Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Nutzung von Musik bei TikTok – Rechte, Risiken und Abmahnungen

Musik macht Videos erst lebendig – gerade auf Plattformen wie TikTok. Doch wer Musik in seinen Clips verwendet, begibt sich schnell auf rechtlich dünnes Eis. Der Grund: Die in TikTok verfügbare Musikbibliothek ist in vielen Fällen nur für private Nutzung freigegeben. Sobald ein Account gewerblich genutzt wird – sei es durch Unternehmen, Selbstständige oder Influencer –, gelten strengere Regeln.

Wo die Risiken liegen

  • Urheberrechtsschutz: Sowohl Komposition als auch Text eines Songs sind in der Regel geschützt.
  • Private vs. gewerbliche Nutzung: Schon das Bewerben eigener Dienstleistungen oder Produkte reicht, um eine gewerbliche Nutzung anzunehmen.
  • Forderungen der Rechteinhaber: Unternehmen erhalten derzeit vermehrt sogenannte Berechtigungsanfragen oder sogar Abmahnungen wegen nicht lizenzierter Musiknutzung. Gefordert werden häufig Nachlizenzierungen im mittleren vierstelligen Bereich.

Abmahnung oder Berechtigungsanfrage?

Eine Berechtigungsanfrage wirkt zunächst weniger bedrohlich, ist aber rechtlich betrachtet kaum harmloser: Auch hier geht es um urheberrechtliche Ansprüche. Wer nicht reagiert, riskiert Folgeschritte – bis hin zur kostenpflichtigen Abmahnung oder Klage.

Prävention und Handlungsempfehlungen

  • Rechte prüfen: Vor Nutzung klären, ob Musik für gewerbliche Accounts freigegeben ist.
  • Kommerzielle Musikbibliotheken nutzen: TikTok und andere Plattformen bieten hierfür eigene Bereiche an.
  • Alternativen erwägen: GEMA-freie Musik oder selbst erstellte Sounds sind sichere Optionen.
  • Nicht ignorieren: Wer ein Schreiben erhält, sollte es ernst nehmen und rechtlich prüfen lassen, bevor er vorschnell zahlt oder gar nicht reagiert.

Fazit

Die Nutzung von Musik auf TikTok kann für Unternehmen schnell teuer werden. Wer rechtssicher handeln will, sollte sich frühzeitig mit den Nutzungsbedingungen auseinandersetzen und im Zweifel professionelle Beratung einholen. So lässt sich vermeiden, dass aus einem unterhaltsamen Video eine kostspielige Abmahnung wird.

Shownotes

Warum ist Musik auf TikTok rechtlich heikel?

TikTok hat mit Musikverlagen, GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften Rahmenvereinbarungen geschlossen, die bestimmte Nutzungen erlauben. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Musiknutzung auf der Plattform automatisch legal ist. Die Lizenz gilt typischerweise nur für Inhalte, die über TikTok selbst hochgeladen werden — nicht für Videos, die nachträglich anderswo (YouTube, Instagram) gepostet werden. Wer ein TikTok-Video auf anderen Plattformen veröffentlicht, braucht dafür eine separate Lizenz.

Wann droht eine Abmahnung?

Abmahnungen wegen Musiknutzung auf TikTok betreffen vor allem Creator, die: (1) Musik nutzen, die nicht in TikToks Lizenzbestand ist, (2) Videos mit Musik auf anderen Plattformen hochladen oder (3) Musik im Rahmen von kommerziellen Aktivitäten nutzen, die über den privaten Bereich hinausgehen. Besonders riskant ist es, wenn Influencer Videos mit Musik erstellen, die erkennbar Werbezwecken dienen — hier greifen die Plattformlizenzvereinbarungen häufig nicht.

Was müssen Unternehmen bei Unternehmens-Accounts beachten?

Für Unternehmens-Accounts auf TikTok gelten besondere Einschränkungen: Viele Musikstücke dürfen für Commercial Accounts nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden. TikTok stellt eine eigene „Commercial Music Library“ bereit, die lizenzfreie Musik für Business-Zwecke enthält. Wer als Unternehmen auf Musik aus der normalen TikTok-Bibliothek zurückgreift, verletzt möglicherweise die Nutzungsbedingungen und riskiert nicht nur Accountsperrungen, sondern auch urheberrechtliche Ansprüche.

GEMA-Lizenzierung und praktische Empfehlungen

Die GEMA hat mit TikTok einen Gesamtvertrag geschlossen, der GEMA-geschützte Musik für private und nicht-kommerzielle Nutzungen auf der Plattform abdeckt. Für kommerzielle Nutzungen bleibt die Rechtslage komplexer. Sicherste Lösung: royaltyfreie Musik oder Musik unter Creative-Commons-Lizenzen verwenden, die kommerzielle Nutzung ausdrücklich erlauben. Vor dem Einsatz von Musik in kommerziellen Videos immer prüfen, welche Lizenz tatsächlich vorliegt.

Betrifft Sie dieses Thema? Urheberrechtliche Abmahnungen wegen TikTok-Inhalten treffen Unternehmen oft unvorbereitet. Wenn Sie eine Forderung erhalten haben oder vorbeugend beraten werden möchten, stehen wir bereit. Jetzt Kontakt aufnehmen →

Transkript der Folge

00:02-00:12 Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. 00:14-00:19 Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts Kaffeerecht. 00:20-00:26 Heute, wie gewohnt, an diesem Mikrofon Dennis Tölle und am anderen Mikrofon Hannah Schellberg. Hallo.

00:27-00:33 Hallöchen, das ist die Folge 59, wenn ich richtig gezählt habe. 00:33-00:38 Und wir haben uns heute ein sehr aktuelles Thema rausgesucht. 00:38-00:43 Tatsächlich ist das so ein bisschen aus der Tatsache heraus entstanden, 00:43-00:47 dass wir da aktuell viel mit zu tun haben in der Kanzlei. 00:47-00:51 Und zwar geht es um die Musiknutzung bei TikTok, 00:51-00:53 und zwar insbesondere die gewerbliche Musiknutzung.

00:54-01:00 Da sind in der Vergangenheit, auch in der jüngeren Vergangenheit, 01:00-01:04 einige Schreiben von Rechteinhabern bei Mandanten gelandet, 01:06-01:11 die dieses Thema zum Gegenstand haben und die insbesondere auch dazu auffordern, 01:11-01:14 bestimmte Dinge zu lassen oder zu tun. 01:15-01:19 Und deswegen wollen wir uns diesem Thema ein wenig widmen. 01:24-01:43 Und kannst du einmal ganz kurz skizzieren, warum das möglicherweise ein Problem sein könnte, dass bei TikTok Musik genutzt wird und inwieweit die gewerbliche Nutzung, die ich jetzt hier so angepriesen habe, irgendwie anders sein könnte, bevor wir uns da ganz konkret dann mal Fälle angucken? 01:44-01:57 Ja, gerne.

Also grundsätzlich ist ja das Problem oder warum überhaupt irgendwie da was losgetreten wird, immer das, dass Musik natürlich urheberrechtlich geschützt ist. 01:57-02:19 Also Musikstücke stellen in der Regel Werke dar im Sinne des Urhebergesetzes und da ist eben nicht nur die Komposition, sondern oft auch der Text eigenständig geschützt, sodass dann mindestens eine Person oder ein Unternehmen, meistens auch mehr, daran in irgendeiner Form Rechte haben. 02:19-02:30 Und genauso wie es bei Bildern oder bei anderen Werken auch gilt, muss man eben Lizenzen erwerben, um diese Werke dann entsprechend nutzen zu können, zulässigerweise. 02:32-02:44 Das läuft in der Regel so, dass TikTok zum Beispiel da gewisse Rechte erwirbt und das Ganze dann über seine Musikbibliothek den Nutzern zur Verfügung stellt.

02:44-03:01 Da gibt es aber den großen Unterschied, dass es eben einerseits solche Musikstücke gibt, die für die private Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Da gibt es auch in der Regel nicht so viele Probleme. Die Probleme entstehen aber dann an der Grenze zwischen privat und gewerblicher Nutzung. 03:02-03:23 Und gerade da sind die Übergänge oft fließend, beziehungsweise fängt die gewerbliche Nutzung unserer Erfahrung nach doch schneller an, als die meisten Menschen das meinen.

Und gerade da ist eben das Problem, dass ich dann nicht die Werke einfach aus der Bibliothek nehmen kann und zum Beispiel als Hintergrund für ein Werbevideo nutzen. 03:24-03:45 Ja genau, also ich glaube, das ist so ein ganz wichtiger Punkt, der nicht nur für TikTok gilt, sondern für alle Auftritte, die ich so habe, dass jedenfalls, was die Rechtsprechung angeht, auch was die urheberrechtliche Rechtsprechung angeht, die hier von besonderer Relevanz ist, dass ich ganz schnell in einer gewerblichen Nutzung bin. 03:45-04:09 Also dass ich, wenn ich nicht tatsächlich die Videos von meiner Katze privat teile, dann bin ich ganz oft im gewerblichen Bereich, weil ich entweder mein Unternehmen nach außen darstelle, weil ich nicht nur mein Unternehmen darstelle, sondern ich selber vielleicht das Unternehmen bin, gerade im Bereich Influencer etc. bin ich ja selber derjenige, der da gewerblich unterwegs ist.

04:11-04:23 Und dass diese Grenze zur Frage, welche Musik darf ich da verwenden, was diese Bibliotheken angeht, die mir angeboten werden, relativ schnell überschritten ist. 04:23-04:30 Und sobald ich eben im gewerblichen Bereich bin, bin ich halt raus aus dieser Nutzung, aus dieser privaten Nutzung. 04:30-04:40 Das heißt, alles, was ich dann aus dieser privaten Bibliothek nehme, ist eben nicht lizenziert für die gewerbliche Nutzung. 04:40-04:44 Und da, ja, da setzen viele Punkte dann an.

04:44-05:14 Ja, und was natürlich auch hinzukommt, in dem Bereich interessieren sich Rechteinhaber auch mehr dafür, was passiert. Also wenn ich jetzt auf meinem privaten Account für mein Katzenvideo vielleicht mal was verwendet habe, was nicht in der Sound Library von TikTok dafür freigestellt war, dann ist die Frage, inwiefern das aufhält und inwiefern sich da ein Rechteinhaber die Mühe macht, das abzumahnen im Zweifel oder da irgendwie gegen vorzugehen. 05:14-05:24 Das ist nicht ausgeschlossen, natürlich, das kommt auch vor, aber das Interesse ist natürlich größer bei Videos, die mehr geklickt werden oder die eben dem gewerblichen Fortkommen dienen. 05:25-05:37 Ja, also im Hintergrund ist es ja so, dass Rechteinhaber oder ich sage ganz erlaubt Gruppen von Rechteinhabern mit den Plattformen verhandeln und eben ihr Repertoire lizenzieren zur Nutzung.

05:38-06:04 Und da ist es natürlich so, dass die private Nutzung oder die Nutzung der geschützten Werke durch Privatnutzer und dann in der Folge quasi das Angebot von zum Beispiel TikTok an die Nutzer hier, du kannst dein Video mit der und der Musik untermalen, übrigens nicht ohne den, wenn auch kleingedruckten Hinweis, dass man sich bitte der Rechte dort versichern soll. 06:04-06:22 Also das ist nicht so, dass TikTok sagt, hier, ihr könnt ja alles frei verwenden. Also es gibt schon auch immer Hinweise darauf, nur in der Praxis werden die dann auch oft mal ignoriert. Und gerade bei dieser Frage, okay, mache ich das jetzt gerade gewerblich oder privat, wird dieser Teil möglicherweise etwas nachlässig behandelt.

06:25-06:41 Und infolgedessen ist es so, so ist es jedenfalls im Moment, dass wir feststellen, dass zunehmend rechte Inhaber gegenüber gewerblichen Werknutzern, Musiknutzern, ihre Ansprüche geltend machen. 06:41-06:55 Und das bedeutet ganz konkret, dass Unternehmen, die einen TikTok-Account haben und da eben verschiedene Videos mit Musikuntermalung veröffentlicht haben, Post bekommen, sogenannte Berechtigungsanfragen bekommen. 06:55-07:08 Manche auch, es kommt ein bisschen auf den Rechteinhaber an, der sich da meldet, auch direkt eine urheberrechtliche Abmahnung bekommt, in der jedenfalls auf den ersten Blick durchaus sportliche Zahlbeträge und andere Dinge gefordert werden. 07:10-07:34 Ganz aktuell sind das, meine ich, die Aufforderungen, in dem Fall Überrichtigungsanfragen der Soundguardian GmbH, die da eine Nachlizenzierung anbieten und die da wirklich, naja, also durch mittlere vierstellige Beträge sind das alles, die wir hier in der Kanzlei jedenfalls vorliegen haben, die da gefordert werden.

07:35-07:47 Und das ist jetzt auf den ersten Blick vielleicht erstmal sehr überraschend, wenn ich als Unternehmen auf einmal einen Brief kriege und sage, okay, ich soll hier für ein TikTok-Video mal eben 5.000 Euro zahlen. Punkt. 07:49-08:01 Du hast ja jetzt eben schon davon gesprochen, dass es da Unterschiede gibt. Einmal die Abmahnung und die Berechtigungsanfrage.

Vielleicht erklären wir das einmal kurz, damit man das auch einordnen kann, falls man da mal Post bekommen sollte. 08:02-08:21 Ich fange einfach mal mit der Abmahnung an. Den Begriff kennt man, glaube ich, eher noch. Der ist ja gerade auch im Bereich der Fotografie, kommt das ja regelmäßig vor.

Das bedeutet eben, ich bekomme ein Schreiben, in dem ich auch direkt dazu aufgefordert werde, eine Unterlassungserklärung abzugeben, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. 08:21-08:50 Mich also dazu verpflichte, einen Vertrag dazu schließe, dass ich das Ganze in Zukunft unterlasse und wenn ich das eben nicht tue, eine entsprechende Strafe zahle. Genau, das ist so der Hauptpunkt. Dann gibt es meistens noch Nebenansprüche.

Dann werden zum Beispiel die Kosten der Abmahnung geltend gemacht und es werden eben auch Schadensersatzbeträge verlangt. Bei der Berechtigungsanfrage sieht es ein bisschen anders aus. Vielleicht willst du da einmal erklären. 08:51-09:13 Ja genau, also der Punkt ist eben gerade der, dass bei der Abmahnung eben diese Unterlassungsforderung ganz wichtig ist.

Also so wie es auch das Gesetz sagt, 97a Urheberrechtsgesetz in diesem Fall, dass man eben jemanden auffordert, etwas zu unterlassen, also künftig zu unterlassen und das eben abzusichern mit einer entsprechenden, in dem Fall kann das zum Beispiel strafbewehrte Unterlassungserklärung sein. 09:14-09:29 Das fehlt bei einer Berechtigungsanfrage. Eine Berechtigungsanfrage ist im Wesentlichen so aufgebaut, dass man sagt, okay, schaut mal, wir haben festgestellt, dass ihr dieses Werk nutzt und nach unserem Wissen habt ihr dazu gar keine Berechtigung. 09:30-09:41 Legt uns doch bitte mal dar, dass ihr eine Lizenz habt.

Und das fällt eben noch nicht unter diesen klassischen Begriff der Abmahnung im rechtlichen Sinne. 09:45-09:52 Der Sinn des Ganzen dahinter ist häufig der, dass man auch nicht an die formalen Anforderungen einer Abmahnung gebunden ist, denn die sind relativ strikt. 09:53-09:58 Das heißt, wie muss ich so eine Abmahnung aufbauen, was muss ich bezeichnen etc. 09:59-10:09 Das ist gesetzlich vorgegeben, ist aber in diesem Fall dann eben letztlich, man schreng sieht, noch nicht anwendbar, weil wir eben eine Berechtigungsanfrage haben und keine Abmahnung.

10:09-10:23 Und nichtsdestotrotz kann das natürlich gekoppelt werden mit anderen Forderungen, zum Beispiel eine Nachlizenzierung für den Fall, dass man eben nicht darlegen kann, dass man eine Lizenz hat etc. 10:24-10:34 Und es ändert aber auch nichts daran, dass die Rechtsverletzung vorliegt, wenn keine Lizenz vorhanden ist. Das ist in diesen Fällen häufig nicht der Fall. 10:35-10:46 Also verstehe ich das richtig, dass es eigentlich für mich als Unternehmen nicht so viel Unterschied macht, was von beidem ich jetzt bekomme?

Also ich muss es auf jeden Fall genauso ernst nehmen, wenn es eine Berechtigungsanfrage ist. 10:46-11:07 Absolut. Also die Ansprüche, die dem Ganzen zugrunde liegen, sind die gleichen. Also außer eben für den Fall, dass man sagt, okay, ich habe tatsächlich eine Lizenz.

Aber wie gesagt, das ist in diesen Fällen, wo es um die Musiknutzung bei TikTok geht, in der überwiegenden Anzahl nicht der Fall. 11:07-11:21 Das heißt, ich habe meistens dann nicht die notwendige Lizenz, außer ich kann eben da, ich habe gar nicht gewerblich gehandelt, ich habe privat gehandelt, dann falle ich eben doch unter diese Möglichkeit, dass ich aus dieser privat genutzten Bibliothek was nutzen kann. 11:21-11:41 Wenn ich das aber nicht tue, sondern eben einen tatsächlich gewerblichen Account betreibe, aber aus der privaten Bibliothek bei TikTok was nutze, dann fehlt diese Lizenz. Und dass ich jetzt separat hergegangen bin und irgendeinen Song lizenziert habe, das ist ein bisschen realitätsfern.

11:41-12:02 Und damit kann man grundsätzlich sagen, dass dieser Anspruch besteht, ob ich das dann im Wege einer Abmahnung gelten mache oder eine Berechtigungsanfrage erstmal schicke. Da bin ich letztlich so ein bisschen frei, aber ich habe natürlich trotzdem eine Urheberrechtsverletzung, die da vorliegt. 12:03-12:24 Und das hat zur Folge, dass auch entsprechende Ansprüche, Unterlassungsansprüche, Ausgangsansprüche, Schadensersatzansprüche oder auch Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren, die dann in manchen Fällen, das was ich eben angesprochen habe, wenn der rechte Inhaber selber sich meldet, noch nicht anfallen, aber ohne weiteres im späteren anfallen können, wenn ich das Ganze nicht ernst nehme und nicht vernünftig reagiere. 12:25-12:52 Dann kommt das quasi noch on top.

Deswegen, das unterstreicht so ein bisschen, was du sagtest, dass man das auf jeden Fall ernst nehmen sollte und nicht, ja, ich sag mal, manche legen es halt einfach weg und dann kommt im zweiten oder dritten Schritt kommt dann eben doch eine Abmahnung, die dann aber noch ganz andere Folgen haben kann und eben auch die Aufforderung hat, zum Beispiel eine Unterlassungserklärung abzugeben, Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen, Zinsen zu zahlen, Auskunft zu erteilen, etc. 12:55-13:00 Ja, das ist eine lange Rede, kurzer Sinn, man muss es ernst nehmen. Punkt. 13:00-13:24 Okay, also ich würde sagen, man kann festhalten, es ist rein rechtlich so ein bisschen eine Vorstufe einer Abmahnung, die Berechtigungsanfrage.

Praktisch gesehen ändert es aber nicht so viel am Vorgehen, dass man auf jeden Fall trotzdem das Ganze prüfen muss, sich da in irgendeiner Form melden sollte. Und ich glaube, das kann ich auch schon vorwegnehmen. Meistens ist das Beste, es irgendwie eine einvernehmliche Lösung zu suchen, oder? 13:25-13:43 Es ist in diesen Fällen immer so oder in vielen Fällen des Immaterialgüterrechts, unter anderem auch des Urheberrechts, so, dass ein gerichtlicher Streit häufig für beide Seiten teurer ist und es daher meistens wirtschaftlicher ist zu sagen, okay, wir finden irgendwie eine Lösung.

13:44-14:13 Es kann Gründe geben, warum das dann nicht der Fall ist, aber ja, wenn man hier eine Lösung finden möchte, ist man, glaube ich, auf einem guten Weg, denn nach dem, was wir so wissen, was wir feststellen können, das ist natürlich immer so ein bisschen das Schwierige, können grundsätzlich Ansprüche bestehen, die haben bestimmte Sachen zur Folge und dem muss man sich dann auch vielleicht nicht beugen, aber das sollte man nicht ignorieren. 14:13-14:36 Also häufig hört man dann so, ja, das ist alles Abzocker, das ist alles unrechtmäßig, Rechtsmissbrauch etc. Das würde ich jetzt erstmal pauschal nicht sagen. Da gab es in der Vergangenheit auch schon Fälle, in denen die Gerichte ganz klar gesagt haben, wenn es viele Ansprüche gibt, dann dürfen Urheber auch viele Forderungen aufmachen und sich an viele Nutzer wenden.

14:36-14:44 Das ist dann so. Das war damals bei den Filesharing-Fällen so. Das ist jetzt vielleicht, wenn es eine Welle ist, auch bei diesen Fällen so. 14:45-14:58 Ja, das Einzige, was mir dazu noch einfällt, wo man vielleicht so ein bisschen diesen Begriff Abzocke, ja, dass es so ein bisschen Anhaltspunkte dafür gibt, sind dann doch vielleicht die Beträge, die da schnell gefordert werden.

14:58-15:18 Also das ist eben das, wo wir auch immer sagen, wo man nicht direkt darauf eingehen sollte, in dem Sinne, dass man vielleicht nicht direkt jetzt diese Zahlung, die da von einem gefordert wird, anweist, sondern durchaus das mal prüfen lässt oder jedenfalls mal auslotet, inwieweit man da ein bisschen runter verhandeln kann. 15:19-15:29 Ja, also das ist ja immer so. Das lasst uns gerne gleich, wenn es dann um diese Beträge geht, tatsächlich mal angucken, weil da gibt es ja verschiedene Ansatzpunkte rechtlicher Natur. 15:32-15:48 Vielleicht, ich würde so diese einzelnen Punkte, die in solchen Aufforderungen vorkommen, einfach mal von oben nach unten durchgehen, damit man da so ein bisschen einen Blick für hat, was soll das eigentlich, was bedeutet das eigentlich, was möchte man von mir.

15:50-16:00 Grundsätzlich ist es ja so, an einem Musikstück können unterschiedliche Beteiligte Rechte haben. 16:01-16:09 Das kann der Texter sein, das kann der Komponist sein, das können Firmen sein, die produziert haben etc. 16:09-16:17 Also grundsätzlich an einem Musikstück gibt es so viele Beteiligte, die unterschiedliche Rechte innehaben können, dass sich auch unterschiedliche Beteiligte melden können. 16:19-16:30 Und jetzt ist es, das ist der eine Teil.

Der andere Teil ist immer, dass diese Nutzungsrechte für unterschiedliche Bereiche, sage ich mal, vergeben worden sein können. 16:30-16:36 Das heißt, es kann durchaus sein, dass jemand Nutzungsrechte für die eine Nutzungsart hat und der andere Nutzungsrechte für die andere Nutzungsart. 16:37-16:45 Und in diesen Fällen ist es so, dass sich diese Nutzungsrechte eben ganz konkret auf die audiovisuelle Produktion beziehen. 16:45-16:51 Das heißt also eben genau das, was bei TikTok, Insta etc.

häufig passiert. 16:51-16:58 Ich nehme ein Video und kombiniere es mit Musik und schaffe damit ein, vielleicht sogar ein Werk, 16:58-17:04 jedenfalls eine eigene Komposition, für die ich, sowohl was das Video angeht, 17:04-17:07 als auch was die Musik angeht, eben entsprechende Rechte brauche. 17:07-17:14 Und bezogen auf die Musik liegen diese Rechte eben häufig bei anderen, nicht bei mir, 17:14-17:16 weil ich die Musik nicht selber komponiert habe. 17:19-17:22 Und darauf stützen sich die Rechteinhaber jetzt häufig und sagen, 17:22-17:24 okay, diese Rechte liegen nicht vor, die liegen bei uns.

17:25-17:32 Das ist dann häufig so gebaut, dass das, ich sage mal, so ein bisschen in einer Gesellschaft gesammelt wird 17:33-17:39 und dann macht quasi eine Gesellschaft die Rechte für unterschiedliche Rechteinhaber geltend. 17:39-17:40 Die haben sich das denn vorher so übertragen lassen. 17:40-17:45 Das ist grundsätzlich auch möglich. Ob das jetzt im Einzelfall tatsächlich so stimmt, muss man überprüfen.

17:46-17:48 Aber grundsätzlich ist es möglich, dass man das rechtskonform so macht. 17:50-17:57 Und jetzt ist es natürlich durch, ich sage mal ganz salopp, moderne Technik gut möglich, 17:59-18:05 auch sehr umfangreich zu prüfen, wo mein Werk genutzt wird und wo nicht, insbesondere auch in sozialen Netzwerken. 18:06-18:15 sodass es überhaupt möglich wird, dass Rechteinhaber umfangreich feststellen können, 18:16-18:20 wer das eigene Werk vielleicht rechtmäßig oder eben nicht rechtmäßig nutzt. 18:21-18:27 Und damit ermöglicht das natürlich auch die Geltendmachung dieser Rechte.

18:29-18:32 Und bei diesen Berechtigungsanfragen ist es jetzt eben so, dass man sagt, 18:32-18:35 okay, wir können nicht feststellen, dass du ein Recht zu dieser Nutzung hast. 18:37-18:39 und wenn doch, dann sag uns das bitte. 18:41-18:44 Wenn nicht, wird gleich angeboten, dass man das Ganze nachlizenzieren kann, 18:44-18:49 also die vergangene Nutzung quasi abgelten durch Zahlung eines Betrages 18:50-18:51 und diese Beträge sind ganz unterschiedlich. 18:51-18:54 Es gibt dann immer eine konkrete Berechnung dazu, 18:54-18:55 meistens aufgeteilt nach Nutzungsdauer.

18:58-19:01 Und da kommen dann, wie gesagt, mittlere vierstellige Beträge, 19:01-19:03 sind das immer mal ein bisschen mehr, mal ein bisschen weniger. 19:04-19:10 Und wenn man das zahlen möchte, das kann man dann auch ganz nett in Anführungsstrichen aufgebaut. 19:10-19:13 Man kann dann auch online gleich das Ganze bezahlen. 19:13-19:16 Man kann auch mit angebotenen Raten zu zahlen in manchen Fällen.

19:17-19:23 Also es wird einem, sagen wir mal, der Weg bereitet, um möglichst schnell diesen Betrag zu zahlen. 19:23-19:30 Das ist natürlich, kann man jetzt auch sagen, gut, ob das jetzt so dafür oder dagegen spricht, 19:30-19:33 dass das jetzt irgendwie eine Masche ist in Anführungsstrichen. 19:34-19:50 Und es ändert erstmal nichts daran, dass die Höhe des Betrags natürlich überprüft werden muss. Und das ist so ein Punkt, wo man vielleicht auch mal ganz kurz ansetzen muss, rechtlich, denn gesagt wird dort, dass dieser Betrag sich berechnet nach der sogenannten Lizenzanalogie.

19:51-20:04 Und die Lizenzanalogie im Urheberrecht ist eben nur eine Methode der Schadensberechnung. Der Inhaber der Rechte kann sich aussuchen, wonach er das berechnet. Dann nimmt er natürlich das, was für ihn am günstigsten ist. Das ist auch völlig in Ordnung.

20:05-20:20 Und die Lizenzanalogie besagt eben, dass man den Schadensersatzanspruch damit so berechnen kann nach der Maßgabe dessen, was quasi fiktiv hätte gezahlt werden müssen, wenn das ordnungsgemäß lizenziert worden wäre. 20:23-20:36 Und da muss man natürlich fragen, was wäre denn gezahlt worden? Jetzt können manche oder wird in Teilen auch gesagt, ja gut, also das ist das, was wir immer lizenzieren. 20:36-20:52 dass es eine sogenannte Lizenzpraxis gibt, das lizenzieren wir immer, deswegen musst du das auch lizenzieren, dann gibt es als Anhaltspunkte auch Vorgaben, unterschiedliche Vorgaben, die von Vereinigungen aufgestellt worden sind, was üblicherweise lizenziert wird.

20:53-21:05 Da muss man aber auch ganz klar sagen, das ist vollständig gerichtlich überprüfbar und es wird aus den Fällen, die uns vorliegen, auch nicht klar, ob das denn nun tatsächlich so ist. 21:05-21:15 Also es wird behauptet, das ist aber sicherlich sehr schwierig im Einzelfall nachzuweisen. 21:15-21:36 Das heißt, wenn ich mich auf eine Lizenzanalogie stütze, muss ich alle Voraussetzungen dafür darlegen und beweisen, dass das so anwendbar ist, das, was ich da quasi zugrunde lege. Oder ich muss eben darlegen, dass ich eine entsprechende Lizenzpraxis habe.

Und da muss ich offen sagen, dass das in den Fällen hier mir nicht bekannt ist, dass das schon mal passiert ist, weil es aber auch noch nicht so weit vorangegangen ist. 21:38-21:52 Ich glaube, dass das durchaus schwierig ist und bis da eine endgültige Entscheidung getroffen wurde, gibt es ganz viele Möglichkeiten auf dem Weg zu sagen, okay, das wird jetzt gerade sehr, sehr teuer auch, so ein Verfahren zu führen oder das alles nachzuweisen. 21:54-22:09 Eine Einigung macht es wieder wirtschaftlicher. Da ist man wieder bei diesem, was wir am Anfang gesagt haben, dass es in der Regel in diesem Bereich günstiger ist, sich zu einigen.

Das muss man nicht, es ist nicht zwingend. Aber ein langes Verfahren ist halt häufig für beide Seiten teuer. 22:09-22:27 Und deswegen kommt man dazu, dass man sagt, okay, diese Beträge sind vielleicht gar nicht die Beträge, die man letztlich zahlen muss, sollte etc., weil die eben in dem Fall jetzt erstmal zwar dargelegt werden, aber nicht nachprüfbar dargelegt werden. 22:28-22:43 Also um das nochmal klarzustellen, es ist so, dass derjenige, der mir so eine Berechtigungsanfrage schickt oder mich abmahnt, der muss nachweisen und müsste auch vor Gericht beweisen, dass diese Beträge angemessen sind.

22:44-22:55 Und das ist eben das, was mir eine gewisse Verhandlungsposition dann auch gibt, um über die Beträge zu sprechen, wenn ich mich einigen möchte. 22:57-23:16 Der Punkt ist natürlich der, dass ich aber mich trotzdem nicht hinstellen darf und sagen kann, naja gut, wenn der das darlegen und beweisen muss, soll er erstmal machen, dann mache ich erstmal gar nichts. Das ist in der Vergangenheit bei den, ich sag mal, ich will jetzt nicht sagen vergleichbaren Fällen, aber Fällen, die irgendwie ähnlich gespielt haben, schon schlecht gewesen, weil letztlich entstehen dadurch nur Mehrkosten. 23:16-23:36 Das heißt, ich sollte mich schon aktiv mit dieser Thematik auseinandersetzen von Beginn an.

Das heißt nicht, dass ich da alles so nehmen muss, wie es kommt, auf keinen Fall. Aber es ist in den Fällen, in denen so eine Nachlizenzierung angeboten wird, ja so, dass ein Teil der Kosten, die zum Beispiel bei einer Abmahnung schon gefordert werden, noch gar nicht im Spiel sind. 23:36-23:54 Das heißt, es ist durchaus so, dass ich da vielleicht sogar am Ende ein bisschen weniger zahlen muss, als wenn ich schon eine Abmahnung vorliegen habe. Und es ist aber auch ausdrücklich in diesen Schreiben angekündigt, dass man sagt, okay, wenn hier gar nicht reagiert wird, dann gibt es irgendwann eine kostenpflichtige Abmahnung.

23:54-24:13 Und da ist der Punkt kostenpflichtig natürlich ein Punkt. Da werden häufig Rechtsanwaltskanzleien eingeschaltet, die dann natürlich auch entsprechende Kosten aufrufen, die dann auch der Abgemahnte zu tragen hat. Das ist also tatsächlich Usus im Urheberrecht, wenn der zugrunde liegende Anspruch besteht. Das muss man natürlich immer sagen, was hier denkbar erscheint.

24:13-24:28 Ja, und um das auch nochmal klar zu sagen, das, was da angedroht wird, wird in der Regel dann auch umgesetzt. Also nur, weil ich dann vielleicht nach Fristablauf ein paar Wochen lang nichts höre, heißt das nicht, dass das Ganze sich dann im Sande verlaufen hat und die Sache damit erledigt ist. 24:28-24:54 Also ich meine, zu den Soundguardian-Sachen haben wir da jetzt noch nicht die Erfahrung, weil das gerade erst so ganz jedenfalls anläuft, würde ich sagen. Aber was die Bild-Sachen angeht, also da ist es durchaus so, auch wenn man dann auf eine Abmahnung nicht reagiert und dann vielleicht sogar Monate oder Jahre nichts hört, kann das sein, dass dann trotzdem vor Ablauf der Verjährung da noch eine Klage ins Haus flattert.

24:54-25:00 Also, dass das einfach sich ohne irgendwelches Tun erledigt, das ist doch eher die Seltenheit. 25:01-25:11 Es gibt ja durchaus die Fälle, die, wie du sagst, also hat man dann irgendwann mal vor Jahren auf eine, in den Fällen häufig Abmahnung reagiert. 25:11-25:20 Und aber man hat sich nicht geeinigt, weil es da irgendwie kein Match gab bei dem Einigungsbetrag. 25:22-25:45 Und dann hat man sich dafür entschieden, die Sachen nicht weiter zu verfolgen.

Und dann ist es so, dass dann auch nach Jahren, das ist also durchaus möglich, gerade was diese monetären Ansprüche angeht, dass es da erstmal ein Mahnverfahren oder ein Klageverfahren gibt. Und dann sind häufig auch Mandanten überrascht. Also Momentchen mal, das war vor fünf Jahren. Ich dachte, das wäre längst erledigt.

Jetzt kriege ich hier irgendwie so einen Mahnbescheid zugestellt, wo noch mehr Kosten drin sind. 25:46-25:59 Das Interesse sollte schon sein, dass man das Ganze abschließt. Wie du sagst, also gerichtliche Verfahren zu diesen Soundguardian-Sachen, da gibt es noch keine Entscheidungen, jedenfalls wäre mir keine bekannt. 26:01-26:24 Aber was bekannt ist, dass also durchaus diese Sachen ohne weiteres im Wege der Abmahnung weiterverfolgt werden können und dann kommen Zweifelkosten dazu.

Und auch da muss man sagen, es ist ja so, was ich eben sagte, dass es durchaus auch weitere Rechteinhaber gibt, die an diesem Musikstück Rechte haben können und diese auch unabhängig voneinander geltend machen können. 26:28-26:47 Und ist das ja auch schon seit einiger Zeit nicht, ja, eigentlich schon ein heißes Eisen, weil die Musik, ich meine, zu jedem Reel, zu jedem TikTok-Video, zu jedem Bewegtbild in sozialen Medien gehört irgendwie Musik, damit es irgendwie eine gewisse Wirkung hat. 26:48-27:05 Und da gab es lange Zeit keine Lizenzvereinbarungen. Dann gibt es jetzt mit einigen Plattformen oder mit vielen Plattformen Lizenzvereinbarungen der Rechteinhaber.

Allerdings nicht pauschal und für alles. Und insbesondere der gewerbliche Bereich ist da eben ein Teil, der ausgenommen ist, weil es da keine Einigung gibt. 27:05-27:24 Das ist der Bereich, wo jetzt viele Rechteinhaber sagen, okay, gut, dann machen wir jetzt mal unsere Ansprüche geltend. Und naja, wie gesagt, also das kann für ein TikTok-Video ziemlich teuer werden und deswegen zum einen im Vorhinein einfach kurz checken, nutze ich hier gerade Musik, die ich nutzen darf?

27:26-27:33 Und wenn es dann doch das Kind in den Brunnen gefallen ist, in Anführungsstrichen retten, was zu retten ist. 27:36-27:39 Weil wenn es passiert ist, ist es passiert. Am Sachverhalt kann man nicht viel drehen. 27:42-27:50 Da wird man auch nicht drumherum kommen, dass die Sicherungen, die da erfolgt sind von der Nutzung, da wird in den Schreiben meistens nur ein Screenshot mitgeschickt.

27:51-27:56 Aber da gehe ich persönlich jetzt davon aus, jedenfalls so in unserer Praxis, 27:57-27:59 dass die entsprechenden Sicherungen da natürlich gemacht sind, 28:00-28:03 auch vom Bewegtbild und von der Tatsache, dass das Video eben mit Musik genutzt wurde 28:04-28:07 und das auch in dem Zeitraum, in dem das da angegeben wurde. 28:08-28:12 Und insofern kommt man immer wieder dahin, dass man sagt, 28:12-28:15 okay, man sollte dieses Schreiben ernst nehmen, auch wenn man, 28:15-28:19 und das muss ich auch sagen, dass man durchaus auch online da mal liest, 28:19-28:24 alles abzocke, nicht reagieren, bloß nichts machen, weiß ich nicht, ob das der richtige Weg ist. 28:25-28:30 Also muss man natürlich ganz uneigennützig sagen, aber die Erfahrung zeigt, 28:30-28:34 dass das also in vergleichbaren Fällen eher zulasten des Betroffenen geht. 28:35-28:41 Und die Rechtsprechung ist, was das Urheberrechtliche angeht, auch urheberfreundlich, muss man sagen.

28:43-28:47 Gleichwohl man nicht alles nehmen muss, wie es kommt und dann alles schlucken muss, 28:47-28:49 Nur wenn einer sagt, ich möchte jetzt gerne 5.000 Euro haben, 28:50-28:53 heißt das noch lange nicht, dass das der Weisheit letzter Schluss ist. 28:55-28:58 Jetzt haben wir viel darüber gesprochen, was ich tun kann, 28:58-29:01 wenn es schon soweit ist, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. 29:02-29:04 Vielleicht, ich weiß nicht, wenn du nichts mehr dazu hast, 29:04-29:07 würde ich mal darauf kommen, was ich denn präventiv tun kann, 29:07-29:11 wenn ich verhindern möchte, dass ich überhaupt so eine Berechtigungsanfrage 29:12-29:13 oder eine Abmahnung bekomme. 29:15-29:22 Grundsätzlich, wie immer, Rechte prüfen, genau gucken, überlegen, was verwende ich da, in welcher Form verwende ich das.

29:23-29:31 Soweit ich weiß, gibt es bei TikTok auch die Möglichkeit, jedenfalls eingeschränkt, gibt es auch eine Musikbibliothek für solche kommerziellen Nutzungen. 29:33-29:36 Wie viel da jetzt drin ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. 29:36-29:40 Ob man da auch die passenden Sounds findet, könnte ich mir durchaus vorstellen. 29:41-29:48 Wenn nicht, gibt es natürlich immer noch die Möglichkeit, auch an anderen Stellen auf GEMA freie Musik zurückzugreifen 29:48-29:58 oder eben selber sich darum zu kümmern, dass man irgendwie Sounds generiert oder sich die Lizenzen entsprechend einholt.

30:00-30:07 Man muss natürlich auch dabei aber bitte darauf achten und das klar kommunizieren, dass das eine gewerbliche Nutzung sein soll. 30:08-30:14 Also es geht zum Beispiel auch nicht, wenn ich jetzt jemanden anfrage, sage, hier, darf ich deinen Sound verwenden für 15 Sekunden TikTok? 30:16-30:20 Und derjenige geht dann vielleicht davon aus, dass ich das für meinen privaten Account nutzen möchte. 30:21-30:25 Und eigentlich geht es aber um mein Gewerbe.

Das kann dann auch wiederum zu Streit führen. 30:26-30:31 Also das ist ganz wichtig, dass man da klar kommuniziert und sich informiert. 30:32-30:41 Manchmal gehen auch kostenfreie Nutzungen damit einher, dass ich aber zum Beispiel den Rechteinhaber nennen muss oder verlinken muss oder sowas in der Art. 30:41-30:48 Also da einfach die Augen offen halten und sich lieber einmal mehr absichern als zu wenig.

30:48-30:59 Ja, also ich glaube, man muss, wenn man sagt, okay, ich habe ein Profil in den sozialen Medien, 31:00-31:09 muss ich entweder direkt bei der Erstellung oder eben im Nachhinein einfach mal ganz klar mich damit beschäftigen. 31:10-31:16 Ist es auch dort eingestellt, dass ich einen privaten respektive einen gewerblichen Account habe? 31:17-31:25 Es gibt bei allen Plattformen die Möglichkeiten zu sagen, okay, jetzt zum Business Account switchen, jetzt aus dem privaten Business Account machen, etc. 31:26-31:34 Und ich weiß es aus Erfahrung, dass es so ist, dass man das manchmal in Anführungsstrichen übersieht.

31:34-31:39 Man hat halt irgendwann mal einen Account gemacht und dann macht man und macht man und macht man und pflege da irgendwie Bilder ein oder sowas. 31:39-31:43 Und dann ist es faktisch ein gewerblicher Account, hinterlegt ist aber ein Privataccount. 31:44-31:55 Dann wird mir natürlich, auch wenn ich diese Einstellung nicht oder diese Trennung nicht vornehme, dann bekomme ich von der jeweiligen Plattform auch natürlich die Sachen angezeigt, die vorgesehen sind für privat oder gewerblich. 31:55-32:00 Das heißt, wenn ich da irgendwie Musik vorgeschlagen bekomme für mein Video, dann ist das die aus dem Privaten.

32:00-32:08 Wenn ich nicht gesagt habe, okay, das ist ein Business-Account oder ich vergessen habe, also ich habe zwei Accounts, vergessen habe zu switchen, zu sagen, okay, ich bin jetzt gerade hier im Gewerblichen unterwegs. 32:09-32:22 Es ist ja auch nicht unüblich, dass manche Leute mehrere Accounts haben. Und dann kommt es eben zu solchen Sachen, dass man sagt, okay, ich habe Musik verwendet, die für die Nutzungsart, die ich hier betrieben habe, nicht lizenziert war. 32:23-32:38 Ja, das ist gut, dass du das nochmal ansprichst, weil da habe ich auch schon erlebt, dass da durchaus eine falsche Rechtsauffassung herrscht, in dem Sinne, dass die Leute teilweise davon ausgehen, es komme darauf an, wie sie das Ganze eingestellt hätten.

32:39-32:54 Also wenn ich meinen Account als privat einstelle, faktisch, aber eben gewerblich betreibe, wenn ich nur Sachen über mein Unternehmen poste oder irgendwas in der Art, dann ist das maßgeblich und nicht das, was ich eingestellt habe. 32:55-33:00 Und da kann ich mich nicht irgendwie daraus retten, indem ich das umstelle oder irgendwas. 33:01-33:08 Also das täuscht. Darauf kommt es einfach nicht an, wie ich das eingestellt habe, sondern es kommt darauf an, was tatsächlich passiert.

33:08-33:13 Und genau, und das ist das eine, was die Bewertung von außen angeht. 33:13-33:16 Und damit ich aber im Vorhinein da rauskomme schon, 33:17-33:18 muss ich halt auch zwingend sagen, 33:18-33:20 okay, das ist hier ein Business Account, 33:20-33:21 das ist mein, ich weiß gar nicht, wie heißt es, 33:22-33:23 ich glaube, professionelles Konto, 33:24-33:26 oder professionelles Konto heißt es bei Instagram, glaube ich. 33:28-33:30 Und dann bekomme ich auch die Sachen angezeigt, 33:30-33:31 die ich dann nutzen darf, 33:31-33:33 die im Hintergrund auch lizenziert sind. 33:34-33:36 Ansonsten, klar, die Tatsache dann, 33:37-33:48 ich bekomme irgendwie private, zur Privatnutzung lizenzierte Musik angezeigt, benutze die, faktisch agiere ich aber gewerblich, dann ist das ein Punkt.

33:48-34:17 Und das trifft halt, also gerade so, was ich vorhin sagte, so diese Schwelle zum Gewerblichen, also bei Selbstständigen, bei Freiberuflern, bei Startups etc., da ist das einfach häufig, da passiert sowas häufig, dass man meint, man sei noch privat, ist es aber gar nicht, weil man tatsächlich was für zugunsten des eigenen Unternehmens oder zugunsten der eigenen Selbstständigkeit macht oder vergleichbar ist. 34:17-34:41 Und im Zweifel macht man da mit einem Business Account nichts verkehrt. Was aber natürlich dann auch andere Folgen hat, die bei einer tatsächlich gewerblichen Handlung im Privataccount genauso vorzuhalten sind. Impressum, bestimmte Pflichtangaben etc.

Das muss ich natürlich so oder so machen, wenn ich einen tatsächlich gewerblich genutzten Account habe, egal was ich eingestellt habe. 34:42-34:51 Nur was diese Musiknutzung angeht, sollte ich präventiv halt schon dahin gehen, dass ich auch den richtigen Kontotyp eingestellt habe, damit ich nichts angezeigt bekomme, was ich nicht nutzen darf. 34:52-34:55 Besonders schwierig wird es natürlich dann bei so Mischnutzungen. 34:55-35:03 Also ich denke da jetzt zum Beispiel an den Einzelunternehmer, der irgendwie sein Instagram zum Beispiel mal rein privat genutzt hat.

35:03-35:09 Und irgendwann dann entdeckt, okay, ich kann das ja auch ganz gut nutzen, um da ab und zu mal Posts über mein Gewerbe zu machen oder so. 35:10-35:12 Da wird es natürlich besonders schwierig. 35:13-35:15 Da würde ich immer dazu warten, davon auszugehen, 35:15-35:18 dass das dann eben ein komplett gewerblicher Account ist 35:18-35:21 oder wirklich getrennte Accounts zu haben. 35:21-35:23 Da wiederum muss man aber natürlich dann aufpassen, 35:23-35:27 dass man das auch klar trennt und immer wieder switcht.

35:28-35:30 Also da besondere Vorsicht. 35:31-35:33 Ja, also diese gewerbliche Nutzung, 35:33-35:36 die infiziert dann halt so einen gemischt genutzten Account. 35:36-35:38 Also der wird dann halt komplett gewerblich. 35:38-35:39 Das ist dann immer so.

35:39-35:50 Also, ja, das würde ich auch im Zweifel immer zur gewerblichen Nutzung tendieren und das entsprechend einstellen. 35:54-36:00 Ich habe tatsächlich gerade ganz, wir haben uns auch schon wieder, zack, 35 Minuten voll. 36:00-36:02 Auch das Thema wollten wir eigentlich kurz und knackig machen. 36:03-36:07 Jetzt sind wir schon wieder kurz und knackig bei 36 Minuten.

36:09-36:23 Ich glaube aber, wir haben einen ganz guten Überblick darüber gegeben. Wie gesagt, also im Ergebnis, man sollte es nicht einfach unbeachtet zur Seite legen, wenn man eine solche Aufforderung oder sogar eine Abmahnung bekommt. 36:23-36:37 Das ist, glaube ich, ganz wichtig, weil das im schlechtesten Fall teurer wird und es lässt sich jetzt nicht feststellen, dass das irgendwie Spam ist oder Abzocke oder sowas. 36:37-36:50 Das gibt es natürlich auch, aber das erkennt man, glaube ich, relativ leicht.

In diesen Fällen, die uns vorliegen, sind das alles irgendwie jedenfalls nachvollziehbare Sachverhalte. 36:50-37:04 Und ja, wie gesagt, das, was am Ende dabei rumkommt, das steht dann auf dem anderen Blatt. Man sollte es jedenfalls nicht einfach so, weder einfach so weglegen, noch einfach so schlucken. Ich glaube, das ist das, was man da im Ergebnis zu sagen kann.

37:05-37:15 Ja, ich habe auch nichts mehr hinzuzufügen. Würde mich damit schon mal verabschieden und sage auf Wiederhören und bis zur nächsten Folge. 37:15-37:40 Ja, dem schließe ich mich an. Wenn es Fragen gibt zu dieser oder zu anderen Thematiken, gerne an podcast.tvw.lo.

Wenn euch das Ganze gefällt, dann freuen wir uns natürlich auch über entsprechendes Feedback oder auch eine entsprechende Bewertung auf dem Dienst eurer Wahl. Und auch ich sage, auf Wiederhören und wir hören uns in zwei Wochen. 38:14-38:14 Untertitelung des ZDF für funk, 2017

b3d72a1507c44dacab5f788f004e05b4 Musik TikTok

Kostenloser Newsletter

Neue Folgen, aktuelle Urteile und Praxistipps aus Marken-, Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Kompakt per E-Mail.

Double-Opt-in. Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail.

Weitere Folgen

Influencer und Streamer im Rechtsverkehr I

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema Influencer und Streamer im Rechtsverkehr. Wir erläutern in dieser ersten Folge unseres Zweiteilers die für Influencer und Streamer möglichen und sinnvollen Rechtsformen, den (Marken)schutz des eigenen Auftritts, die Zusammenarbeit mit Agenturen und den Umgang mit Kontosperren auf Plattformen. Wir wünschen euch viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »

Ansprüche von Fotografen beim Fotoklau

In dieser Podcast-Episode sprechen wir darüber, welche Ansprüche einem Fotografen zustehen können, wenn seine Bilder unberechtigt genutzt werden. Wir erklären die Situationen in denen Rechte geltend gemacht werden können und sprechen über die „Klassiker“ Schadensersatz und Unterlassung aber auch weniger bekannte Ansprüche auf Auskunft und Vernichtung. Viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »

Drohnenfotografie und Recht

In Folge 48 von Kaffeerecht widmen wir uns dem spannenden Thema Drohnenfotografie – und den rechtlichen Grenzen, die du kennen solltest. Wann greift die Panoramafreiheit? Darf ich öffentlich zugängliche Kunstwerke mit der Drohne ablichten – und was ist mit Personen auf dem Bild? Außerdem klären wir, welche Pflichten du beim Betrieb einer Drohne beachten musst: von der Kennzeichnung über den Drohnenführerschein bis zur Versicherung. Alles kompakt, verständlich und praxisnah – für Kreative, Unternehmer:innen und alle, die mit der Drohne unterwegs sind.

Anhören »

Newsletter abonnieren

Kostenloser Newsletter

Neue Folgen, aktuelle Urteile und Praxistipps aus Marken-, Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrecht. Kompakt per E-Mail.

Double-Opt-in. Abmeldung jederzeit über den Link in jeder E-Mail.