schon ein schönes thema ausgesucht 00:46-00:50 aber für jeden der hier in diesen podcast einsteigt müssen wir eigentlich die wichtigen fragen erst 00:50-00:53 mal vorab klären wie trinkst du deinen kaffee 00:53-00:57 mein kaffee trinke schwarz tatsächlich guck 00:57-00:58 mal 00:59-01:03 ungewöhnlich also naja was heißt ungewöhnlich ich trinke mit milch mavern hat ihn doch mal 01:03-01:04 wenn hat die auch schwarz getrunken glaube ich 01:04-01:06 ja aber im büro ist es ungewöhnlich 01:06-01:08 in der tat im 01:08-01:19 büro ja das stimmt da ist die masse trinkt ihn mit milch glaube ich ja ja ja nein das ding heißt 01:19-01:26 ja kaffeerecht deswegen müssen wir sowas vorher klären und hat aber mit dem thema heute nichts 01:26-01:42 Wir haben uns so ein bisschen in Anlehnung an Fragen aus der Praxis heute das Thema Selbstständigkeit als Fotograf oder Fotografin ausgesucht und wollen einmal einen kleinen Abriss darüber geben. 01:42-01:48 Zum einen, was sind die wichtigen Dinge, die zu beachten sind, wenn ich mich als Fotograf oder Fotografin selbstständig mache? 01:49-02:00 Was sind so die, ja, ich sag mal die Hürden, die in der heutigen Zeit jemandem in den Weg gelegt werden oder die man nehmen muss, damit das auch alles klappt? 02:00-02:12 Wir haben in, die Folgen Nummer weiß ich gerade nicht, aber wir haben eine kleine Miniserie gemacht, damals zu InfluencerInnen, zum Thema der Selbstständigkeit unter anderem.
02:13-02:20 Da gibt es sicherlich einzelne Punkte, die man da auch nochmal im Detail nachhören kann, weil wir da sehr intensiv in drei Folgen drauf eingegangen sind. 02:21-02:34 Heute wollen wir es versuchen in einer Folge abzuhandeln und wollen einmal schauen, was ich als Fotograf oder Fotografin beachten muss, wenn ich auf dem Weg dorthin bin, mich selbstständig zu machen. 02:34-02:51 Oder wenn ich schon selbstständig bin und festgestellt habe, Mensch, die Kiste läuft ganz gut hier, jetzt gibt es so ein paar Punkte, um die muss ich mich vielleicht mal kümmern. Vielleicht hast du ein paar Punkte, die dir in Anführungsstrichen am Herzen liegen, über die wir sprechen sollen.
02:52-03:07 Ja, also ich würde sagen, wir fangen vielleicht mal an mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, da aber auch nur die Grundlagen. Das ist ja nicht so ganz unser Thema, aber ist doch relevant teilweise, einfach wenn es um Haftungsfragen geht. 03:08-03:15 Genau, dann wollen wir noch ein bisschen über Namen, Markenrechte, sowas in der Art sprechen. 03:16-03:23 Und dann vor allem Hauptthema urheberrechtliche Nutzungsrechte, worauf muss ich da achten.
03:24-03:28 Ich würde einfach mal anfangen mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen. 03:29-03:33 Wie gesagt, nur die Grundlagen, keine Sorge, es wird hier kein Gesellschaftsrechtspodcast. 03:34-03:40 Erstmal, in der Regel fängt man ja doch irgendwie alleine an und ist dann eben ein Einzelunternehmen. 03:41-03:46 Wenn man aber dann mit anderen Personen zusammenarbeitet, dann kann es schnell gehen, 03:46-03:50 dass man eine GbR, also eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts ist.
03:51-03:55 Und das, vielleicht wichtig zu wissen, ist man auch ohne, dass man das beschließt. 03:55-04:03 Also das entsteht eben von selber im Zweifel, wenn zwei Personen zusammenarbeiten und gemeinsam einen Zweck verfolgen. 04:04-04:09 dann sind sie rein rechtlich schnell eine GbR und haften dementsprechend auch gemeinsam. 04:09-04:16 Also das Risiko darin ist eben immer, dass man mit seinem gesamten Privatvermögen als Gesellschafter einer GbR haftet 04:17-04:20 und zwar auch für Fehler oder Schulden, die eben ein anderer Gesellschafter, 04:21-04:24 also jemand, mit dem ich zusammenarbeite, dann verursacht hat.
04:26-04:30 Was deshalb besser wäre in dem Bereich, wenn man merkt, 04:31-04:36 okay, ich arbeite jetzt vielleicht doch öfter mit jemandem zusammen oder das entsteht da irgendwie eine längere Zusammenarbeit, 04:36-04:39 dass man sich dann mal Gedanken macht, ob man nicht lieber eine Gesellschaft gründet, 04:40-04:47 bewusst im Sinne von, dass man eine Gesellschaft gründet, die man auch ins Register eintragen lässt 04:47-04:51 und die dann eben begrenzte Haftungsregelungen hat. 04:52-04:54 Das heißt also UG oder GmbH. 04:56-05:11 Wenn wir, also in der Tat, wenn man sich jetzt mal so den Markt anguckt, der oder die FotografInnen sind ja meistens Einzelpersonen, das heißt in der Tat, dass der Großteil der Leute, die da unterwegs sind, sind als Einzelunternehmer unterwegs. 05:13-05:28 Ich kenne das so aus Studio-Kooperationen, weiß ich nicht, wir haben irgendwie mehrere Leute, die Räumlichkeiten anmieten, in denen Studios eingerichtet sind, in denen dann entweder nur die Shootings der beteiligten Personen stattfinden oder das Ganze auch noch extern vermietet wird.
05:28-05:51 In der Konstellation ist man, wenn man eben nichts macht, diese GbR, was dann sicherlich Sinn machen kann, wenn man sagt, okay, ich möchte möglichst wenig Aufwand haben, möchte keine großen Verträge schließen, weil, wie du sagst, GbR bin ich eben per Handschlag, wenn ich mir einig darüber bin, dass wir gemeinsam was machen, dann bin ich eine GbR. 05:52-06:04 Und wenn ich sage, okay, ich vertraue den Leuten auch, ich habe irgendwie eine lange Zusammenarbeit schon mit denen, dann kann man das machen, dann ist das sicherlich ein Weg, der wenig Aufwand bedeutet im ersten Schritt. 06:04-06:15 Aber wenn ich hergehe und sage, okay, ich möchte da letztlich so ein bisschen sicherer unterwegs sein, dann kommt es eben dazu, dass man sagt, okay, wir können eine UG, eine Kapitalgesellschaft gründen. 06:16-06:23 UG deswegen, das ist so ein bisschen der kleine Schwester der GmbH, wenn man so will, mit weniger Startkapital komme ich da hin.
06:24-06:29 Ziel ist aber auch dort, dass ich immer in die GmbH ende quasi und das nachher umwandle, wenn es gut läuft. 06:31-06:33 Ist aber, muss man sagen, in der Praxis sind das wenige Fälle. 06:34-06:40 Also die weiteren, die Gesellschaftsformen, die es da gibt, die wollen wir auch gar nicht ansprechen. 06:40-06:44 Es gibt ja noch ein paar, aber die spielen einfach für Fotografen keine praxisrelevante Rolle.
06:44-06:50 Ich würde sagen, dass der Einzelunternehmer ist der, der am meisten, am häufigsten anzutreffen ist. 06:52-06:56 Und diese Frage sollte ich mir vielleicht auch am Anfang stellen. 06:56-07:00 Also bevor ich sage, ich gehe jetzt irgendwie los und schließe Verträge und mache etwas, 07:01-07:04 dann sollte ich mir die Frage stellen, in welchem Namen mache ich das? 07:04-07:05 Also mache ich das in meinem Namen?
07:05-07:07 Habe ich irgendwie eine andere Form gewählt? 07:09-07:12 Und das hat letztlich auch steuerliche Auswirkungen. 07:12-07:13 Dazu können wir jetzt aber nichts sagen. 07:13-07:17 Da gibt es dann ja einen Steuerberater, die einen dazu beraten können.
07:17-07:19 Aber ich glaube, so dieser Einzelunternehmer, 07:20-07:22 der dann, und das vielleicht als Überleitung, 07:22-07:26 unter einem Namen am Markt auftreten kann, 07:28-07:31 der ist der, der am häufigsten anzutreffen ist. 07:31-07:34 Meistens ja sogar unter Klarnamen. 07:37-07:42 Bei Namen, also ich sage mal, wie gesagt, gesellschaftsrechtliche Grundlagen, Punkt. 07:42-07:44 Mehr müssen wir dazu nicht sagen.
07:45-07:48 Wenn es da irgendwie Interesse gibt, dass man dazu noch weiter mal irgendwie was macht, 07:48-07:51 dann können wir da gerne mal eine Folge zumachen. 07:52-07:58 Aber für diesen Bereich Selbstständigkeit in der Fotografie reicht das, glaube ich, aus. 07:59-08:06 Was vielleicht tatsächlich ein Punkt ist, der dann eher noch eine Rolle spielt, ist der, unter welchem Namen ich unterwegs bin. 08:06-08:16 Weil das ist auch nicht ganz so selten anzutreffen, dass ich unter meinem Klarnamen unterwegs bin, aber eben auch unter irgendeiner Firma.
08:17-08:20 Das heißt Firma ist letztlich der Name, unter dem ich am Markt auftrete. 08:21-08:25 Und dieser Name genießt ja nun einen gewissen Schutz. 08:26-08:30 Sowohl meiner als auch der der anderen, die es gibt. 08:30-08:33 Das heißt, wenn ich sage, ich bin jetzt nicht als Peter-Müller-Fotografie unterwegs, 08:33-08:37 sondern ich sage eben, ich habe mir einen schönen anderen Namen überlegt, 08:37-08:39 irgendein nettes Label für meine Tätigkeit, 08:40-08:45 dann sollte ich mir im Vorhinein anschauen, ob es das schon gibt.
08:46-08:50 Das macht, glaube ich, Sinn zu gucken, ob ich damit in dem Bereich vielleicht jemandem auf die Füße trete, 08:50-08:52 weil ich mich nenne, wie es schon jemand tut. 08:53-08:55 Das heißt nicht, dass ich nicht unter meinem Klarnamen auftreten kann. 08:55-09:02 Ich bin natürlich frei in der Möglichkeit zu sagen, okay, ich benenne mich so, wie ich heiße. 09:03-09:08 Aber es gibt ja so bestimmte Bezeichnungen, die tauchen einfach immer häufiger auf.
09:08-09:15 Und es ist durchaus schon vorgekommen, dass man sagt, okay, ich habe mir den Namen XY ausgedacht, bin unter dem Label unterwegs, 09:16-09:22 verkaufe am Markt irgendwelche Dienstleistungen unter dem Namen und muss dann nachher feststellen, das hat schon jemand gemacht. 09:23-09:30 Und dementsprechend gab es dann da Streitigkeiten, möglicherweise dann die Frage danach, muss ich das lassen? 09:31-09:36 Und das geht dann auch immer ein bisschen einher mit Kosten, die vielleicht zu vermeiden sind. 09:36-09:38 Wenn man vorher einmal schaut, gibt es das schon am Markt?
09:39-09:41 Das ist ja relativ schnell gemacht. 09:41-09:43 Letztlich tut es eine Google-Suche danach. 09:44-09:47 Dann kommt man sicherlich auch noch ein bisschen weiter, wenn man mal so ein bisschen nach, 09:48-09:51 es gibt ja so verschiedene Register vom Deutschen Patent und Markenamt, in 09:51-09:52 denen man mal gucken kann, ob man diese Begriffe findet. 09:53-10:02 Da hat man, glaube ich, so im ersten Schritt alles getan, was man tun sollte, um zu gucken, ob ich mit dem Namen, den ich mir da ausgedacht habe, allein unterwegs bin.
10:03-10:08 Wenn ich letztlich unter Peter-Müller-Fotografie nur unterwegs bin, mache ich nicht viel verkehrt. 10:10-10:15 Das ist in der Regel nicht zu untersagen, dass ich unter meinem Klarnamen auftrete. 10:16-10:19 Okay, das wäre es zum Thema Namen, oder? 10:20-10:20 Ja.
10:20-10:20 Da jetzt 10:20-10:21 auch nichts mehr hinzuzufügen. 10:22-10:28 Dann würde ich sagen, kommen wir mal zum, ja, aus meiner Sicht hier in der Folge wichtigsten Thema, 10:28-10:32 und zwar den Urheberrechten beziehungsweise Nutzungsrechten, 10:33-10:38 auf die ich als Fotografin ja immer sehr aufpassen sollte. 10:38-10:41 Das ist ja irgendwie mein Wert und das, womit ich das Geld verdiene, 10:41-10:48 dass ich eben meine Werke erstelle und die Rechte, die damit einhergehen, weitergebe 10:48-10:50 oder eben auch nicht weitergebe. 10:50-10:58 Also da kommt es eben darauf an, wem möchte ich wie viele Rechte einräumen und wie verdiene ich damit mein Geld.
10:59-11:03 Und da würde ich einmal erst mal erklären, wie sich das unterscheidet. 11:04-11:10 Also das Urhebergesetz unterscheidet da grundsätzlich zwischen einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechten. 11:12-11:16 Es gibt da zwischen viele Spielräume und Facetten. 11:16-11:28 Grundsätzlich muss man sich aber immer überlegen, möchte ich jemandem das alleinige Recht, also ein ausschließliches Recht zur Nutzung dieses Werkes geben oder eben ein einfaches.
11:28-11:37 Und da habe ich dann ganz viele Möglichkeiten, also Beschränkungen hinsichtlich Zeit, zeitlicher, räumlicher oder inhaltlicher Nutzungsart. 11:38-12:01 Grundsätzlich, das kann man sich wahrscheinlich schon denken, ausschließliche Nutzungsrechte bedeuten, nur der Inhaber dieses Nutzungsrechts darf das Werk weiterverwenden. Aus Sicht des Fotografen oder der Fotografin macht das in der Regel keinen Sinn, ein solches Recht einzuräumen, weil man dann, wenn man sich nicht vorbehält, dass man selber das noch nutzen darf, auch als Urheber selbst ganz raus ist. 12:03-12:05 macht also nur dann Sinn, wenn man 12:05-12:07 es einfach unfassbar teuer verkauft, 12:07-12:07 wahrscheinlich.
12:08-12:08 Genau. 12:09-12:10 Das ist ja dann immer, je mehr Nutzungsrechte man 12:11-12:13 haben möchte, desto mehr Geld muss 12:13-12:13 fließen. 12:13-12:14 Genau, genau. 12:15-12:17 Das ist, wie gesagt, deswegen der Hauptpunkt 12:17-12:19 auch in Verhandlungen, 12:19-12:21 wie viel Rechte gebe ich und 12:21-12:22 je mehr Rechte, desto teurer.
12:23-12:24 So kann man es sich merken. 12:25-12:27 Deswegen, da kommt es auch wirklich auf die Formulierung 12:27-12:28 an. Also sobald das Wort 12:31-12:32 ausschließlich oder 12:32-12:37 Da sollten alle Alarmglocken klingeln, weil damit gebe ich in der Regel alles aus der Hand. 12:38-12:40 Und dann muss es eben, wie du schon sagst, wirklich teuer werden.
12:42-12:49 Bei den einfachen Nutzungsrechten, also wenn man eben einfach davon spricht, Person X wird ein Nutzungsrecht eingeräumt, 12:49-12:51 dann geht man davon aus, dass es ein einfaches Nutzungsrecht ist. 12:52-12:53 Da hat man, wie gesagt, alle Möglichkeiten. 12:53-13:01 Man kann zum Beispiel sagen, das darfst du auf deiner Website nutzen, aber du darfst es nicht in Printmagazinen nutzen. 13:02-13:12 Also jegliche Facetten sind da möglich.
Das Wichtige in diesem Bereich ist eben immer, dass man klar darüber spricht und das eben auch verschriftlicht, damit da später kein Streit entsteht. 13:12-13:17 Das ist, also kann man sich wahrscheinlich auch denken, eben der Hauptpunkt, worüber dann im Nachhinein gestritten wird. 13:18-13:23 Erst recht natürlich, wenn man gar keinen Vertrag, also keinen schriftlichen Vertrag gemacht hat. 13:24-13:27 Dann bietet das sehr viel Potenzial für Streitigkeiten.
13:28-13:33 Ich wollte gerade sagen, also grundsätzlich, ich kann Nutzungsrechte auch einräumen, ohne es zu verschriftlichen. 13:33-13:41 Ich habe dann natürlich nachher das Problem, dass ich, oder beide Seiten haben das Problem, dass sie nicht belegen können, was sie sagen. 13:42-13:55 Wenn ich überlege, dass ich als Nutzer, so sieht es die Rechtsprechung, wenn ich als Nutzer sage, ich darf dieses Foto benutzen, weil ich das entsprechende Recht dazu habe, dann bin ich auch immer derjenige, der das beweisen muss. 13:55-13:57 Also ich muss dann sagen, deswegen darf ich das benutzen.
13:58-14:01 Hier, schau mal, hier steht, du darfst dies und jenes mitmachen. 14:01-14:04 Wenn ich das nicht kann, habe ich immer eine Schwierigkeit, 14:05-14:09 weil der Fotograf insofern, oder der Urheber, das gilt jetzt nicht nur für Fotografen, 14:10-14:14 dahingehend tatsächlich so ein bisschen in der Position ist, dass er sagt, 14:14-14:18 ich kann ja auch nicht nichts, also ich kann keine Negativ-Tatsache beweisen. 14:18-14:20 Ich kann nicht beweisen, dass ich dir das nicht eingeräumt habe. 14:21-14:25 Also musst du positiv darlegen und beweisen, dass du es nutzen darfst.
14:25-14:32 Und das ist für denjenigen, der nachher sagt, okay, ich darf das nutzen, immer besser, wenn ich was Verschriftliches habe. 14:35-14:36 Verschriftliches, Verschriftliches habe? 14:37-14:38 Ich gucke mal 14:38-14:38 nach. 14:40-14:44 Jedenfalls, und da müssen wir jetzt auch nicht, das muss kein handschriftlich unterzeichnetes Vertragswerk sein.
14:45-14:47 Das ist natürlich immer schön, aber das muss es ja nicht sein. 14:47-14:49 Das reicht, wenn ich per WhatsApp das Ganze habe. 14:49-14:52 Das ist besser als nichts oder eine Mail oder was auch immer. 14:53-14:56 Also da, ich glaube, eine Formpflicht haben wir da nicht.
14:57-14:59 Ja, genau. Also eine Formpflicht gibt es nicht. 14:59-15:04 Was empfehlenswert ist, vielleicht so als allgemeiner Tipp, 15:04-15:09 gerade wenn ich jetzt in den Startlöchern bin 15:09-15:12 und noch nicht so wirklich irgendwie ein Vertragsmuster habe, 15:12-15:14 was ich immer wieder verwende, sondern das vielleicht wirklich so läuft, 15:14-15:17 dass ich über WhatsApp oder teilweise läuft da, glaube ich, 15:17-15:20 auch viel über Instagram oder so einfach mit einer Person geschrieben habe 15:20-15:25 und mich irgendwie ausgetauscht habe oder dann mal gesprochen habe dazu 15:25-15:27 und man irgendwie meint, man ist sich einig geworden, 15:28-15:31 dann macht es durchaus Sinn, grundsätzlich jetzt auch erstmal egal, 15:32-15:38 ob ich derjenige bin, der Fotos erstellen lassen möchte oder ob ich Fotografin bin, 15:38-15:44 dass ich im Nachhinein einmal das Ganze zusammenfassend in der Nachricht nochmal an die Person schicke. 15:44-15:47 Also gerade wenn ich sicher gehen möchte, dass ich das alles richtig verstanden habe 15:47-15:49 und dass vielleicht auch nicht nachher die andere Person auf die Idee kommt, 15:50-15:54 dass das doch irgendwie anders vereinbart gewesen wäre, kann ich es ja so machen, 15:54-15:58 dass ich zum Beispiel schreibe, hier, lieber Dennis, wir haben doch das vereinbart, 15:58-16:01 damit halte ich jetzt fest, auf das und das haben wir uns geeinigt.
16:01-16:02 Liebe Grüße, fertig. 16:03-16:07 Dann habe ich schon mal wieder irgendwas, was mir im Zweifel gewisse Rückendeckung geben kann. 16:08-16:13 Und was auch vielleicht bevor es zu der Ausführung des Auftrags kommt, 16:13-16:15 dann noch etwaige Missverständnisse ausräumen kann. 16:16-16:19 Gilt ja so ein bisschen für viele Bereiche.
16:19-16:27 Also jetzt mal ganz unabhängig vom Rechtlichen ist es ja auch so, an der Stelle kann die andere Partei dann ja auch noch sagen, ja Momentchen mal, das habe ich aber ganz anders verstanden. 16:28-16:37 Und dann kann man im Vorhinein Missverständnisse ausräumen und ich kann im Vorhinein auch sagen, okay, dann vielleicht haben wir uns ja doch missverstanden und dann klappt es nicht, dann ist das so. 16:37-16:46 Aber besser als sich nachher darum zu streiten, wenn der eine geleistet hat und der andere nutzt und wir dann darüber streiten, ob er das nur durfte oder nicht. 16:47-16:54 Also da schadet es nicht, wenn man vorher ordnungsgemäß darüber redet.
16:55-16:59 Eine Kleinigkeit, ich weiß nicht, ob du das eben angerissen hattest, 17:00-17:04 bei dieser Einschränkung, was in der Praxis gefühlt nicht so oft vorkommt, 17:04-17:07 was aber ohne weiteres ja möglich ist, ist so eine zeitliche Einschränkung der Nutzungsrechte. 17:08-17:11 Dass man sagt, also gerade, wir müssen uns ja nichts vormachen, 17:11-17:15 dass der Markt für Fotografen jetzt auch nicht der einfachste ist 17:16-17:19 und durch dieses Spiel mit dem Umfang der Nutzungsrechte, 17:20-17:22 ich zwar auf der einen Seite in der Hand habe, 17:22-17:24 wie viel ich gerne geben möchte, 17:24-17:27 aber ich natürlich auch nicht immer frei alles verlangen kann am Markt. 17:28-17:31 Und deswegen ist das vielleicht so ein Punkt, wo man sagt, 17:31-17:35 okay, natürlich kannst du umfangreiche Nutzungsrechte haben, 17:36-17:38 ob es denn gleich ausschließlich sein muss, das sollte man schauen, 17:39-17:42 aber dass man sagt, okay, aber wir beschränken das mal einfach eine Weile, 17:43-17:48 Weil viele Fotografien sind auch vielleicht nur für eine gewisse Zeit überhaupt von Interesse. 17:48-17:55 Und dann kann ich ja sagen, okay, dann bekommst du das Nutzungsrecht für ein Jahr, für zwei Jahre, eben umfangreich, aber danach ist halt dann Schluss.
17:55-17:59 Und so kann man vielleicht Nutzungsrecht und Gegenleistung so ein bisschen ins Verhältnis setzen. 18:00-18:08 Was man da immer bedenken sollte, jetzt aus Sicht des Urhebers vor allem, wo ich den Eindruck habe, dass das in der Praxis oft nicht so klappt oder vergessen wird. 18:09-18:13 Ich muss mir das natürlich dann auch irgendwie in irgendeiner Art von System hinterlegen, 18:13-18:16 dass ich vielleicht dann auch mal schaue nach den zwei Jahren zum Beispiel, 18:16-18:20 die ich der Person eingeräumt habe, wird sich dann auch daran gehalten. 18:20-18:24 Also das macht durchaus Sinn, gerade wenn es irgendwie mehr wird 18:24-18:28 und man immer wieder Aufträge hat, dass man sich da ein gewisses System der Verwaltung, 18:29-18:34 rechte Verwaltung zulegt, um eben, ich meine, ich habe sonst nicht so viel davon, 18:34-18:40 wenn ich das beschränkt habe und die Person nutzt es dann aber trotzdem noch zehn Jahre weiter und ich merke es nicht, 18:40-18:43 dann ist der Wert dessen, was ich bekommen habe, auch irgendwie geringer.
18:44-18:52 Ja, das haben wir aber in der, ich meine, auch da, Folgennummern bin ich ganz schlecht, 18:53-18:58 ging es um die Nutzung von Fotografien im Stockbereich, also bei Agenturen. 18:58-19:09 Auch da ist es ja auf der Nutzerseite so, dass ich sage, wenn ich viele Fotos nutze, muss ich mich halt darum kümmern, dass ich ein System habe, in dem ich hinterlegt habe, 19:09-19:17 von wem kommt dieses Foto, wie umfangreich darf ich das überhaupt nutzen, darf ich das an irgendwen weitergeben, muss ich das nach einer gewissen Zeit wieder löschen. 19:18-19:23 Und genau so ist dieses System auf der Urheberseite ja anzusetzen. 19:23-19:25 Da vielleicht, ich weiß nicht, noch wichtiger, 19:26-19:28 ich kann nicht mal sagen, irgendwie gleichwertig, 19:28-19:32 aber wenn ich mit Bildern unterwegs bin am Markt, 19:32-19:35 dann muss ich dafür sorgen, dass ich sie im Rahmen dessen nutze 19:35-19:37 und das werde ich einfach vergessen über die Zeit.
19:37-19:38 Das machen wir uns nichts vor. 19:38-19:39 Ich habe irgendwann mal meine Website gemacht, 19:39-19:41 dann habe ich da 20 Bilder drauf getan 19:42-19:43 und was weiß ich, von wem die kommen, 19:44-19:46 wann ich die wo lizenziert habe, in welchem Umfang. 19:47-19:53 Wenn ich kein System habe, dann habe ich da irgendwann mal ein Problem und kann dann zum Beispiel auch vielleicht gar nicht mehr sagen, doch, doch, ich darf das, weil dann 19:53-19:54 ist es eben 19:54-19:54 weg. 19:54-20:09 Und genauso auf der anderen Seite muss der Fotograf oder die Fotografin sagen, wir haben das so festgelegt, ich habe das nachweislich hier so festgehalten und dann kann ich eben auch sagen, du nutzt es über das, was wir vereinbart haben, hinaus.
20:10-20:12 dann lass uns darüber reden, dass wir das vielleicht lösen. 20:13-20:18 Und da schadet es nicht, wenn es nur eine Excel-Tabelle ist. 20:18-20:21 Es ist ja kein Hexenwerk, das da verlangt wird, gerade am Anfang, 20:21-20:23 wenn man sagt, ich bin jetzt gerade frisch am Markt. 20:24-20:25 Ja, genau, auf jeden Fall.
20:25-20:27 Also da muss man wirklich aufpassen. 20:28-20:31 Ein Thema, wo man sehr aufpassen muss, 20:32-20:35 jetzt gerade auch aus Sicht des Fotografen oder der Fotografin, 20:36-20:39 was ist mit Personen, die auf den Bildern zu sehen sind. 20:40-20:45 Und dass da Rechte bestehen, das ist, glaube ich, mittlerweile jedem bekannt. 20:46-20:49 Wenn ich eine Person fotografiere und die auf diesem Foto erkennbar ist, 20:49-20:53 dann muss die grundsätzlich immer damit einverstanden sein.
20:53-20:57 Und das ist eben gerade, wenn man jetzt zum Beispiel das, 20:58-21:00 ja nochmal das Beispiel der Hochzeitsfotografie nimmt, 21:00-21:07 dann gerade in dem Bereich werden ja eigentlich immer oder nur Personen auf den Fotos sein. 21:07-21:12 Also es geht ja hauptsächlich darum, die Personen und die Emotionen und so weiter einzufangen. 21:12-21:17 Und da reicht es eben eigentlich auch nicht aus, wenn ich das Brautpaar vorher gefragt habe, 21:18-21:23 sondern ich muss von jeder Person, die da zu sehen ist, grundsätzlich das Einverständnis haben. 21:24-21:29 Dass das in der Realität schwierig umzusetzen ist, das ist uns natürlich auch klar.
21:29-21:35 Wo man aber so ein bisschen darauf achten kann, meiner Ansicht nach, ist, wie verwende ich denn die Fotos? 21:35-21:42 Wenn ich jetzt zum Beispiel sage, ich möchte Fotografien, die ich bei Hochzeiten erstelle, auch für meine eigene Werbung nutzen, 21:43-21:45 dann muss ich das natürlich sowieso schon abstimmen vorher. 21:46-21:51 Dann kann ich das vielleicht aber eher abstimmen mit dem Brautpaar, mit dem ich ja auch in Vertragsverhandlungen vorher bin, 21:52-21:53 als mit den einzelnen Gästen. 21:53-21:59 Dann macht es vielleicht Sinn, dass man sagt, man nutzt eben nur Fotografien, wo das Brautpaar drauf ist, 22:00-22:04 für solche Zwecke und nicht solche Fotografien, wo auch noch die anderen Gäste drauf zu sehen sind.
22:05-22:16 Bei den, also die Rechte der Personen, die ich ablichte, die sind oder sollten Gegenstand auch dann irgendwelcher vertraglichen Vereinbarungen sein. 22:16-22:35 Das heißt also, es ist immer ja gerade im Bereich der Personenfotografie so ein Punkt, dass man sagt, auf der einen Seite bekommt die eine Vertragspartei Nutzungsrechte vom Urheber, auf der anderen Seite bekommt vielleicht der Urheber Nutzungsrechte im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte, auf die Abbildung, das sogenannte Recht am eigenen Bild. 22:36-22:45 Denn ich als Fotograf bin streng genommen auch schon bei der Aufnahme dazu verpflichtet, mir entsprechend ein Recht einzuholen. 22:46-22:51 Nicht erst bei der Weitergabe, bei der Verwertung etc., sondern ich möchte das für Eigenwerbung nutzen, ich möchte selber was mitmachen.
22:52-22:58 Das kommt sehr darauf an, was dann welche beteiligte Partei damit später machen möchte. 22:58-23:01 Aber man sollte sich dessen bewusst sein, dass der eine braucht Urheberrechte, um es zu nutzen, 23:02-23:08 Der andere braucht Persönlichkeitsrechte, um das zu nutzen oder Lizenzen an den entsprechenden Rechten. 23:09-23:19 Und beides muss sich dann im Idealfall schon in diesem Vertrag befinden, wenn ich es vorher denn weiß. 23:19-23:23 Jetzt ist es natürlich auch hier wieder das Einfachste.
Jeder gibt alle Rechte ab, die er irgendwie hat. 23:23-23:33 Jeder kann alles machen. Das entspricht aber weder der Praxis, denn da hat keiner ein Interesse daran, seine Rechte so weitgehend abzugeben. 23:33-23:42 Und was man auch nicht übersehen darf, selbst wenn das so passiert ist, dass diese Rechte auch widerruflich sind mit entsprechenden Hürden.
23:42-23:51 Aber gerade im Bereich Personenfotografie spielt ja nicht nur das sogenannte Recht am eigenen Bild eine Rolle, sondern auch der Datenschutz. 23:51-23:54 Das heißt also, eine Personenfotografie ist ein personenbezogendes Datum, 23:55-24:02 womit dann auch andere Formalitäten, sage ich mal, daran geknüpft sind 24:02-24:10 und auch andere Anforderungen und vielleicht Anforderungen mit geringer Hürde zum Widerruf. 24:10-24:14 Und das kann den Fotografen dann auch ein bisschen in die Bredouille bringen, 24:15-24:16 wenn es zu einem Widerruf kommt. 24:17-24:19 Deswegen, ich sollte von Beginn an ein großes Interesse daran haben, 24:19-24:21 wenn ich im Bereich der Personenfotografie unterwegs bin, 24:23-24:25 dass ich vorher geklärt habe, dass das in Ordnung ist.
24:25-24:29 Wie gesagt, die Praxis sieht häufig anders aus als die juristische Theorie. 24:29-24:30 Das ist auch bekannt. 24:31-24:33 Und dass da vieles nicht richtig passiert 24:33-24:36 und sich auch vielleicht einfach keiner beschwert, ja, gibt es. 24:36-24:38 Aber wenn es dann knallt, sehen wir auch häufig, 24:40-24:42 dass es da einfach viele Regelungslücken gibt.
24:43-24:45 Und man jedenfalls gut beraten ist, 24:45-24:47 wenn man sich da vorher mal Gedanken drüber 24:47-24:47 gemacht hat. 24:48-24:54 Und häufig ist es so, dass es reicht, wenn man vorher einfach transparent kommuniziert. 24:55-24:55 Das ist so ein Punkt. 24:57-25:07 Ich selber bin auch immer etwas, vielleicht nachvollziehbar, etwas verärgerter, wenn etwas passiert, wovon ich nichts weiß.
25:08-25:11 Und nachher feststelle, huch, wie ist das denn passiert? Das wusste ich alles gar nicht. 25:11-25:15 Als wenn ich vorher darüber Bescheid weiß, dann ist das ja eine ganz andere Situation. 25:15-25:17 Unabhängig von der Frage, ob ich irgendwas unterschrieben habe oder nicht.
25:18-25:21 Aber auch dadurch kann ich einfach auf einer ganz anderen Ebene Ärger vermeiden. 25:22-25:24 Dass der nach juristisch alles hält, ist wieder was anderes. 25:24-25:27 Aber es ist ja nicht immer nur alles, das Juristische. 25:28-25:30 Ja, was man dahingehend vielleicht nochmal klarstellen kann, 25:31-25:33 wir haben jetzt immer darüber gesprochen, alles vorher zu klären.
25:34-25:40 Das ist natürlich immer das Beste, aber was auch möglich ist, 25:41-25:43 ist immer wieder im Nachhinein zu sprechen. 25:43-25:45 Also nur weil ich jetzt vielleicht vorher mich geeinigt habe, 25:45-25:51 das wird nicht auf Social Media zum Beispiel verwendet und ich möchte das aber nachher vielleicht doch, 25:51-25:56 dann kann ich natürlich immer noch auf die entsprechenden Personen, die davon betroffen sind, zugehen und das auch noch vereinbaren. 25:56-26:00 Also das ist immer möglich, genauso wie diese Personen natürlich, wie wir das eben auch schon gesagt haben, 26:00-26:02 das ja auch widerrufen können. 26:03-26:05 Also je mehr man vorher klärt, desto besser.
26:06-26:09 Es kann aber auch manchmal vielleicht sinnvoll sein, gerade wenn man meint, 26:10-26:13 dass eventuell ein Auftrag daran scheitert 26:13-26:16 oder man nicht das Ganze, ich sag jetzt mal, 26:17-26:18 tot verhandeln will vorher, 26:19-26:21 dass man sich da auf das Nötigste beschränkt 26:22-26:25 und dann im Nachhinein, vielleicht auch wenn Kunden zufrieden sind, 26:26-26:27 sagt, hier sind doch schöne Bilder entstanden, 26:28-26:29 seid ihr damit einverstanden, 26:29-26:34 wenn ich jetzt Bild 1 bis 5 für Werbung auf meiner Homepage verwende 26:34-26:35 oder sowas in der Art. 26:35-26:38 Das geht natürlich auch und kann manchmal vielleicht auch helfen, 26:38-26:40 wenn man dann eine konkrete Absicht hat 26:40-26:47 Und gerade diese konkrete Absicht kommuniziert und dazu eben dann in irgendeiner Form schriftlich ein Einverständnis bekommt. 26:48-26:55 Dann können wir, also dass es da irgendeine vertragliche Regelung zu geben sollte, ich glaube, das ist klar geworden. 26:56-27:05 Und zwei Punkte will ich noch ganz kurz ansprechen, die, wenn die Situation es eben notwendig macht, auch regeln sollte.
27:05-27:13 Und zwar sind das zum einen die Rechte der Leute, die das Hausrecht innehaben. 27:13-27:21 Das heißt, manchmal ist es ja so, dass ich irgendwo on location bin, wo es notwendig ist, dass ich auch dort Rechte einhole, dass ich dort überhaupt fotografieren darf. 27:23-27:33 Das ist auch gar nicht mal so unüblich, wenn ich jetzt nicht gerade draußen auf der freien Wiese oder auf hoher See fotografiere, dann gehört ja das meiste auch irgendjemandem. 27:33-27:39 Und da macht es auch Sinn, dass ich vorher mit dem Eigentümer darüber gesprochen habe, dass es in Ordnung ist, dass ich meine Fotos da mache.
27:39-27:42 Insbesondere, wenn ich sage, ich gehe nachher auch in die gewerbliche Verwertung dieser Fotografien. 27:44-27:49 Und dann ein Punkt, der insofern dann vielleicht etwas weniger Regelung bedarf. 27:50-27:52 Es gibt kein sogenanntes Recht am Bild der eigenen Sache. 27:53-27:53 Also nur weil mir etwas 27:53-27:55 gehört, 27:55-28:01 wie gesagt, mit Ausnahmen, heißt es nicht, dass ich verbieten kann, das zu fotografieren.
28:01-28:06 Das bedeutet, wenn jemand mein Auto fotografiert, dann kann ich das in der Regel nicht verbieten. 28:07-28:10 Klammer auf, ist mein Kennzeichen zu sehen, kann das wieder was anderes sein. 28:11-28:13 Aber nur die Tatsache, dass mir das Auto gehört, heißt nicht, dass es 28:13-28:15 anderen 28:15-28:17 verboten ist, das zu fotografieren. 28:19-28:24 Also diese Einwilligung brauche ich jetzt nicht für alles, was ich fotografiere und von jedem.
28:25-28:29 Aber was ich mir merken sollte, ist, dass wenn ich auf fremdem Grund und Boden unterwegs bin, 28:29-28:35 sollte ich mich vorher schlau machen, ob das per se vielleicht zulässig ist oder per se auch unzulässig ist, 28:35-28:36 weil es gibt nicht umsonst irgendwelche Hausregeln. 28:38-28:41 Und da bin ich gut beraten, wenn ich das vorher einmal kläre. 28:41-28:44 Im Nahein wäre es nämlich sehr ärgerlich, wenn ich diese ganzen Fotografien erstellt habe 28:45-28:50 und damit in die Verwertung gehe und dann auf einmal ich ein Problem mit dem Eigentümer bekomme. 28:52-28:58 Ein Gebiet, was mir dazu gerade einfällt, wo das besonders relevant ist, sind Drohnen.
28:58-29:00 Und das ist ja auch immer weiter verbreitet. 29:00-29:02 Und gerade wenn ich dann eben vielleicht, 29:02-29:04 also ich habe das jetzt auch schon auf Hochzeiten erlebt, 29:05-29:06 wenn man irgendwie ein Gruppenbild machen möchte, 29:07-29:09 dann eignet sich so eine Drohne ja doch auch ganz gut. 29:10-29:16 Die ermöglicht natürlich direkt immer viel breitere Einblicksfelder. 29:16-29:19 Und da muss man dann vielleicht besonders aufpassen.
29:19-29:24 Also das nur am Rande, dass man da seine Antennen für schärft, 29:24-29:25 dass man da vorsichtig ist. 29:26-29:33 An der Stelle gehen wir nicht näher auf Drohnenfotografie ein, sondern verweisen auf unsere Folge vom 28. März. 29:33-29:39 Das habe ich jetzt dann nochmal rausgesucht, wo wir uns tatsächlich intensiv mit der Drohnenfotografie beschäftigt haben.
29:39-29:43 Da gab es nämlich in der Tat auch aktuelle Entwicklungen im höchstrichterlichen Bereich. 29:45-29:46 Das 29:46-29:53 ist sehr spannend und da solltet ihr, wenn ihr da in dem Bereich unterwegs seid, auf jeden Fall einmal reinhören. 29:55-30:17 Was wir aber noch einmal kurz besprechen sollten, das ist ja nicht immer mit der klassischen Hochzeitsfotografie getan, sondern viele Fotografen und Fotografinnen sind ja auch in der Form unterwegs, dass sie sagen, okay, ich arbeite insofern nicht alleine, als dass ich mit Dritten zusammenarbeite, zum Beispiel mit Agenturen, Studios, Auftraggebern etc. 30:19-30:31 Dazu können wir jeweils eine einzelne Folge machen, aber ich will es zumindest mal so ein bisschen abreißen, dass man einen kleinen Überblick darüber hat, was für Konstellationen das sind.
30:32-30:51 In jedem Bereich ist es so, dass ich weiterhin mit den Nutzungsrechten agiere. Das heißt also, ich bin immer derjenige, der mit den Nutzungsrechten an meinen Ergebnissen haushalte und je nachdem, mit wem ich zusammenarbeite, ist das unterschiedlich umfangreich der Fall. 30:51-31:02 Das heißt, wenn ich mit Agenturen zusammenarbeite, das heißt, ich sage, ich habe bestimmte Fotos erstellt, egal ob jetzt aus eigenem Antrieb oder aus Fremdantrieb, dann lasse ich die vermarkten über eine Agentur. 31:03-31:15 Zum Beispiel über Stockfotoagenturen, wo ich vielleicht für sehr, sehr günstiges Geld die Bilder anbiete oder eben über andere Agenturen, wo das Ganze etwas exklusiver und dann noch ein bisschen teurer ist.
31:15-31:23 In jedem Fall ist es so, dass die Agentur die Verwertung natürlich immer nur in dem Umfang vornehmen kann, indem ich ihr Nutzungsrechte einräume. 31:24-31:30 Was dazu führt, dass die meisten Agenturen sagen, okay, ich möchte gerne sehr umfangreiche Nutzungsrechte von dir. 31:30-31:32 Das sind nicht immer ausschließliche, aber sehr umfangreiche. 31:33-31:41 Und wo mittlerweile es auch so ist, dass ich, jedenfalls im Bereich der Stockfotoagenturen, das ist auch ein Fall gewesen, der bis zum BGH gegangen ist, 31:43-31:50 eine Regelung vorgelegt bekommen kann, in der ich zum Beispiel darauf verzichte, als Urheber genannt zu werden.
31:50-31:56 Das ist in der Form dort, angesichts dieser besonderen Konstellation, hohe Reichweite bei diesen Agenturen, 31:59-32:04 günstiges Lizenzieren, auch als zulässig erachtet worden, wenn das in allgemeinen Geschäftsbedingungen passiert. 32:04-32:10 Das heißt, das ist eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung gewesen, das war so eigentlich nicht zulässig. 32:10-32:27 Aber ich habe eben da einen Punkt, auf den ich achten muss. Und ich bekomme wahrscheinlich auch bei einer Agenturvermarktung keinen Fuß auf den Boden, wenn ich sage, okay, du bekommst jetzt ein einfaches Nutzungsrecht für ein halbes Jahr und es darf nur in Print genutzt werden.
32:28-32:36 dann werden die Agenturen wahrscheinlich sagen, okay, es ist für uns einfach effektiv ganz schwierig, das zu vermarkten, wenn wir nur so eingeschränkte Nutzungsrechte bekommen. 32:37-32:46 Ich muss darauf achten, dass ich nicht sage, wenn ich da irgendwie etwas vergebe, was mich daran hindert, diese Nutzungsrechte an andere noch zu vergeben, 32:46-32:54 dass ich da irgendwie in eine brenzlige Situation komme. Auch das spricht wieder für ein System. Woran habe ich welche Rechte eingeräumt?
32:54-32:56 Kann ich das noch weiter vermarkten oder nicht? 32:57-32:58 Oder habe ich da schon jemandem die Rechte eingeräumt 32:59-33:00 und habe da vielleicht zugesichert, 33:00-33:02 dass das niemand anders mehr bekommt? 33:03-33:04 Das ist die eine Konstellation. 33:04-33:06 Ich habe Bilder und gebe sie weiter 33:09-33:11 über diese Agenturkonstellation.
33:11-33:14 Da können Dritte sich dann Rechte erwerben 33:15-33:15 und können das dann nutzen. 33:16-33:17 Das macht wirtschaftlich häufig Sinn. 33:19-33:21 Und dann gibt es natürlich noch die Konstellation, 33:22-33:33 die insofern relativ häufig auftritt, die auch bei dem Beispiel der Hochzeitsfotografie im Prinzip genau die Konstellation ist, 33:33-33:37 dass ich einen Auftraggeber habe, dass ich also nicht aus eigenem Antrieb hergehe und sage, 33:37-33:41 ich mache Fotos, weil ich gerne künstlerisch unterwegs bin und da einen bestimmten Anspruch erfüllen möchte, 33:42-33:46 sondern ich habe eben einen bestimmten Auftrag, mach mir Fotos von. 33:46-33:51 Entweder fotografiere meine Hochzeit oder fotografiere das Firmen-Event, mach Portrait-Fotos, 33:51-33:55 nach dies oder jenes.
Also diverse Zwecke gibt es da ja. 33:56-34:02 Wichtig ist dabei, neben diesem Vertrag, den ich dann natürlich auch selber noch ein bisschen gestalten kann, 34:03-34:12 der Punkt, dass ich mich an die Dinge halte, die mein Auftraggeber vorgibt. 34:12-34:16 Das ist das eine, er kann mir ja vorgeben, ich möchte gerne das Ganze in einem gewissen Stil machen. 34:17-34:26 Was dabei aber nicht passiert, was Auftraggeber gelegentlich meinen, ist, dass sie automatisch alle Rechte oder viele Rechte an diesen Werken bekommen.
34:26-34:32 Wir haben weiterhin, deswegen als Fotograf bin ich natürlich gut beraten, wenn ich da irgendwie eine vertragliche Konstellation habe, 34:34-34:41 aber der Auftraggeber wird jetzt nicht in irgendeiner Form Miturheber oder irgendwas an diesen Werken, die da entstehen. 34:41-34:48 Wir haben keine Miturheberschaft dadurch, dass mir jemand sagt, wie ich mein Foto machen 34:48-34:49 soll. 34:49-34:53 Oder wenn jemand sagt, fotografiere das in einer bestimmten Stimmung, in einem bestimmten Stil. 34:54-35:00 Weil immer noch derjenige, der nachher den Auslöser drückt, ist derjenige, der Urheber bleibt.
35:00-35:02 Und damit bleibt der Fotograf auch immer in der Position zu sagen, 35:02-35:07 okay, ich kann schon noch darüber bestimmen, welche Rechte ich da vergebe. 35:09-35:14 Und dann hängt es letztlich natürlich an der individuellen Vereinbarung, was kriege ich dafür, was mache ich damit. 35:15-35:23 Aber diese Auffassung, die da manchmal vertreten wird, dass der Auftraggeber sagt, okay, du machst jetzt bitte die Fotos und damit habe ich automatisch alle Rechte, die ist letztlich falsch. 35:23-35:29 Es taucht aber immer wieder auf.
So ist es letztlich nicht. 35:32-35:37 Im Wesentlichen sind das alle, also ich sage mal, es gibt natürlich noch andere Möglichkeiten, da irgendwie mit Dritten zusammenzuarbeiten. 35:37-35:42 wenn ich selber Leute engagiere, entweder Fotoassistenten, Visagisten oder irgendwelche Bühnengestalter, 35:42-35:46 die dann in irgendeiner Art und Weise aufs Foto in Anführungsstrichen einwirken können, 35:47-35:49 aber auch die werden nicht Miturheber. 35:50-35:54 Also in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle werden die nicht Miturheber, 35:54-35:57 weil sie keinen eigenen kreativen Anteil an der Bildschaffung haben.
35:59-36:02 Natürlich kann es sein, wenn ich besonders kreativ eine Person geschminkt habe 36:02-36:05 oder eine Frisur ganz toll hergerichtet habe, 36:05-36:10 dann kann das auch sein, dass das selber irgendwie urheberrechtlichen Schutz genießt. 36:10-36:15 Aber das Foto selber, das Urheberrecht bleibt beim Fotografen 36:15-36:21 und damit bleibt derjenige auch die Person, die eben über die Nutzung bestimmen kann. 36:22-36:28 Ja gut, dann würde ich sagen, ich glaube das Thema Zusammenarbeit mit Dritten und Rechte Dritter 36:29-36:30 haben wir dann erstmal abgehakt. 36:31-36:35 Kommen wir vielleicht noch zu einem aus meiner Sicht auch besonders relevanten Thema, 36:35-36:39 wenn man gerade vielleicht anfängt, sich da selbstständig zu machen, 36:39-36:43 und zwar Social Media und Eigenwerbung.
36:44-36:49 Da vielleicht nochmal zu den absoluten Grundlagen, was man alles bedenken sollte. 36:50-36:56 Also egal, ob ich jetzt eine Homepage betreibe oder nur, in Anführungszeichen, 36:56-37:00 nur einen Social Media Account vielleicht extra für mein Unternehmen dann eingerichtet habe, 37:01-37:22 Was ich immer beachten muss, ist, dass ich ein Impressum benötige. Das kann einfach in der, ja wie heißt das nochmal, ich glaube Bio oder so heißt das bei Instagram oder so, wo ich das dann angeben kann oder eben klassisch auf einer Website, dass ich irgendwo den Link habe zum Impressum, den man auch möglichst schnell und einfach finden sollte. 37:23-37:39 Also das ist so ein Punkt, der immer relevant ist.
Gleiches gilt für Datenschutz, da wollen wir jetzt, glaube ich, auch nicht näher drauf eingehen, aber eine Datenschutzerklärung brauche ich auch. Und dann noch das Thema, was uns jetzt hier mehr interessiert, die Urheberkennzeichnung. 37:40-38:08 Da, wenn ich natürlich jetzt meine eigenen Bilder verwende, erübrigt sich das. Wenn ich jetzt aber auch mal Bilder auf meiner Seite benutze, um irgendwie, ja, zum Beispiel einfach nur einen Artikel zu bebildern oder irgendwas in dieser Form, wenn ich eben fremde Bilder benutze oder wenn ich vielleicht sogar sehe, dass jemand anders auf seiner Seite Bilder von mir verwendet, dann ist es eben immer relevant, was wir eben hatten, dieses Thema Urheberkennzeichnung, also Nennung vor allem.
38:08-38:33 Es muss immer möglich sein, dass man den Urheber eines Werkes findet, in dem Sinne, dass ich ohne große Zwischenschritte, wenn ich jetzt sehe, hier ist auf Seite X, wird ein Bild verwendet und ich möchte wissen, wer hat das erstellt, dann muss mir das schnell möglich sein, ohne dass ich da jetzt noch 25 Links folgen muss und mich dann da selber mir zusammen erschließen muss, wer jetzt hier welches Bild gemacht hat. 38:33-38:52 Das muss immer zu erkennen sein. Und wenn ich jetzt natürlich sehe, ich habe irgendwie Bilder von mir sind im Netz unterwegs und ich frage mich, ist das so in Ordnung? Und ich kann schon gar nicht zuordnen, ob da mein Name genannt wird oder der wird überhaupt nicht genannt.
Dann sollten da auf jeden Fall die Alarmglocken klingeln und ich könnte eventuell Rechte geltend machen. 38:53-39:10 Also das spielt ja so ein bisschen zusammen zum einen mit der Frage, was ich, wenn ich denn mit jemand Drittem zusammenarbeite, mit ihm vereinbare. Also auch da habe ich die Möglichkeit, hier direkt darauf einzuwirken, zu sagen, okay, ich vereinbare direkt mit, dass ich in einer bestimmten Art und Weise genannt werden muss. 39:11-39:27 Aber entgegen, ich will nicht sagen landläufiger Meinung, aber es läuft einem dann doch immer schon mal wieder über den Weg, dass gesagt wird, ja gut, wir haben ja gar nichts darüber vereinbart, dass du genannt werden musst, dann muss ich das auch nicht tun.
Das ist Quatsch. Also das ist eine der wenigen Sachen, wo man noch relativ klar sagen kann, das stimmt einfach nicht. 39:28-39:47 Wenn ich ein urheberrechtlich gestütztes Werk benutze, muss ich dazu schreiben, wer der Urheber ist. Punkt.
Und davon kann man abweichen. Ja, man kann vereinbaren, dass es in einer bestimmten Art und Weise passieren muss. Da kann ich dann vertraglich zum Beispiel auch sagen, nenn mich bitte immer unter, weiß nicht, unter meinem Pseudonym, Künstlernamen, irgendwas. 39:48-40:01 Oder ich habe eben eine besondere Art und Weise, wie ich gekennzeichnet werden will, damit das besonders, weiß nicht, marketingmäßig für mich besonders toll ist.
Aber selbst wenn ich in meinem Vertrag nicht regle, dass ich genannt werden muss, muss das durch den Nutzer erfolgen. 40:03-40:20 Ich kann aber natürlich vielleicht auch aus Fairnessgründen, sage ich jetzt mal ganz vorsichtig, sagen, ich vereinbare das trotzdem in einem Vertrag, aber einfach um die andere Partei darauf aufmerksam zu machen, weil dieses Recht einfach häufig übersehen wird. Das muss man ja auch sagen. 40:20-40:28 Und da ist es, glaube ich, schon okay, wenn ich darüber spreche vorher und dann denjenigen auch nochmal darauf aufmerksam mache, dass das ein Punkt ist.
40:28-40:28 Oder 40:28-40:29 dass 40:29-40:35 er die Möglichkeit hat zu sagen, das möchte ich aber nicht, dann kann man das ja vereinbaren und man kann das in anderer Weise vielleicht zugunsten des Fotografen berücksichtigen. 40:37-40:42 Ja, genau. Wenn wir schon bei dem Punkt sind, klar, es ist am besten, man vermeidet sowas immer. 40:42-40:46 Jetzt stellt sich vielleicht auch dem einen oder anderen die Frage, was ist denn, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist?
40:47-40:52 Wenn ich jetzt zum Beispiel Fotografin bin und ich sehe, da ist jemand, der benutzt munter meine Bilder 40:53-40:57 und ich werde weder genannt, noch wurde ich irgendwie gefragt oder sonst irgendwas. 40:58-41:02 Da vielleicht nochmal zu den Basics nur, was mache ich dann oder was kann ich machen? 41:02-41:07 Grundsätzlich macht es immer Sinn, das einmal zu sichern im Sinne von, 41:08-41:12 ich erstelle vielleicht Screenshots oder in irgendeiner anderen Form Nachweise. 41:13-41:15 Und dann hat man natürlich verschiedene Möglichkeiten.
41:16-41:21 Klar kann man immer direkt mit der vollen Härte irgendwie vorgehen und sagen, ich mahne die Person ab. 41:22-41:25 Da hämen wir dann wahrscheinlich im Zweifel ins Spiel. 41:25-41:31 Man kann aber natürlich auch, das machen wir eben auch schon mal oder schlagen wir auch schon mal vor, 41:31-41:37 gerade wenn man vielleicht am Anfang steht und sich nicht jetzt mit jedem direkt streiten möchte, 41:37-41:40 sondern vielleicht eher auch seine Leistungen ins Spiel bringen, anbieten will, 41:41-41:47 dann wäre natürlich auch eine Möglichkeit, dass man in Kontakt tritt mit den verantwortlichen Personen 41:47-41:49 und eine Nachlizenzierung anbietet. 41:50-41:54 Bedeutet, also ich weise darauf hin, hier, du benutzt da meine Bilder, das ist so nicht in Ordnung, 41:54-41:58 du hättest mich fragen müssen, aber von mir aus können wir ja zusammenarbeiten.
41:58-42:01 Das ist ja, also, das habe ich auch ein Interesse dran. 42:02-42:02 Du 42:02-42:03 musst es eben nur bezahlen, 42:03-42:05 dass man eben da eine Regelung findet. 42:06-42:09 Das ist oft gerade am Anfang vielleicht der eleganteste Weg 42:10-42:15 und auch eine Möglichkeit, das vielleicht sogar zum Positiven noch als Werbung zu benutzen. 42:16-42:22 Ja, in dem Zusammenhang vielleicht, weil wir da, oder weil die Frage häufiger mal aufkommt, 42:24-42:27 wenn ich, also die Frage stellt sich grundsätzlich bei einer Selbstständigkeit, 42:28-42:30 muss ich irgendwelche Versicherungen abschließen?
42:31-42:34 Da kommen jetzt in dem Fall, wenn es um Geld machen von Rechten geht, 42:34-42:38 natürlich Rechtsschutzversicherung in den Fall, ansonsten irgendwelche Haftpflichtversicherungen etc. 42:39-42:51 Ich bin kein Versicherungsmakler, das weiß ich, es gibt unterschiedliche Versicherungen, es macht sicherlich Sinn, sich da einmal beraten zu lassen und zu schauen, was steht da im Verhältnis für kosten-nutzen-mäßig. 42:53-43:12 Das gilt auch für Rechtsschutzversicherungen natürlich. Im gewerblichen Bereich sind die häufig auch etwas kostenintensiver als im privaten Bereich.
Aber sich da vorher mal vernünftig beraten zu lassen, macht glaube ich Sinn, um vielleicht später auch Kosten, die man vorher nicht erwartet hat, vielleicht abzudecken. 43:16-43:33 Und wie du sagst, wenn man dann doch mal aufgrund von Rechtsverletzungen gegen jemand Drittes vorgehen muss, dann haben wir dazu, glaube ich, aber auch schon, dazu haben wir auch schon mal eine Folge gemacht, wie das da konkret aussieht, wie das Vorgehen da ist. 43:33-43:52 Wie gesagt, da gibt es immer den Weg, dass man sagt, okay, lass uns doch irgendwie konstruktiv arbeiten oder lass uns irgendwie eine Lösung finden, die für beide passt, bevor man sagt, okay, wir gehen jetzt den streng formalen Weg, der natürlich offen steht und der insofern auch für Urheber recht günstig ist. 43:52-43:58 Das muss man auch sagen, weil eben vorgesehen ist, dass dann der Urheber nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibt, die ihm entstehen.
44:00-44:06 Ja, aber wie gesagt, das wollen wir gar nicht zu sehr vertiefen an dieser Stelle. 44:06-44:07 Es gibt die Möglichkeit. 44:09-44:11 Ein Punkt, über den ich aber tatsächlich noch mal ganz kurz sprechen will, 44:11-44:16 weil es ist ja nun der Elefant so ein bisschen, der im Raum steht, 44:16-44:18 auch ist dieses Thema KI. 44:19-44:24 Wir haben auch dazu ja schon zu KI-Bildgeneratoren etc.
schon ein bisschen was gesagt. 44:26-44:29 Entschuldigung, nicht gesagt, aber auch schon mal die eine oder andere Folge gemacht. 44:30-44:40 Und ein Punkt, der für Fotografen natürlich relevant ist, unabhängig von dieser Frage, ist der Markt jetzt schwerer geworden, weil auf einmal irgendwelche Leute anfangen, KI-Bilder zu generieren und deswegen keine Fotografen mehr brauchen. 44:40-45:00 Und das kann sein, ist aber nicht unser Thema hier, sondern meine persönliche Meinung ist, dass es weiterhin einen großen Markt dafür gibt, dass Bilder erstellt werden, die keine KI erstellen kann und die eben bestimmte Dinge ablichten, die man von der KI so nicht einfangen kann.
45:01-45:26 Aber das ist ein anderes Thema. Wichtig ist nur, weil das tatsächlich jetzt schon ein, zwei Mal vorgekommen ist, dass wenn ich KI-Bilder nutze, dann darf ich das natürlich, weil die Bilder oder die Rechte an KI sind insofern etwas anders als die Rechte an Bildern, die aus einem handgemachten Bild entstehen. 45:27-45:31 denn KI-Bilder haben insofern keine, an denen gibt es keine Urheberrechte. 45:31-45:37 Das heißt, wenn ich selber prompte und da auch sehr gut bin und mir schöne Bilder erstellen kann, 45:38-45:43 dann ist das schön, aber dann bin ich trotzdem kein Urheber in diesem Bild, 45:44-45:46 weil das Bild hat eine Maschine erstellt und eine Maschine kann kein Urheber sein.
45:47-45:52 Deswegen ist im Moment noch die Auffassung, dass es da keine Urheberrechte dran gibt. 45:52-46:02 Aber wenn ich zum Beispiel als Grundlage meiner Bilder ein KI-generiertes Bild nehme und das verändere, bearbeite etc., 46:02-46:05 dann ist es durchaus möglich, dass ich daran wieder Rechte erlange. 46:06-46:12 Und das ist jetzt weniger der Bereich der klassischen Fotografie, aber auch der Bereich der klassischen Fotografie. 46:12-46:17 Ich kann zum Beispiel ein Grundbild nehmen und das KI-mäßig verfremden lassen.
46:18-46:22 Dann ist es durchaus so, dass daran weiterhin Rechte bestehen können. 46:22-46:26 Es kommt immer auf Umfang und Maß der Veränderung an. 46:27-46:30 Aber wenn ich diesen Bereich habe, 46:30-46:33 in dem nicht ausschließlich eine Maschine etwas erstellt hat, 46:33-46:36 dann gilt auch wieder dieser Teil nicht, 46:36-46:40 dass ich sage, ich habe gar keine Rechte an diesem KI-generierten Bild. 46:41-46:43 Falls das heutzutage eine Rolle spielt, 46:44-46:46 falls Fotografen sagen, okay, ich nutze KI, 46:47-46:49 um irgendwas mit den Bildern zu machen, 46:50-46:52 dann gehen meine Rechte dadurch nicht verloren.
46:52-46:58 Es ist ja auch nicht so, wenn ich in Anführungsstrichen früher gesagt habe, ich mache ein Bild und bearbeite es zum Beispiel mit Photoshop. 46:59-47:00 Dann gehen ja meine Rechte daran nicht verloren. 47:00-47:06 So, wenn ich jetzt natürlich sage, ich habe eine vollständig autonome KI, die da eigenständig Dinge mitmacht, 47:07-47:10 auf die ich keinen kreativen Einfluss habe, kann das anders aussehen. 47:11-47:20 Solange aber mein Hauptwerk in Anführungsstrichen da erkennbar bleibt und ich vielleicht bei der Personenfotografie nur bestimmte optische Dinge ändere, 47:21-47:24 die ich vielleicht irgendwie, weiß ich nicht, ich reduziere Falten, 47:24-47:26 ich entferne vielleicht einmal einen Schatten oder sowas, 47:26-47:30 das kann ja auch durch KI mittlerweile, oder mittlerweile das erfolgt überwiegend so, 47:31-47:33 dann geht mein Urheberrecht damit nicht flöten.
47:34-47:37 Den Punkt habe ich aber tatsächlich dann, wenn ich sage, 47:37-47:39 okay, ich arbeite ausschließlich mit KI-generierten Bildern, 47:42-47:45 dann habe ich rechtemäßig natürlich auch einen wesentlich schlechteren Standpunkt. 47:47-47:54 Aber inwieweit das tatsächlich in der Praxis bei der Fotografie eine Rolle spielt, da bin ich ehrlich gesagt gar nicht sicher, 47:55-48:04 weil nach unserer Erfahrung ist es tatsächlich so, dass, was die Auftragnehmer angeht, immer noch ein großes Interesse daran besteht, 48:04-48:13 Fotografien von Menschen erstellt zu bekommen und nicht von einer Maschine, weil dann doch die Stimmung, Emotionen etc. 48:14-48:17 dann häufig nicht so eingefangen werden kann, 48:17-48:19 wie das eine Maschine machen kann. 48:19-48:22 Das halte ich persönlich auch für richtig.
48:22-48:24 Es gibt einen Anwendungsbereich für KI-generierte Bilder, 48:24-48:28 aber das überschneidet sich nicht zwingend mit dem Bereich der Fotografie. 48:30-48:31 Ich würde sagen, damit haben wir es, oder? 48:32-48:33 Ja, ich glaube. 48:34-48:35 Ich habe nichts mehr hinzuzufügen.
48:36-48:38 Wir können überall noch voll in die Tive 48:38-48:38 gehen, 48:38-48:43 aber ich glaube, das ist nicht das Ziel, sondern um Abriss. 48:43-48:47 Fasse ich nochmal kurz zusammen, was jedenfalls bei mir jetzt so hängen geblieben ist, 48:47-48:48 was die wichtigsten Punkte sind. 48:49-48:52 Wenn ich jetzt Fotografin wäre und ich möchte loslegen, 48:52-48:55 dann will ich mir als allererstes immer Gedanken darum machen, 48:56-48:59 wie weit bin ich bereit, Rechte abzugeben. 48:59-49:00 Das muss ich immer einmal klären.
49:01-49:04 Und vor allem, wie weit gibt mir auch mein Vertragspartner? 49:04-49:07 Ich meine, gerade am Anfang läuft es ja doch meistens so, 49:08-49:12 dass man irgendwie mit Vertragspartnern dann direkt zusammenarbeitet. 49:12-49:14 wie weit gibt der mir Rechte? 49:14-49:20 Also das ist das, wo aus meiner Sicht die größten Gefahren auch am Anfang drin liegen, 49:20-49:24 dass ich zum Beispiel eben Bilder mache, wo Menschen erkennbar sind 49:24-49:27 und da vielleicht nicht gut drauf geachtet habe, dass ich die Rechte habe.
49:27-49:30 Und dann kann es halt auch schnell sein, dass ich irgendwie auf die Nase falle, 49:30-49:35 dass da sich jemand beschwert und dann stehe ich auch im Zweifel schlecht da. 49:35-49:41 Also wenn ich da nichts geklärt habe, dann ist die Rechtslage auch nicht unbedingt schwierig oder umstritten, 49:41-49:43 sondern dann ist es eben, dann bin ich der doof. 49:44-49:45 So einfach gesagt. 49:46-49:47 Und das sind aus meiner Sicht so die Hauptpunkte, 49:47-49:48 die man sich merken sollte.
49:48-49:52 Also vor allem klären, wer hat Rechte an den Bildern, 49:52-49:54 wie viel gebe ich ab und wie viel muss ich mir holen, 49:54-49:59 damit jeder seinem Interesse nach die Fotos nutzen kann. 49:59-50:02 Und alles andere ergibt sich meistens dann auch. 50:02-50:03 Je tiefer man einsteigt, 50:04-50:06 desto mehr wird man sich darum Gedanken machen. 50:06-50:08 Und wird man da vielleicht auch, 50:08-50:10 ja, irgendwo muss man natürlich auch seine Erfahrungen sammeln.
50:11-50:32 Ja, wir packen in die Shownotes noch eine Checkliste für vertragliche Regelungen, die wir immer wieder gerne rausgeben, damit man so ein paar Punkte hat und die man achten sollte, wenn man eben irgendwelche Verträge schließt und Bilder lizenziert. 50:36-50:57 Und dann würde ich sagen, wenn euch einzelne Punkte hier tatsächlich in der Tiefe etwas stärker interessieren, dann gerne eine Mail an podcast.tv.law. Gleiches gilt für andere Themen, Vorschläge etc. Da waren durchaus bei den Rückmeldungen schon ein, zwei Themen bei, die wir auch aufbereitet haben, ohne dass wir das verraten haben.
50:59-51:13 In diesem Sinne würde ich sagen, es war mir eine Freude. Ich freue mich auf die nächste Folge in zwei Wochen und hoffe, dass möglichst viele Leute wieder zuhören. Ich sage auf Wiederhören. 51:14-51:15 Ja, auf Wiederhören und bis zum nächsten Mal.
Kostenloser Newsletter
Neue Folgen, aktuelle Urteile und Praxistipps aus Marken-, Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Kompakt per E-Mail.
Double-Opt-in. Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail.