Ab dem 7. Juni 2026 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland die Anforderungen der EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz umsetzen — unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber das Entgelttransparenzgesetz rechtzeitig angepasst hat. Was das konkret bedeutet: Gehaltsbänder in Stellenausschreibungen, kein Fragen nach der Gehaltshistorie, erweiterte Auskunftsansprüche für Beschäftigte und — der entscheidende Punkt — eine Umkehr der Beweislast. Wer als Arbeitgeber nicht nachweisen kann, warum jemand so bezahlt wird wie er bezahlt wird, hat im Streitfall ein Problem.
Wir gehen in dieser Folge die wichtigsten Änderungen durch — von Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zur Berichtspflicht. Außerdem zeigen wir, was Arbeitgeber jetzt konkret tun sollten, um vorbereitet zu sein. Einen Überblick der Änderungen gibt folgende Tabelle:
| Thema | Bisher (Deutschland, EntgTranspG) | Neu ab 2026 (EU-Richtlinie) | Betroffene Arbeitgeber |
| Gehaltsangaben Recruiting | keine Pflicht | Pflicht zur Angabe von Gehalt/Spanne | alle |
| Gehaltshistorie | zulässig | verboten | alle |
| Auskunftsanspruch | >200 MA | für alle Beschäftigten | alle |
| Inhalt Auskunft | Median, eingeschränkt | Durchschnitt + Geschlecht + Kriterien | alle |
| Vergütungssystem | keine klare Pflicht | objektiv & geschlechtsneutral | alle |
| Entgeltbegriff | oft eng | weiter Begriff (inkl. variabel) | alle |
| Beweislast | erleichtert (§22 AGG) | weiter verschärft | alle |
| Dokumentation | keine ausdrückliche Pflicht | faktisch erforderlich | alle |
| Reporting | >500 MA | ab 100 MA | ≥100 MA |
| Reporting-Frequenz | 3–5 Jahre | 100–249: 3 Jahre / ≥250: jährlich | ≥100 MA |
| Maßnahmen bei Pay Gap | keine Pflicht | Pflicht bei >5% | ≥100 MA |
Shownotes
- EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz (EUR-Lex, Volltext)
- Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) — gesetze-im-internet.de
- § 22 AGG — Beweislast im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Kaffeerecht #064 — Equal Pay: Das BAG-Urteil und was es bedeutet
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