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Markenschutz in Deutschland und der Welt

Wer eine Marken schützen lassen möchte, kann dies für unterschiedliche Regionen tun. Von Deutschland bis zur Mongolei ist (fast) alles dabei.

In nahezu allen Staaten der Welt lassen sich unterschiedliche Zeichen als Marken anmelden und schützen. Gleich, ob Worte, Grafiken oder auch dreidimensionale Abbildungen – für viele Formen lässt sich Markenschutz erwirken.

Unterschiedliche Marken für unterschiedliche Länder

So besteht beispielsweise in Deutschland die Möglichkeit, seine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden und nach dortiger Prüfung Schutz innerhalb der BRD zu erlangen.

Eine Besonderheit gilt auf europäischer Ebene. Mit der Eintragung einer sogenannten Unionsmarke erlangt der Inhaber Schutz in allen europäischen Ländern. Dass dies eine erhebliche Erleichterung gegenüber der Eintragung in jedem einzelnen Staat bedeutet, braucht wohl nicht erwähnt zu werden. Zuständig ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) mit Sitz in Alicante, Spanien.

Wer darüber hinaus Marken in nicht-europäischen Länder (z. B. den USA) anmelden möchte, hat die Möglichkeit dies über die World Intellectual Property Organization (WIPO) zu erledigen. Im Gegensatz zur Unionsmarke gewährt die WIPO selbst zwar keinen weltweiten Schutz. Allerdings wird die Anmeldung in den einzelnen der WIPO angehörenden Staaten erheblich vereinfacht und über eine einheitliche Stelle koordiniert.

Noch ein Stück einfacher wird es für Anmeldungen aus Deutschland: Anmeldungen und Folgekorrespondenz kann über das DPMA in München geführt werden.

Welche Marke ist für mich die richtige?

Die Frage, wo man seine Marke anmelden soll knüpft regelmäßig daran an, in welchen Regionen das Unternehmen tätig ist. Wo werden die eigenen Waren vertrieben oder die Dienstleistungen angeboten oder wohin möchte man expandieren? In diesen Gebieten sollte man auch für einen Schutz der Marke sorgen. Hierbei sollte nicht nur der status quo, sondern auch die zukünftige Entwicklung berücksichtigt werden.

Anmeldung bei den verschiedenen Ämtern

Hat man sich auf die passenden Regionen festgelegt, geschieht die Anmeldung bei dem jeweils zuständigen Amt. Die Formalien sind bei jedem Amt ein wenig anders.

Mittlerweile lässt sich ein Großteil der Anmeldungen elektronisch ausfüllen und einreichen. Die Ämter „belohnen“ den Verzicht auf die Papier-Variante sogar mit günstigeren Amtsgebühren.

Um die eingesparten Gebühren nicht unnötig wieder draufzahlen zu müssen, sollte man bereits vor der Anmeldung geprüft haben, ob das anzumeldende Zeichen den kritischen Augen der Amtsmänner gerecht wird. Nicht selten werden bereits bestehende oder nicht schutzfähige Zeichen angemeldet und vom Amt zurückgewiesen. Die im Vorhinein gezahlten Gebühren erstattet das Amt nicht.

Wissensdatenbank zum Markenrecht

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Dennis Tölle

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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