Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Musiknutzung in sozialen Medien ohne Abmahnung

Das Thema Musiknutzung in sozialen Medien ist zurück — und die Forderungen sind nach oben gegangen. Wer auf Instagram, TikTok oder YouTube ein Reel, eine Story oder ein kurzes Video mit dem falschen Song hochlädt, kann post- oder mailwendig eine Abmahnung erhalten.

In dieser Folge ordnen wir die aktuelle Welle ein: welche Songs auffallen (Pedro, Prada, Pretty, Push Up, Wonderful Dream, Respect, Crazy Frog), warum die Account-Einstellung nichts darüber sagt, ob ein Posting gewerblich ist, welche Streitwerte die Gerichte mittlerweile durchwinken — und wie Betroffene auf eine Abmahnung sinnvoll reagieren, ohne sich vorschnell zu unterwerfen oder das Schreiben zu ignorieren.

Übersicht zu Musikbibliotheken in sozialen Medien

PlattformEigene Musik-BibliothekGewerblich nutzbar?Einschränkungen / Hinweise
Instagram / Facebook (Meta)✅ Meta Sound Collection (14.000+ Tracks & Soundeffekte)✅ Ja – für organische Inhalte (Reels, Stories, Posts)Für Werbeanzeigen (Ads) sollten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Tracks geprüft werden, da nicht jeder Titel automatisch für Ads freigegeben ist. Splendid-learning Die reguläre Musikbibliothek von Instagram ist dagegen nicht für gewerbliche Zwecke lizenziert.
TikTok✅ Commercial Music Library (CML)✅ Ja – ausschließlich aus der CMLWährend private TikTok-User fast jeden Song aus dem Katalog nutzen dürfen, sind Unternehmen auf die Commercial Music Library (CML) beschränkt – diese enthält nur Tracks, die rechtlich für kommerzielle Zwecke freigegeben sind. Splendid-learning Die CML ist kleiner als die private Musikbibliothek.
YouTube✅ YouTube Audio Library✅ Teilweise – je nach TrackDie Tracks der YouTube Audio Library sind grundsätzlich für kommerzielle Projekte nutzbar – es empfiehlt sich jedoch, für jeden Track die spezifischen Lizenzbedingungen zu prüfen. Social Champ Manche Tracks erfordern eine Namensnennung (Attribution).

Shownotes

Mehr zu unserer Beratung im Urheber- und Medienrecht bei TWW.LAW.

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Weitere Folgen

Verhaltensbedingte Kündigung – typische Fehler

Die verhaltensbedingte Kündigung ist einer der häufigsten – und zugleich fehleranfälligsten – Kündigungsgründe im Arbeitsrecht. In dieser Folge von Kaffeerecht besprechen wir praxisnah, wann ein kündigungsrelevantes Fehlverhalten überhaupt vorliegt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Kündigung vor Gericht Bestand hat.

Im Fokus stehen typische Fehler aus Arbeitgebersicht: unklare oder nicht dokumentierte Pflichten, fehlende oder unzureichende Abmahnungen, geduldetes Verhalten, falsches Timing sowie emotionale Reaktionen im Kündigungsprozess. Die Folge zeigt, warum Kommunikation, Dokumentation und Besonnenheit entscheidend sind – und weshalb viele Kündigungen nicht am Fehlverhalten selbst, sondern an formalen und taktischen Fehlern scheitern.

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Die Auswirkungen des Digital Markets Act auf KI wie Apple Intelligence

In der neuesten Folge von „Kaffeerecht“ diskutieren wir die Auswirkungen des Digital Markets Act (DMA) auf KI-Technologien wie Apple Intelligence. Wir beleuchten die Gründe hinter der verspäteten Einführung von Apple Intelligence in der EU und vergleichen dies mit ähnlichen Fällen wie Threads von Instagram und Microsofts Copilot. Wir gehen auch auf die technischen Grundlagen von Apple Intelligence ein und analysieren, welche Herausforderungen und Sicherheitsrisiken der DMA für Unternehmen mit sich bringt.

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Entgelttransparenz: Was Arbeitgeber ab Juni 2026 beachten müssen

Ab dem 7. Juni 2026 gilt die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz — und die Spielregeln für Arbeitgeber ändern sich erheblich. Wer bisher auf das eher zahnlose deutsche Entgelttransparenzgesetz gesetzt hat, wird mit der neuen Mechanik nicht mehr durchkommen.

Wir erklären, was konkret auf Arbeitgeber zukommt: Gehaltsangaben in Stellenanzeigen werden zur Pflicht, die Frage nach der Gehaltshistorie ist verboten, Auskunftsansprüche gelten ab sofort für jeden Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße — und entscheidend: Die Beweislast kehrt sich um. Nicht mehr der Arbeitnehmer muss Ungleichbehandlung nachweisen, sondern der Arbeitgeber muss erklären können, warum er wie bezahlt.

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