Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Entgelttransparenz: Was Arbeitgeber ab Juni 2026 beachten müssen

Ab dem 7. Juni 2026 müssen alle Arbeitgeber in Deutschland die Anforderungen der EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz umsetzen — unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber das Entgelttransparenzgesetz rechtzeitig angepasst hat. Was das konkret bedeutet: Gehaltsbänder in Stellenausschreibungen, kein Fragen nach der Gehaltshistorie, erweiterte Auskunftsansprüche für Beschäftigte und — der entscheidende Punkt — eine Umkehr der Beweislast. Wer als Arbeitgeber nicht nachweisen kann, warum jemand so bezahlt wird wie er bezahlt wird, hat im Streitfall ein Problem.

Wir gehen in dieser Folge die wichtigsten Änderungen durch — von Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zur Berichtspflicht. Außerdem zeigen wir, was Arbeitgeber jetzt konkret tun sollten, um vorbereitet zu sein. Einen Überblick der Änderungen gibt folgende Tabelle:

Thema Bisher (Deutschland, EntgTranspG) Neu ab 2026 (EU-Richtlinie) Betroffene Arbeitgeber
Gehaltsangaben Recruiting keine Pflicht Pflicht zur Angabe von Gehalt/Spanne alle
Gehaltshistorie zulässig verboten alle
Auskunftsanspruch >200 MA für alle Beschäftigten alle
Inhalt Auskunft Median, eingeschränkt Durchschnitt + Geschlecht + Kriterien alle
Vergütungssystem keine klare Pflicht objektiv & geschlechtsneutral alle
Entgeltbegriff oft eng weiter Begriff (inkl. variabel) alle
Beweislast erleichtert (§22 AGG) weiter verschärft alle
Dokumentation keine ausdrückliche Pflicht faktisch erforderlich alle
Reporting >500 MA ab 100 MA ≥100 MA
Reporting-Frequenz 3–5 Jahre 100–249: 3 Jahre / ≥250: jährlich ≥100 MA
Maßnahmen bei Pay Gap keine Pflicht Pflicht bei >5% ≥100 MA

Shownotes

Mehr Informationen zum Arbeitsrecht bei Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

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Urheberrecht und Birkenstock-Sandalen

In dieser Folge von Kaffeerecht diskutieren wir ein brandaktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Birkenstock-Sandalen genießen keinen Urheberrechtsschutz. Was bedeutet das für Designer, Kreative und Unternehmen? Welche Schutzmöglichkeiten gibt es dennoch? Wir gehen der Frage nach, wann ein Design die nötige Schöpfungshöhe erreicht und was dieses Urteil für die Praxis bedeutet.

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Buchmesse Spezial – Rechtliches rund ums Buch

In dieser Spezialfolge von „Kaffeerecht“ werfen wir einen umfassenden Blick auf die rechtlichen Aspekte rund um die Buchveröffentlichung – passend zur Frankfurter Buchmesse 2024. Themen wie Urheberrecht, Verlagsverträge, Self-Publishing und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bucherstellung stehen im Mittelpunkt. Außerdem gehen wir auf den Schutz von Buchtiteln und Marken in Büchern ein. Ein Muss für Autoren, Verlage, und Kreative, die sich auf die rechtlichen Herausforderungen der Buchbranche vorbereiten wollen.

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Newsletter ohne Einwilligung. Was ist erlaubt?

In dieser Episode sprechen wir über die Frage, wann Unternehmen Newsletter ohne vorherige Einwilligung versenden dürfen – und was das neue EuGH-Urteil vom 13. November 2024 praktisch bedeutet. Wir erklären, warum fast jeder Newsletter rechtlich als Werbung gilt, weshalb die „Bestandskundenausnahme“ entscheidend ist und in welchen Fällen die Registrierung eines kostenlosen Nutzerkontos bereits als „Verkauf“ gilt. Damit erweitert das Urteil die Möglichkeiten für Marketing-Teams und schafft dringend benötigte Rechtssicherheit im E-Mail-Marketing. 

Gleichzeitig zeigen wir die Grenzen auf: Welche Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen, wo trotz Privilegierung Opt-out- und Hinweis­pflichten gelten und weshalb der Datenschutz (DSGVO) dennoch nicht vollständig verdrängt wird. Für Unternehmer:innen, Creator und Marketing-Teams ist diese Folge ein kompakter Leitfaden, um Newsletter rechtssicher und effektiv einzusetzen. 

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