Der EuGH hat entschieden, dass Verbraucher im Fernabsatz erworbene sperrige oder schwer zu transportierende Waren bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden müssen, wenn mit dem Transport erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären. In diesem Fall müssten sich nicht die Verbraucher, sondern die Verkäufer darum kümmern. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Beklagte ein 5m x 6m großes Zelt gekauft. Er schickte das Zelt nicht zurück und bot auch nicht an, dies zu tun. Das Gericht hält jedoch fest, dass es bei der Entscheidung ganz auf den Einzelfall und das jeweilige Produkt ankomme (EuGH, Urteil v. 23.05.2019, Az.: C-52/18).
OS-Plattform wird abgeschaltet: Impressum jetzt anpassen
Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU wird zum 19. Juli 2025 endgültig abgeschaltet. Ab dem 20. Juli 2025 darf der entsprechende Hinweis nicht mehr im Impressum erscheinen. Unternehmen, die den Link