Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Arbeiten von überall: Die rechtlichen Basics zum Homeoffice

Spätestens seit der Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause oder unterwegs fester Bestandteil vieler Arbeitsmodelle geworden. Doch rechtlich gibt es erhebliche Unterschiede: Während „Homeoffice“ und „mobiles Arbeiten“ umgangssprachlich genutzt werden, ist nur die Telearbeit in der Arbeitsstättenverordnung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV) klar geregelt. Arbeitgeber müssen hier sogar einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz stellen.

Kein genereller Anspruch auf Homeoffice

Ein weit verbreiteter Irrtum: Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt allein von Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarungen oder betrieblicher Praxis ab. Arbeitgeber sollten daher klare Regelungen treffen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Arbeitszeit, Datenschutz und Arbeitsschutz gelten auch zu Hause

Ob Büro oder Küchentisch – Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutz gelten unabhängig vom Arbeitsort. Auch Themen wie Arbeitszeiterfassung, Überstundenregelungen und Pausen sind im Homeoffice verbindlich. Ebenso wichtig: Arbeitgeber müssen für Datenschutz und IT-Sicherheit sorgen, etwa durch firmeneigene Geräte und klare Vorgaben zur Nutzung.

Kosten und Unfälle im Homeoffice

Häufige Fragen betreffen die Kostenübernahme (z. B. Strom, Internet, Ausstattung). Hier gibt es kaum gesetzliche Vorgaben. In der Praxis helfen Pauschalen oder individuelle Vereinbarungen. Auch Arbeitsunfälle im Homeoffice sind ein Thema – etwa wenn der Weg zum Drucker versichert ist, der Gang zum Kühlschrank jedoch nicht.

Klare Vereinbarungen schaffen Sicherheit

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Beide Seiten sind gut beraten, Homeoffice-Regelungen vertraglich oder in Betriebsvereinbarungen festzuhalten. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

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Shownotes

Weitere Folgen

Zwischen Kölsch und Kündigung – Alkohol am Arbeitsplatz an Karneval

Karneval gilt unter anderem im Rheinland als Ausnahmezustand – im Arbeitsrecht jedoch nicht. In dieser Folge von „Kaffeerecht“ klären wir, ob Alkohol am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt ist, welche Rolle das Direktionsrecht des Arbeitgebers spielt und wann aus einem Glas Sekt eine Abmahnung oder sogar Kündigung werden kann.

Wir sprechen über betriebliche Übung, Gleichbehandlung, Rosenmontag als Nicht-Feiertag und darüber, was gilt, wenn Alkoholkonsum krankheitsbedingt ist. Außerdem werfen wir einen Blick auf ein kurioses Urteil zur abgeschnittenen Krawatte an Weiberfastnacht – und was es rechtlich bedeutet. Praxisnah, verständlich und mit klaren Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Beschäftigte.

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KI-Bilder rechtssicher nutzen — aber wie?

In dieser Folge beschäftigen wir uns mit einer Frage, die viele Kreative und Unternehmen umtreibt: Sind KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt — und wenn ja, wem stehen die Rechte daran zu? Wir schauen auf das deutsche Urheberrecht, ordnen aktuelle Entscheidungen aus den USA ein (Thaler v. Perlmutter, der Fall um Jason Allens mit Midjourney erstelltes Werk) und besprechen das frische Urteil des AG München vom 13. Februar 2026 zur Schutzfähigkeit KI-generierter Logos.

Danach geht es um die Praxis: Was erlauben die Nutzungsbedingungen der großen KI-Anbieter, welche Risiken bleiben beim Training mit urheberrechtlich geschütztem Material — und was bedeutet das alles für den Bildmarkt? Dazu ist Alexander Karst von Die Bildbeschaffer in Hamburg zu Gast. Er ordnet ein, wie sich der Markt durch KI verändert, wo sie Werkzeug und wo sie Bedrohung ist. Und wir verlosen zwei Tickets für den Konferenztag der Visuals Conference am 22. April 2026 in Hamburg.

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