In dieser Episode von Kaffeerecht geht es um ein zentrales Praxisproblem für Fotografen, Unternehmen und Kreative: die rechtssichere Verwendung von Personenfotos. Im Fokus stehen Model Releases, die Besonderheiten von Auftragsfotografie und die Frage, wer haftet, wenn Einwilligungen fehlen oder nicht nachweisbar sind.
Die Folge beleuchtet die rechtlichen Grundlagen aus dem Kunsturhebergesetz und der DSGVO, erklärt typische Irrtümer („Der Fotograf kümmert sich schon“) und zeigt auf, warum letztlich regelmäßig derjenige haftet, der Bilder nutzt und veröffentlicht. Anhand praxisnaher Konstellationen wird deutlich, weshalb klare, dokumentierte Vereinbarungen unverzichtbar sind – und warum fehlende Regelungen im Ernstfall ganze Produktionen wertlos machen können.